Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG tagt bei Bedarf; in der Regel zweimal jährlich. Er beschließt Empfehlungen zur Änderung oder Ergänzung der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses werden die Geschäftsordnung, die Tagesordnungen sowie die Ergebnisse der Ausschusssitzungen hier veröffentlicht.Hier finden Sie:
- Die Geschäftsordnung des nach § 1 Abs. 2 BtMG zu hörenden Sachverständigenausschusses
Geschäftsordnung (Größe: 22 KB) - Tagesordnungen und Ergebnisse der Ausschusssitzungen
| Datum | Titel | Link |
|---|---|---|
| 05.05.2010 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Ergebnisse der 35. Sitzung |
zum Beitrag |
| 12.04.2010 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Tagesordnung der 35. Sitzung |
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| 05.01.2010 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Ergebnisse der 34. Sitzung |
zum Beitrag |
| 12.11.2009 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Tagesordnung der 34. Sitzung |
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| 26.08.2009 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Ergebnisse der 33. Sitzung |
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| 10.06.2009 |
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG Tagesordnung der 33. Sitzung |
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