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Formulare
Aktualisiert: 17.12.2009Erstellt: 15.04.2005 Formulare für Erlaubnisinhaber
Formulare für Ärzte, Apotheker und Patienten
- Formblätter für Erlaubnisanträge gemäß § 3 BtMG
- Anbauer
- Anbau von Cannabis sativa zu wissenschaftlichen Zwecken -
Antrag (Größe: 143.34 KB) - Anbau von Papaver somniferum (Schlafmohn) -
Antrag (Größe: 102.19 KB) - Erklärungsformblatt den BtM-Verantwortlichen bei
wissenschaftlichen Einrichtungen (Größe: 30.07 KB)
- Händler
- Hersteller
- Klinische Prüfungen
- Universitäre Einrichtungen
- Behörden und außeruniversitäre Einrichtungen
- Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis
zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie
- Formblätter für Meldungen nach § 18 BtMG
- Wissenschaftl. Einrichtungen - Form D
Hinweis zu den Formblättern A bis D:
Die (nicht barrierefreien) Excel-Dateien enthalten Berechnungsformeln und können alternativ zu den entsprechenden Word-Dateien verwendet werden. Auch den Excel-Dateien ist ein Deckblatt beizufügen.
Die Formulare sind mit Unterschrift versehen per Post an folgende Adresse zu senden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Das Formblatt A ist außerdem noch erhältlich (bis zum Abverkauf vorhandener Bestände) bei der
Bundesanzeiger-Verlagsges. mbH
Postfach 100534, 50445 Köln
Tel. 0221/97668 112 / Fax 0221/97668 278
- Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum grenzüberschreitenden Verkehr und Anzeigen gemäß § 11 BtMG i.V. mit BtMAHV
Hinweise zu den Ein-/Ausfuhr Formblättern
- Zu Feld 3: Die BtM -Nummern von Einfuhr- bzw. Ausfuhrländern finden Sie unter folgender Datei:
Bekanntgabe der BtM-Nummern der Ein- und Ausfuhrländer (Größe: 23.22 KB)
- Zu Feld 4 im Einfuhrantrag
Zu Feld 6 im Ausfuhrantrag: Hier ist darauf zu achten, dass ausschließlich die Pharmazentralnummer (PZN ) für 1 Stück, 1 Kilogramm, 1 Gramm bzw. 1 Milligramm angegeben sowie die entsprechende Maßeinheit eingetragen wird.
- Zu Feld 6b im Einfuhrantrag bzw.
zu Feld 9b im Ausfuhrantrag finden Sie die entsprechenden Zollstellen in folgender Datei: BtM-Zollstellen (Größe: 28.16 KB)
Sofern die Formulare auf elektronischem Weg beschrieben werden, empfiehlt es sich, mittels Tabulatortaste in das jeweils nächste Feld zu wechseln. Die Formulare sind beidseitig (Vorder- und Rückseite auf einem Blatt) auszudrucken, mit Unterschrift zu versehen und per Post an folgende Adresse zu senden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Einfuhrantrag/Einfuhranzeige (Größe: 51.71 KB) Ausfuhrantrag/Ausfuhranzeige (Größe: 55.45 KB)
Die Formblätter sind außerdem noch erhältlich (bis zum Abverkauf vorhandener Bestände) bei der
Bundesanzeiger-Verlagsges. mbH
Postfach 100534, 50445 Köln
Tel. 0221/97668 112 / Fax 0221/97668 278
- Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
Welche Möglichkeiten der Mitnahme von Betäubungsmitteln im grenzüberschreitenden Reiseverkehr bestehen?
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
- Betäubungsmittelrezepte zur ambulanten Verschreibung
und Hinweise zur BtMVV
- Betäubungsmittel-Anforderungsscheine zur stationären Verschreibung
und Hinweise zur BtMVV
- Substitutionsregister (§ 5a BtMVV)
Meldeformular als pdf-Datei (Größe: 43.36 KB) / Meldeformular als rtf-Datei (Größe: 628.06 KB) (alternativ verwendbar)
Das Meldeformular wird in elektronisch ausfüllbarer und speicherbarer Version angeboten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Versand des ausgefüllten Meldeformulars per e-Mail unzulässig, d.h. es ist auszudrucken, mit Arztstempel und Unterschrift zu versehen und der Bundesopiumstelle an folgende Adresse per Post zuzusenden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle / Substitutionsregister -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Ein elektronischer Versand der Meldungen ist ausschließlich im gesicherten Online-Meldeverfahren über den beim BfArM eingerichteten Formularserver zulässig.
Weiterführende Informationen zum Substitutionsregister und dem Meldeverfahren
- Apotheken / tierärztliche Hausapotheken
und Hinweise zur Anzeigepflicht
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