Ergebnisprotokoll der 63. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht vom 30. Juni 2009
TOP 5 Rezeptfreie Medikation zur Erstversorgung anaphylaktischer Reaktionen durch Heilpraktiker
Antrag auf partielle Freistellung von Dexamethason und EpinephrinDas BfArM führt in das Thema ein (
Anlage 1 (Größe: 81 KB)).
Nach kurzer Diskussion zu den beiden vorgeschlagenen Positionen stellt der Vorsitzende klar, dass es sich hierbei nicht um eine fixe Kombination handelt. Ein sachverständiges Mitglied hält die vorgeschlagene Lösung für pragmatisch, da sie dem Heilpraktiker erlaubt, seiner Behandlungspflicht im Notfall einer allergischen Reaktion nachzukommen.
Ein sachverständiges Mitglied weist darauf hin, dass die Position „Dexamethasondi-hydrogenphosphat“ lauten sollte, da verschiedene andere Ester des Dexamethason noch langsamer anfluten. Außerdem sollte die Position durch den Zusatz „in wässriger Lösung“ präzisiert werden.
Auf entsprechende Frage des Vertreters des BMG bestätigt ein sachverständiges Mitglied, dass die Freistellung der vorgeschlagenen Stoffe in der nun vorgeschlagenen Form eine angemessene Antwort auf das aktuelle Problem der Heilpraktiker darstellt.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf partielle Freistellung von
Dexamethason
- zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung
aus der Verschreibungspflicht wird einstimmig angenommen.Abstimmungsergebnis: Der Antrag auf partielle Freistellung von
Epinephrin
- Autoinjektoren zur einmaligen Anwendung bei akuten anaphylaktischen Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung
aus der Verschreibungspflicht wird einstimmig angenommen.
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