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Neue Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimittel (AMVV) mit neu gefasster Anlage in Kraft getreten

Erstellt: 06.06.2006
Aktualisiert: 02.03.2011

Zum 1. Januar 2006 ist die neue Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimittel in Kraft getreten. Sie gründet sich auf § 48 des Arzneimittelgesetzes (AMG), der mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes grundlegend verändert wurde. Zu dieser Verordnung gehört eine Anlage, in der nunmehr alle verschreibungspflichtigen Stoffe aufgeführt sind. Damit steht jetzt zum ersten Mal eine vollständige behördliche Liste aller verschreibungspflichtigen Stoffe zur Verfügung, die bisher in einer großen Anzahl kleinerer Verordnungen aufgeführt waren. Dazu zählen auch die nach dem bisherigen § 49 AMG (automatische Verschreibungspflicht) verschreibungspflichtigen Stoffe. Mit der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung und ihrer Anlage wird für die Rechtsunterworfenen und Überwachungsbehörden die Information und Kontrolle wesentlich erleichtert.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geben hiermit den Fachkreisen und der Öffentlichkeit die jeweils aktuelle Anlage zur Verordnung zur Kenntnis.

Aktuelle Verordnung

Frühere Verordnungen

Datei ist nicht barrierefrei Liste der Stoffe und Zubereitungen (Größe: 204 KB)


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