Navigation und Service


Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel

Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG tagt bei Bedarf; in der Regel zweimal jährlich. Er beschließt Empfehlungen zur Änderung oder Ergänzung der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses werden die Geschäftsordnung, die Tagesordnungen sowie die Ergebnisse der Ausschusssitzungen hier veröffentlicht.Hier finden Sie:

  1. Die Geschäftsordnung des nach § 1 Abs. 2 BtMG zu hörenden Sachverständigenausschusses
    Datei ist nicht barrierefrei Geschäftsordnung (Größe: 22 KB)
  2. Tagesordnungen und Ergebnisse der Ausschusssitzungen

© Copyright by BfArM. Alle Rechte vorbehalten.