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Betäubungsmittel und Grundstoffe

Erstellt: 02.12.2005
Aktualisiert: 02.12.2005

Auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (Betäubungsmittelgesetz (BtMG)) und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnungen (EG) Nrn. 273/2004, 111/2005 und 1277/2005 und des sie ergänzenden Grundstoffüberwachungsgesetz (Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)) erteilt die Bundesopiumstelle die Erlaubnisse zur Teilnahme am legalen Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen.Sie überwacht sowohl an Hand der vorgeschriebenen Meldungen der Erlaubnisinhaber als auch vor Ort Herstellung, Handel, Import, Export und Anbau; sie gibt Betäubungsmittelrezepte und -anforderungsscheine aus und übermittelt im Rahmen ihrer Verpflichtung als besondere Verwaltungsdienststelle im Sinne der Internationalen Suchtstoffübereinkommen detaillierte Berichte über Art und Umfang des Betäubungsmittelverkehrs an das Internationale Suchtstoffkontrollbüro respektive des Grundstoffverkehrs an die Europäische Kommission.

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