T-Rezept Muster
Ein maßstabgerechtes Muster des T-Rezeptes steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Die T-Rezept-Muster sind als „Muster“ kenntlich gemacht und enthalten keine T-Rezeptnummern, wodurch sie von Vordrucken nach § 3a Abs. 1 Satz 1 AMVV zu unterscheiden sind.
T-Rezept-Muster (Größe: 3 MB)
Ergänzend weisen wir daraufhin, dass das Formblatt des T-Rezeptes gem. § 3a Abs. 6 AMVV öffentlich bekannt gemacht wurde (vgl. Bundesanzeiger vom 6.7.2011, Nr. 99, Seiten 2415-2418).
Die T-Rezepte in dieser Form werden ab dem 15.09.2011 vom BfArM ausgegeben. Die vor dem 15.09.2011 ausgegebenen T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit.

