Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor dem Erwerb von Arzneimitteln aus unsicheren Internet-Quellen.
Gefälschte oder illegal vertriebene Arzneimittel gefährden die Versorgung von Patienten mit notwendigen und sicheren Arzneimitteln. Die kürzlich durchgeführten Zollkontrollen und die Beschlagnahme von gefälschten oder illegal vertriebenen Arzneimitteln an EU-Grenzen und Flughäfen weisen auf das Ausmaß des Handels mit derartigen Produkten hin, aber auch darauf, dass in Deutschland die notwendige Überwachung wirksam ist. Das BfArM wiederholt deshalb seine Hinweise, vor allem zum Erwerb von Arzneimitteln über das InternetKäufer von Arzneimitteln über das Internet sind meist nicht in der Lage, den illegalen von einem legalen Internetvertrieb zu unterscheiden, da die Internetauftritte meist professionell und seriös wirken. Sie erwecken den Eindruck, dass es sich bei dem Anbieter um eine zugelassene deutsche Internetapotheke handelt. Hilfreich zur Erkennung einer legalen Internetapotheke ist ein Sicherheitslogo, das von einer Behörde (DIMDI) vergeben wird (www.dimdi.de) und auf der Internetseite der Internet-Apotheke erscheint. Sicheres Anzeichen für einen illegalen Vertrieb ist es jedoch, wenn z.B. verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgegeben werden.
Gefälschte Arzneimittel enthalten häufig keinen oder zu wenig Wirkstoff oder schädliche Inhaltsstoffe. Sie können wegen ihrer mangelnden pharmazeutischen Qualität gesundheitsschädlich sein.
Den Verbrauchern wird angeraten, für den Erwerb von Arzneimitteln in erster Linie eine Apotheke vor Ort oder eine in Deutschland zugelassene Internetapotheke zu nutzen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes Arzneimittel zu erhalten, außerordentlich gering. Sollte ein Arzneimittel über das Internet bestellt werden, empfehlen wir, dass der Anbieter gemäß den obigen Hinweisen sorgfältig ausgewählt wird.

