Liste der Stufenplanverfahren
In der folgenden Tabelle finden Sie die einzelnen Stufenplanverfahren (Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II).
Resultate 1 bis 15 von insgesamt 86 (6 Seiten).
| Datum | Titel | Link |
|---|---|---|
| 07.02.2012 |
Schwere Hautreaktionen: Ergänzungen der Produktinformationen von Wirkstoffen mit hohem Risiko für das Auftreten schwerer Hautreaktionen erforderlich Auf europäischer Ebene werden einheitliche Kernaussagen („key elements“) für die Produktinformationen systemisch verabreichter Wirkstoffe, die ein hohes Risiko für das Auftreten schwerer Hautreaktionen wie Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und toxisch epidermale Nekrolyse (TEN) aufweisen, erarbeitet. In Deutschland sind die Wirkstoffe Allopurinol, Carbamazepin, Lamotrigin, Phenobarbital, Phenytoin, Sulfamethoxazol, Sulfasalazin, Sulfadiazin, Meloxicam, Piroxicam und Nevirapin betroffen. |
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| 07.02.2012 |
Hydrochlorothiazidhaltige Arzneimittel: Ergänzungen im Abschnitt "Schwangerschaft und Stillzeit" der Produktinformationen Ergänzend zu ihren früheren Bewertungen hat die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) Daten zur Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCTZ) in der Stillzeit ausgewertet. |
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| 12.01.2012 |
Citalopram: Dosisabhängige QT-Intervall-Verlängerung: Ergänzungen in den Produktinformationen, Negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis der 60 mg-Stärke Das BfArM hält auf der Grundlage der wissenschaftlichen Neubewertung durch die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) Änderungen und Ergänzungen in den Produktinformationen citalopramhaltiger Arzneimittel hinsichtlich des dosisabhängigen Potenzials für das Auftreten von Verlängerungen des QT-Intervalls für erforderlich. Weiterhin hält es das BfArM auf dieser Grundlage nicht mehr für vertretbar, Arzneimittel, die eine Wirkstoffstärke von 60 mg Citalopram haben, in den Verkehr zu bringen. Ein Stufenplanverfahren wurde eingeleitet. |
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| 04.01.2012 |
Metoclopramid: Risikoverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines europäischen Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG. Gegenstand der Bewertung sind u.a. die beobachteten schwerwiegenden neurologischen und kardiovaskulären Nebenwirkungen vor dem Hintergrund eines nur schwach belegten Nutzens. Es soll eine Nutzen-Risiko-Bewertung für alle in der EU zugelassenen Anwendungsgebiete durchgeführt werden. |
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| 21.12.2011 |
Bisphosphonathaltige Arzneimittel (Alendronat, Clodronat, Etidronat, Ibandronat, Neridronat, Pamidronat, Risedronat, Tiludronat, Zoledronat): Risiko für atypische Stressfrakturen Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Datum vom 18.08.2011 die Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 13.07.2011 zu Arzneimitteln aus der Gruppe der Bisphosphonate angeordnet. Der Beschluss enthält Änderungen der Fachinformation und Packungsbeilage. Gemäß Anhang IV des Kommissionsbeschlusses ist ein aktualisierter Risikomanagementplan (RMP) bis zum 6. Oktober 2011 einzureichen. Bezüglich des RMP bitten wir um Beachtung unserer Mitteilung vom 21.12.2011 und des Core-RMP aud der Homepage des CMDh |
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| 09.12.2011 |
Antipsychotika: Nebenwirkungen bei Neugeborenen nach Anwendung im letzten Schwangerschaftsdrittel Das BfArM hält es für erforderlich, die Fach- und Gebrauchsinformationen aller Antipsychotika um Hinweise über potentielle Nebenwirkungen bei Neugeborenen zu ergänzen. Nach der Anhörung der pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigt das BfArM, die Produktinformationen per Stufenplanbescheid zu ändern. |
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| 17.11.2011 |
Dexrazoxan: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission Das BfArM setzt den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 16. September 2011 mit einer Aufforderung im Stufenplanverfahren um. Der Durchführungsbeschluss beinhaltet u.a. Indikationseinschränkungen und eine vollständig neu formulierte Fach- und Gebrauchsinformation. Zudem soll eine Arzneimittelanwendungsstudie (Drug Utilization Study) durchgeführt werden. |
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| 05.10.2011 |
Pelargoniumhaltige Arzneimittel: Leberschäden, Stufenplan, Stufe I Aufgrund des Anstiegs von Verdachtsmeldungen zu Leberschäden bei der Anwendung von pelargoniumhaltigen Arzneimitteln leitet das BfArM ein Stufenplanverfahren der Stufe I mit dem Ziel des Informationsaustausches ein. Das BfArM hat die pharmazeutischen Unternehmer darüber in einem Stufenplanschreiben informiert. |
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| 08.09.2011 |
Ketokonazol: hepatotoxische Effekte Für ketokonazolhaltige Arzneimittel zur systemischen Anwendung wird aufgrund des Risikos für das Auftreten hepatotoxischer Effekte zur Zeit ein europäisches Risikobewertungsverfahren durchgeführt. Das BfArM hat die pharmazeutischen Unternehmer darüber in einem Stufenplanschreiben informiert. |
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| 29.08.2011 |
Tolperison: Risikoverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 31 der Richtlinie 2001783/EG. Gegenstand der Bewertung sind u.a. die beobachteten schwerwiegenden allergischen Reaktionen vor dem Hintergrund eines nur schwach belegten Nutzens. Es soll eine Nutzen-Risiko-Bewertung für alle in der EU zugelassenen Anwendungsgebiete durchgeführt werden. |
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| 03.08.2011 |
Trimetazidin: Risikoverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG. Gegenstand des Verfahrens sind u.a. die beobachteten schwerwiegenden neurologischen unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wird eine vollständige Nutzen-Risiko-Bewertung angestrebt. |
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| 22.07.2011 |
Antipsychotika: Risiko venöser Thromboembolien; zusätzlich erhöhtes Mortalitätsrisiko für Demenzpatienten durch konventionelle Antipsychotika Das BfArM erlässt im Stufenplanverfahren Antipsychotika Bescheide zur Aufnahme von Warnhinweisen und Hinweisen auf Nebenwirkungen in die Produktinformationen. Die Risiken betreffen das Auftreten von venösen Thrombosen, erhöhter Mortalität bei älteren Menschen mit Demenz-Erkrankungen beziehungsweise unerwünschten zerebrovaskulären Ereignissen. Betroffen sind diejenigen Arzneimittel, deren Fach- und Gebrauchsinformationen nach der Anhörung nicht im Rahmen eigenverantwortlicher Maßnahmen aktualisiert wurden sowie solche Arzneimittel, bei denen die Produktinformationen harmonisiert werden. |
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| 12.07.2011 |
Opioide mit verzögerter Wirkstofffreisetzung der WHO-Schmerzmittelstufe III: Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission zu Änderungen der Produktinformationen Die Änderung der Zulassungen aufgrund der Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission erfolgt abweichend vom Bescheid erst mit Wirkung ab dem 01.Oktober 2011. |
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| 01.07.2011 |
Cilostazol: Risikoverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG Das BfArM informiert im Rahmen eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahrens nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG. Gegenstand der Bewertung sind u.a. die berichteten schwerwiegenden kardiovaskulären und hämorrhagischen unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wird eine vollständige Nutzen-Risiko-Bewertung angestrebt. |
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| 27.06.2011 |
Cotrimoxazol: Mangelnde Wirksamkeit bei den Indikationen „gonorrhoische Urethritis“ und „Ulcus molle“ wegen Resistenzbildung Das BfArM hat ein Stufenplanverfahren, Stufe II, zur Streichung der Indikationen „gonorrhoische Urethritis“ und „Ulcus molle“ eingeleitet. |
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