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Rechtsgrundlagen

Erstellt: 15.04.2005
Aktualisiert: 17.03.2011

Die Kontrolle des Grundstoffverkehrs ist seit dem 18. August 2005 durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:

Verordnung (EG) Nr. 273/2004 (ABl. EU L 47 vom 18.02.2004, S. 1)

Verordnung (EG) Nr. 111/2005 (ABl. EU L 22 vom 26.01.2005, S. 1)

Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 (ABl. EU L 202 vom 03.08.2005, S. 7),
zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 225/2011 (ABl. EU L 61 vom 08.03.2011, S. 2)

Grundstoff-Kostenverordnung (GÜGKostV; BGBl. 2009 I S. 1678)

Das Datei ist nicht barrierefrei Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts (Größe: 80 KB) vom 11. März 2008 (BGBl. 2008 I S. 306) ist am 19. März 2008 in Kraft getreten. Die Neuregelung ist notwendig geworden, da das EU-Grundstoffrecht im Jahr 2005 grundlegend umstrukturiert und geändert wurde und nunmehr auch der innergemeinschaftliche Handel unmittelbar durch EU-Recht geregelt wird.
Auf Grund der unmittelbar geltenden drei EG-Verordnungen kommt dem Gesetz im Bereich der administrativen Kontrolle und Überwachung nur noch eine ergänzende Rolle zu, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der nationalen Zuständigkeiten, die Ausgestaltung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Behörden sowie die Mitwirkungspflichten der Wirtschaftsbeteiligten. Daneben enthält es die angepassten Straf – und Bußgeldvorschriften. Es löst die Verordnung über die Verstöße gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 24. Juli 2002 ab. Ebenso wie das außer Kraft getretene Grundstoffüberwachungsgesetz vom 07. Oktober 1994 verfolgt es das Ziel, die missbräuchliche Abzweigung und Verwendung von so genannten Grundstoffen zum Zwecke der unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern bzw. zu verfolgen.

Datei ist nicht barrierefrei Erläuterungen zum besseren Verständnis der neuen EU-Gesetzgebung (Größe: 145 KB)


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