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Entscheidung über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels gemäß § 21 Abs. 4 Arzneimittelgesetz
Aktualisiert: 21.01.2009
- Es wird festgestellt, dass es sich bei den Präparaten SMOKE Aromatherapy Incense und Genie Enjoy Genie Blend um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt.
- Die sofortige Vollziehung dieser Feststellung wird angeordnet.
- Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
Begündung:
Entscheidung über die Zulassungspflicht
Mit Schreiben vom 30.12.2008 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit beim BfArM gemäß § 21. Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) beantragt, über die Zulassungspflicht o.g. Präparate zu entscheiden.
Entscheidung über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels gemäß § 21 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (Größe: 106.22 KB)
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