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Formulare

Erstellt: 15.04.2005
Aktualisiert: 13.12.2011

Formulare für Erlaubnisinhaber

Formulare für Ärzte, Apotheker und Patienten

  • Formular für Aufzeichnungen nach § 17 BtMG

    • Wissenschaftl. Einrichtungen

      • Inhaber einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BtMG haben eine Dokumentation über jeden Zu- und Abgang und den sich nach jeder Bewegung ergebenden Bestand fortlaufend und getrennt für jedes Betäubungsmittel und für jede Betriebsstätte zu führen. Welche Angaben bei jeder Bestandsänderung zu machen sind, kann in § 17 BtMG nachgelesen werden.

        Amtliche Formblätter oder elektronische Muster sind für diese Aufzeichnungen (im Gegensatz zu den Aufzeichnungen nach § 13 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) nicht vorgeschrieben. Infolgedessen können diese Aufzeichnungen z. B. handschriftlich auf Karteikarten oder in selbst konzipierten Formularen oder aber elektronisch geführt werden, solange alle in § 17 BtMG aufgeführten Angaben vorhanden sind. Im Folgenden finden Sie für diese Zwecke eine Excel-Tabelle, die sich insbesondere für wissenschaftliche Einrichtungen eignet:

        Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Formular gemäß § 17 BtMG (Größe: 74 KB)

  • Nachweisführung von Betäubungsmitteln gemäß §§ 13 und 14 BtMVV
    Datei ist nicht barrierefrei (Elektronische)- Nachweisführung von Betäubungsmitteln (Größe: 123 KB)Entsprechend § 13 Abs. 1 BtMVV können die Aufzeichnungen auch mittels elektronischer Datenverarbeitung erfolgen, sofern jederzeit der Ausdruck der gespeicherten Angaben in der Reihenfolge des amtlichen Formblattes gewährleistet ist. Die Verantwortung, dass bei einer Nachweisführung durch EDV die Regelungen des § 13 Abs. 1 BtMVV erfüllt werden, liegt beim Anwender.
    Datei ist nicht barrierefrei Empfehlung zur patientenbezogenen Betäubungsmittel-Dokumentation (Größe: 92 KB)


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