Bufexamac-haltige Arzneimittel: Kontaktallergische Reaktionen, Feststellungsbescheid
Erstellt: 16.11.2009
Aktualisiert: 05.05.2010
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit einem Feststellungsbescheid angeordnet, dass für Bufexamac-haltige Arzneimittel keine zweijährige Frist für einen Abverkauf gewährt wird. Die Zulassungsinhaber hatten zuvor auf die Zulassungen in Deutschland verzichtet.
Anhörung vom 16.11.2009 (Größe: 75 KB)
Feststellungsbescheid vom 05.05.2010 (Größe: 57 KB)

