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Bufexamac-haltige Arzneimittel: Kontaktallergische Reaktionen, Feststellungsbescheid

Erstellt: 16.11.2009
Aktualisiert: 05.05.2010

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit einem Feststellungsbescheid angeordnet, dass für Bufexamac-haltige Arzneimittel keine zweijährige Frist für einen Abverkauf gewährt wird. Die Zulassungsinhaber hatten zuvor auf die Zulassungen in Deutschland verzichtet.


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