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Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht

Erstellt: 29.01.2009
Aktualisiert: 29.01.2009

Aufruf zum Einreichen von Anträgen

Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht wird am 29.09.2009 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 53175 Bonn tagen. Anträge, die unter Bezug auf die §§ 44 bis 46 AMG gestellt werden können, richten Sie bitte bis zum 30.05.2009 an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und MedizinproduktePharmakovigilanz, FG 74
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn


Es müssen aussagekräftige Unterlagen darüber vorgelegt werden, dass das Arzneimittel auch ohne fachliche Beratung abgegeben werden kann und dass bei sachgemäßer Anwendung keine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier zu befürchten ist (Anleitung zur Erstellung eines Antrags).


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