Navigation und Service


Grundstoffe

Erstellt: 15.04.2005
Aktualisiert: 15.04.2005

Grundstoffe (Synonyme: Drogenausgangsstoffe; erfasste Stoffe) im Sinne der Verordnungen (EG) Nrn. 273/2004 und 111/2005 sind alle im jeweiligen Anhang dieser Verordnungen aufgeführten Datei ist nicht barrierefrei Stoffe (Größe: 62 KB) einschließlich ihrer Salze und ihrer Stereoisomeren, mit Ausnahme von Cathin, sofern das Bestehen solcher Formen möglich ist.

Des Weiteren sind Mischungen und Naturprodukte, die derartige Stoffe enthalten, Grundstoffe. Davon ausgenommen sind Arzneimittel gemäß der Definition der Richtlinie 2001/83/EG, pharmazeutische Zubereitungen, Mischungen, Naturprodukte und sonstige Zubereitungen, die erfasste Stoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass diese Stoffe nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich extrahiert werden können.Die Bundesopiumstelle ist die zuständige Behörde für die Überwachung des Inverkehrbringens von Grundstoffen durch in Deutschland ansässige Wirtschaftsbeteiligte sowie für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Stoffe der Kategorie 1 sowie von Ausfuhrgenehmigungen für alle drei Stoffkategorien.


© Copyright by BfArM. Alle Rechte vorbehalten.