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Qualitätskriterien für die Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Erstellt: 02.06.2008
Aktualisiert: 05.09.2008

Wer sind wir?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Sitz der Behörde wurde mit dem Regierungsumzug von Berlin nach Bonn verlegt. Hervorgegangen ist das BfArM aus dem am 1. Juli 1975 gegründeten Institut für Arzneimittel des damaligen Bundesgesundheitsamtes.

Heute arbeiten rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte - an der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, mit dem Ziel der Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoüberwachung von Medizinprodukten sowie der Überwachung des legalen Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs.

Die Einnahmen und Ausgaben des BfArM sind im Kapitel 1510 des Bundeshaushaltplans beschrieben, die ordnungsgemäße Haushaltsführung wird vom BMG und vom Bundesrechnungshof überprüft. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus Gebühren für Amtshandlungen (Kostenverordnungen). Zusätzliche Einnahmen entstehen aus Aufträgen der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA und anderer Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (z.B. Bundesländer zur Finanzierung des Substitutionsregisters).

Das BfArM betreibt keinerlei Werbung und hat keine Einnahmen durch Werbung.

Wen sprechen wir an?

Auf unseren Internetseiten informieren wir über unsere Aufgaben und unsere Aktivitäten.

Dabei werden verschiedene Zielgruppen angesprochen:

  • Pharmazeutische Unternehmen
  • Verbände
  • Ärzte- und Apothekerschaft
  • Medien
  • Interessierte Öffentlichkeit
  • Forschende
  • Behörden

Nutzer unserer Seite können über die Seite "Kontakt" Verbindung mit dem BfArM aufnehmen.

Welche Ansprüche haben wir an unsere Inhalte?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht ausschließlich Informationen auf seinen Seiten, die dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen und einer fachlichen Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip unterzogen wurden. Dies bedeutet, dass jeder Text vom Autor und von mindestens einem Mitglied der Steuerungsgruppe Web überprüft wird. Anschließend werden die Inhalte von der Internetredaktion auf die Seiten eingestellt.

Die Qualität der Informationen im Bereich des Gesundheitswesens und der Forschung hängt von deren Aktualität ab. Auf unseren Seiten geben wir daher sowohl das Datum der Erstellung der Informationen an, als auch das Datum der letzten Aktualisierung.

Vertraulichkeit von Daten ist wichtig für einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Für unsere Internetseiten gelten daher die in der Datenschutzerklärung angegebenen Grundsätze.

Die Informationen, die auf unseren Internetseiten zu finden sind, sind dazu gedacht, die Beziehung zwischen Arzt und Patient zu unterstützen, nicht zu ersetzen.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine große Rolle spielt, wurden die Bestimmungen nach der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) so umfassend wie möglich umgesetzt.


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