Entscheidung über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels gemäß § 21 Abs. 4 Arzneimittelgesetz

Aktualisiert: 21.01.2009

  1. Es wird festgestellt, dass es sich bei den Präparaten SMOKE Aromatherapy Incense und Genie Enjoy Genie Blend um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt.
  2. Die sofortige Vollziehung dieser Feststellung wird angeordnet.
  3. Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

Begündung:

Entscheidung über die Zulassungspflicht

Mit Schreiben vom 30.12.2008 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit beim BfArM gemäß § 21. Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) beantragt, über die Zulassungspflicht o.g. Präparate zu entscheiden.
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