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Ketoprofenhaltige Arzneimittel zur topischen Anwendung: Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu Änderungen der Produktinformationen

Erstellt: 14.01.2010
Aktualisiert: 24.02.2011

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit Bescheid vom 08.02.2011 die Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu ketoprofenhaltigen Arzneimitteln zur topischen Anwendung zum 01.04.2011 angeordnet. Demnach sind Hinweise zur Minderung des Risikos von photosensitiven Reaktionen in die Fach- und Gebrauchsinformation sowie die Etikettierung aufzunehmen.


Datei ist nicht barrierefrei Schreiben vom 12.01.2010 (Größe: 83 KB)

Datei ist nicht barrierefrei Anlage zum Schreiben vom 12.01.2010 (Größe: 78 KB)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Bescheid vom 08.02.2011 (Größe: 39 KB)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Entscheidung der Kommission vom 29.11.2010 (Größe: 18 KB)

Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Annexe II-IV zur Entscheidung der Kommission vom 29.11.2010 (Größe: 583 KB)


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