Forschungsrat
Der Forschungsrat ist das für die Forschung am BfArM wichtigste interne Gremium. Der Forschungsrat erarbeitet Maßnahmen zur Umsetzung und Fortentwicklung des Forschungskonzeptes, bewertet Projektanträge und entwirft die grundlegenden Abläufe der Forschungsorganisation. Die Entscheidung über die Empfehlungen des Forschungsrats liegt bei der Institutsleitung. Der Forschungsrat wurde Ende 2003 durch das Bundesministerium für Gesundheit eingesetzt und hat sich formal im Juni 2004 zur 1. Berufungsperiode konstituiert. Nach Ablauf der 1. Berufungsperiode wurde am 29. September 2010 die 2. Berufungsperiode gestartet.
Der Forschungsbeauftragte (zurzeit PD Dr. Werner Knöss) bereitet die Sitzungen des Forschungsrats vor und setzt nach Zustimmung der Institutsleitung die Empfehlungen des Forschungsrats um. Er koordiniert Antragsverfahren, Abwicklung und Überwachung extern vergebener Projektvorhaben in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen und der Verwaltung.
Der Forschungsrat ist organisatorisch der Institutsleitung zugeordnet.
Der Forschungsrat der 2. Berufungsperiode setzt sich zusammen aus:
- dem Präsidenten/Vizepräsidenten (Vorsitz)
- 10 stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Leitungsfunktion
- einer Vertreterin der Doktorandinnen und Doktoranden im BfArM
- einer Vertretung des Personalrates
- der Gleichstellungsbeauftragten
- der Abteilungsleitung Verwaltung
Mitglieder des Forschungsrats sind zurzeit:
- Herr Prof. Dr. Schwerdtfeger/Herr Dr. Broich
- Herr PD Dr. Enzmann
- Frau Dr. Hermes
- Frau Dr. Höschele
- Herr Hulbert (PR)
- Herr PD Dr. Knöss (Forschungsbeauftragter des BfArM)
- Frau Dr. Krappweis
- Frau Dr. Lipperheide
- Frau Mertens (GB)
- Frau Dr. Naumann
- Frau Porz-Krämer (Abteilungsleitung Verwaltung)
- Herr PD Dr. Sudhop
- Frau Wagner (Doktorandin)
- Herr Dr. Zinserling
- Herr Dr. Zündorf

