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08/09 BfArM: Hände weg von illegalen und ominösen Grippemitteln

Erstellt: 03.08.2009
Aktualisiert: 03.08.2009

Pressemitteilung 08/09

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt im Zusammenhang mit dem Auftreten von Influenza-Erkrankungen ("Schweine-Grippe") nochmals eindringlich davor, Arzneimittel, die dafür zur Behandlung angeboten werden, aus unsicheren Internet-Quellen zu erwerben. Dem BfArM ist bekannt, dass es im Internet zahlreiche Anbieter gibt, die verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne Vorlage eines Rezeptes vertreiben.

Der Käufer dieser Arzneimittel ist meist nicht in der Lage, den illegalen von einem legalen Internetvertrieb zu unterscheiden, da die Internetauftritte meist sehr professionell und seriös wirken. Hilfreich zur Erkennung einer legalen Internetapotheke ist ein Sicherheitslogo, das behördlicherseits vergeben wird (www.dimdi.de). Sicheres Zeichen für einen illegalen Vertrieb ist es jedoch, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne ärztliches Rezept abgegeben werden. "In diesen Fällen ist mit einiger Wahr-scheinlichkeit mit dem Verkauf von gefälschter Ware zu rechnen", so Prof. Dr. Johannes Löwer, Leiter des BfArM.

Gefälschte Arzneimittel enthalten häufig keinen Wirkstoff oder giftige Inhaltsstoffe oder sind wegen ihrer mangelnden pharmazeutischen Qualität gesundheitsschädlich. Im Falle von antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu könnte ein zu niedrig dosierter Wirkstoff zu Resistenzbildung gegen das Grippevirus H1N1 führen. So entwickeln sich Viren, gegen die auch qualitativ einwandfreie und von den Behörden zugelassene Originalpräparate unwirksam werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der antivirale Wirkstoff gegen einen billigen fiebersenkenden oder schmerzstillenden Wirkstoff ausgetauscht wurde. In diesen Fällen würde das Präparat nur die Symptome der Grippe bekämpfen, die Viren jedoch nicht.

Ausgabejahr: 2009


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