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Trasylol® (Aprotinin): Verlängerung des Ruhens der Zulassung im Rahmen der Umsetzung der Kommissionsentscheidung

Erstellt: 05.11.2007
Aktualisiert: 24.03.2010

Die Europäische Kommission hatte auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) und des Ständigen Ausschusses am 15.02.2008 entschieden, die Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Trasylol® (Aprotinin) ruhen zu lassen, bis eine abschließenden Bewertung noch ausstehender Daten möglich ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ursprüngliche Anordnung des Ruhens der Zulassung vom 05.11.2007 erneut verlängert, nunmehr bis zum 30.03.2011.


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