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Magnesiumhaltige Arzneimittel zur parenteralen Anwendung: weitere Anhörung, Stufe II, zum Nutzen-Schaden Verhältnis bei bestimmten Indikationen

Erstellt: 26.05.2009
Aktualisiert: 05.08.2010

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft im Rahmen einer Anhörung nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II, das Nutzen-Schaden-Verhältnis von magnesiumhaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung in den Indikationen Abortneigung, Frühgeburtsbestrebungen und fetale Hypotrophie.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt in einer weiteren schriftlichen Anhörung nach dem Stufenplan, Stufe II, Stellung zu den Einwänden der pharmazeutischen Unternehmer.


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