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Arzneimittel

Erstellt: 15.04.2005
Aktualisiert: 08.01.2006

Zulassung, Registrierung und Risikoüberwachung

Die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelgesetz (AMG)) ist ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM. Dabei wird der Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität geprüft.

Eine Zulassung ist auf fünf Jahre befristet.

Verlängerungen werden auf Antrag und nach erneuter Überprüfung erteilt. Änderungen von bereits zugelassenen Arzneimitteln müssen dem BfArM angezeigt werden. Wesentliche Änderungen können erst nach Genehmigung durch das BfArM umgesetzt werden.

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Neuigkeiten und Aktualisierungen im Bereich Arzneimittel

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