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33/07 BfArM warnt vor Aristolochiasäure-haltigen traditionellen chinesischen Arzneimitteln

Erstellt: 21.12.2007

Pressemitteilung 33/07

Die britische Zulassungs- und Überwachungsbehörde (MHRA) hat festgestellt, dass dort vier nicht zugelassene traditionelle chinesische Arzneimittel vertrieben werden, die Aristolochiasäure enthalten. Aristolochiasäure ist bekannt geworden als eine natürlich vorkommende krebserregende Substanz. Sie kann außerdem schwere Nierenschäden auslösen. Daher wurden bereits im Jahr 1981 vom damaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) in Deutschland pflanzliche Arzneimittel, die Aristolochiasäure enthalten, verboten. Das BGA stützte seine Maßnahme damals auf die Ergebnisse aus Tierversuchen, die eine unerwartet starke krebserzeugende Wirkung von Aristolochiasäure zeigten. Es gibt für Aristolochiasäure keinen Grenzwert, ab dem die Einnahme als sicher angesehen werden kann.

Die britische Behörde war alarmiert, nachdem die irische Behörde in Irland den Vertrieb dieser Produkte aufgedeckt hatte. Bisher hat die britische Behörde 6.500 Packungen dieser Produkte sichergestellt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht davon aus, dass diese Produkte auch in Deutschland gegebenenfalls über den Internethandel erworben werden können.

Die Produkte, welche unter den Namen Xiao Qin Long Wan, Chuan Xiong Cha Tiao Wan, Bai Tou Weng Wan und Xie Gan Wan firmieren, werden für verschiedene Erkrankungen vertrieben. Sie enthalten verschiedene pflanzliche Zubereitungen. Das BfArM warnt dringend davor, diese traditionellen chinesischen Arzneimittel, die nicht deklarierte Aristolochiasäure enthalten, einzunehmen. Falls diese Produkte eingenommen wurden, wird empfohlen, die Einnahme sofort zu beenden und einen Arzt aufzusuchen.

Wir verweisen zu den Risiken Aristolochiasäure-haltiger Arzneimittel auch auf unsere Pressemitteilung 01 aus dem Jahr 2000.

Ausgabejahr: 2007


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