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Codein: Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von codeinhaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen

Wirkstoff: Codein

27.09.2022 - Studie zum Verschreibungsverhalten von Codein und alternativen Arzneimitteln bei Kindern und Jugendlichen in Europa

Für codeinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten und zur Schmerztherapie wurden in den Jahren 2013 und 2015 aufgrund des möglichen Risikos des Auftretens einer Atemdepression zwei europäische Risikobewertungsverfahren zur Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses durchgeführt.

Im Ergebnis der damaligen Bewertungen wurden die Produktinformationen aktualisiert und unter anderem Anwendungsbeschränkungen für Kinder im Alter von unter 12 Jahren und Kontraindikationen eingeführt.

Zur Überprüfung der Effektivität der risikominimierenden Maßnahmen wurde eine sogenannte Impact Study durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) initiiert und in fünf Ländern durchgeführt. Ziel dieser Studie war es, mögliche Auswirkungen auf die Verschreibungshäufigkeiten von codeinhaltigen und möglichen alternativen Arzneimitteln bei Patienten unter 18 Jahren, einschließlich nicht opioider Analgetika und Husten- und Erkältungsmittel, durchzuführen. Dafür wurden elektronische Registerdaten zwischen 2010 und 2017 bei Patienten unter 18 Jahren in Frankreich, Deutschland, Norwegen, Spanien und dem Vereinigten Königreich vor und nach der Einführung der Maßnahmen ausgewertet.

Während der Einsatz von Codein bei Kindern in der Schmerzindikation in den fünf Ländern zurückging, und die Verschreibungshäufigkeit am Ende des Studienzeitraums nahezu auf Null sank, konnte eine Zunahme der Verschreibung bestimmter alternativer Analgetika in einigen teilnehmenden Ländern beobachtet werden, was sowohl auf nationale Unterschiede in der ärztlichen Praxis als auch der Erstattungsmodalitäten schließen lässt.

Hingegen hatte die Einführung der Risikominimierungsmaßnahmen im Jahr 2015 in der Indikation Husten- und Erkältungskrankheiten nur noch geringe Auswirkungen, da bereits nach Umsetzung der Maßnahmen aus dem ersten Referral im Jahr 2013 in der Indikation Schmerztherapie Codein als Antitussivum und in der Erkältungsindikation kaum noch angewendet worden war.

Weitere Informationen zur Impact StudyPrescribing Patterns of Codeine and Alternative Medicines in Children in Europe“ finden Sie unter:



16.10.2015 - Feststellungsbescheid im Stufenplanverfahren

Für codeinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten ist aufgrund des Risikos einer Atemdepression ein europäisches Risikobewertungsverfahren durchgeführt worden. Unter anderem ist die Behandlung von Kindern unter 12 Jahren mit codeinhaltigen Arzneimitteln gegen Husten nicht mehr erlaubt. Das BfArM ergänzt das Stufenplanverfahren nun mit einem an AbZ-Pharma GmbH gerichteten Feststellungsbescheid.

Codeinsaft-CT 5 mg/5 ml, darf daher ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht oder abgegeben werden.

19.06.2015 - Bescheid im Stufenplanverfahren

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 17. Juni 2015 den entsprechenden Beschluss, EMA/CMDh/206590/2015, der Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh) nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Codein enthaltenden Arzneimitteln umgesetzt.
Der CMDh hatte am 22.04.2015 einstimmig beschlossen, dass für die Fach- und Gebrauchsinformationen der betroffenen Arzneimittel die Texte nach Anhang III („Änderungen relevanter Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der Packungsbeilage“) des o.g. Beschlusses zu übernehmen sind.

Codeinhaltige Arzneimittel dürfen nur noch sehr eingeschränkt zur Behandlung von Kindern verwendet werden. Unter anderem ist die Behandlung von Kindern unter 12 Jahren mit codeinhaltigen Arzneimitteln gegen Husten nicht mehr erlaubt. Außerdem müssen flüssige Arzneimittel, die Codein enthalten, künftig in kindersicherer Verpackung abgegeben werden, um Medikationsfehler und Fehlanwendungen (z.B. durch Überdosierungen) zu vermeiden.

24.04.2015 - Position der CMDh

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im April 2014 auf europäischer Ebene ein Risikobewertungsverfahren für codeinhaltige Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen angestoßen. Ziel war die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern, nachdem bereits 2013 eine Reihe von Maßnahmen zur Risikominimierung bei Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel in der Schmerzbehandlung bei Kindern durchgeführt wurden. Mit der nun verabschiedeten Position des CMDh in der Hustenindikation werden die Maßnahmen zur Risikominimierung konsequent fortgeschrieben.

Codein ist ein Opioid, das als verschreibungspflichtiges Hustenmittel zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern zugelassen ist. Die Wirkung des Codeins beruht auf seiner Umwandlung zu Morphin im Körper des Patienten durch das Enzym CYP2D6.

Einige Patienten (ultraschnelle CYP2D6-Metabolisierer) verstoffwechseln Codein schneller zu Morphin, was zu hohen Morphinspiegeln im Blut führt und zu schwerwiegenden Nebenwirkungen wie beeinträchtigter Atemfunktion führen kann. Obwohl dieses genetisch bedingte Risiko altersunabhängig auftritt, sind Kinder durch den variablen und unvorhersehbaren Stoffwechsel von Codein besonders gefährdet. Etwa fünf bis zehn Prozent der europäischen Bevölkerung weisen diese genetisch bedingten Risiken auf.

Die Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh) hat sich den Schlussfolgerungen des Ausschusses für Risikobewertung (PRAC) einstimmig angeschlossen.

Zur Risikominimierung werden nun verbindliche Maßnahmen festgelegt, dass

  1. Codein bei der Anwendung für Kinder unter 12 Jahren kontraindiziert ist und deshalb bei dieser Patientengruppe nicht angewendet werden darf und
  2. die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht empfohlen wird.

Der CMDh bestätigt auch, dass Husten in der Regel eine selbstlimitierende Störung ist und die Evidenz zum Nachweis der Wirksamkeit von Codein bei der Behandlung von Kindern mit Husten begrenzt ist.

Internationale Leitlinien weisen zudem darauf hin, dass Husten infolge einer viralen Infektionen auch zufriedenstellend mit einer ausreichenden Trinkmenge und Atemluftbefeuchtung behandelt werden kann; beim chronischen Husten sollte die zugrundeliegende Krankheit behandelt werden.

Darüber hinaus fordert der CMDh die Zulassungsinhaber und nationalen Behörden zur fachlichen Einschätzung auf, ob dem Risiko von Medikationsfehlern/Fehlanwendungen (z.B. durch Überdosierungen) ergänzend begegnet werden kann, indem alle flüssigen Darreichungsformen codeinhaltiger Arzneimittel nur in kindergesicherten Verpackungen abgegeben werden sollen.

Ergänzende Informationen für Patienten:

  • Codein zur Behandlung des Hustens darf bei Kindern unter 12 Jahren wegen des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen (z.B. Atemprobleme) nicht mehr angewendet werden.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren mit Atemwegsbeeinträchtigungen wird Codein wegen der erhöhten Anfälligkeit für Atemstörungen nicht mehr empfohlen.
  • Patienten jeglichen Alters, die Codein sehr schnell verstoffwechseln, dürfen Codein wegen des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen (z.B. Atemprobleme) nicht mehr anwenden.
  • Stillende Mütter dürfen Codein wegen des Risikos für den Säugling nicht mehr anwenden.
  • Eltern und Pflegepersonal, die eines der folgenden Symptome bei Patienten beobachten, die Codein anwenden, sollten die Medizin absetzen und unverzüglich ärztlichen Rat einholen:
    Verlangsamte oder flache Atmung; Verwirrung, Müdigkeit, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung oder Appetitverlust.
  • Bei Fragen zur Behandlung oder Nebenwirkungen von Codein sollten Patienten den Rat von Arzt oder Apotheker einholen.

Ergänzende Informationen für medizinisches Fachpersonal:

  • Codein ist für die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert und wird zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht empfohlen.
  • Codein darf während der Stillzeit nicht angewendet werden und Codein ist bei Patienten kontraindiziert, von denen bekannt ist, dass sie ultraschnelle CYP2D6-Metabolisierer sind.

Die nun durch den CMDh vereinbarten Maßnahmen werden national entsprechend einem noch zu verabschiedenden Zeitplan umgesetzt werden.

13.03.2015 - Empfehlung des PRAC

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im April 2014 auf europäischer Ebene ein Risikobewertungsverfahren für Codein-haltige Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen angestoßen. Ziel war die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern, nachdem bereits 2013 eine Reihe von Maßnahmen zur Risikominimierung zur Anwendung Codein haltiger Arzneimittel in der Schmerzbehandlung bei Kindern durchgeführt wurden.

Codein ist ein Opioid, das als verschreibungspflichtiges Hustenmittel zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern zugelassen ist. Die Wirkung des Codeins beruht auf seiner Umwandlung zu Morphin im Körper des Patienten.

Einige Patienten verstoffwechseln Codein schneller zu Morphin, was zu hohen Morphinspiegeln im Blut führt und zu schwerwiegenden Nebenwirkungen wie beeinträchtigter Atemfunktion führen kann. Obwohl dieses genetisch bedingte Risiko altersunabhängig auftritt, sind Kinder durch den variablen und unvorhersehbaren Stoffwechsel von Codein besonders gefährdet. Etwa fünf bis zehn Prozent der europäischen Bevölkerung weisen diese genetisch bedingten Risiken auf.

Vor diesem Hintergrund hat der PRAC der Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) zur Risikominimierung nun vorgeschlagen, dass

  1. Codein bei der Anwendung für Kinder unter 12 Jahren kontraindiziert sein sollte und deshalb bei dieser Patientengruppe nicht angewendet werden darf,
  2. die Anwendung Codein-haltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht empfohlen wird,
  3. alle flüssigen Darreichungsformen Codein-haltiger Arzneimittel nur in kindergesicherten Verpackungen abgegeben werden sollten.

Der PRAC merkt auch an, dass Husten in der Regel eine selbstlimitierende Störung ist und die Evidenz zum Nachweis der Wirksamkeit von Codein bei der Behandlung von Kindern mit Husten begrenzt ist.
Eltern sollten hinsichtlich der weiteren Anwendung Codein haltiger Arzneimittel für ihre Kinder in der genannten Altersgruppe ärztlichen Rat einholen.

11.04.2014 - Start des Verfahrens


Die Europäische Arzneimittelagentur hat auf Antrag des BfArM ein Risikobewertungsverfahren zur grundlegenden Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von codeinhaltigen Arzneimitteln zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen eingeleitet.

Codein ist ein seit Jahrzehnten bekannter Wirkstoff, der zur Schmerzbehandlung sowie zur Therapie des Reizhustens (Antitussivum) angewendet wird. Codein wird als Prodrug über das Cytochrom-P450-Enzym CYP2D6 zum aktiven Metaboliten Morphin verstoffwechselt, welches für den pharmakologischen Effekt von Codein verantwortlich ist.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) hatte 2013 das Nutzen-Risiko-Verhältnis von codeinhaltigen Arzneimitteln zur Linderung von Schmerzen bei Kindern einer Bewertung unterzogen, weil mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression bei Kindern bekannt geworden waren. Die betroffenen Kinder waren ultraschnelle oder extensive Metabolisierer für Codein, bei denen Codein sehr schnell zu Morphin umgewandelt wurde und daher hohe Morphinkonzentrationen im Blut auftraten.

Im Juni 2013 empfahlen der PRAC und die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) einvernehmlich, dass eine Reihe von Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich sind, um sicherzustellen, dass codeinhaltige Arzneimittel zur Schmerztherapie nur bei den Kindern angewendet werden, wenn der Nutzen gegenüber den Risiken überwiegt:

  • Codeinhaltige Arzneimittel sollten aufgrund des Risikos einer Atemdepression nur zur Behandlung akuter mäßiger Schmerzen bei Kindern über 12 Jahren und ausschließlich dann angewendet werden, wenn die Schmerzen nicht durch andere Schmerzmittel, wie etwa Paracetamol oder Ibuprofen, gelindert werden können.
  • Codein ist bei Patienten kontraindiziert, von denen bekannt ist, dass sie ultraschnelle CYP2D6-Metabolisierer sind, da das Risiko einer Morphinintoxikation bei diesen Patienten extrem hoch ist.
  • Codein wird nicht empfohlen zur Anwendung bei Kindern, deren Atemfunktion möglicherweise beeinträchtigt ist, einschließlich Atemfunktionsstörungen durch neuromuskuläre Störungen, schwere Herz- oder Atemwegserkrankungen, Infektionen der oberen Atemwege oder Lungeninfektionen, Polytraumen oder umfangreiche operative Eingriffe.

Da das Problem der ultraschnellen Metabolisierer prinzipiell auch bei der Hustenindikation existiert und im o.g. Bewertungsverfahren die Codeinanwendung bei Kindern mit beeinträchtigter Atmung eingeschränkt wurde, hat das BfArM ein Risikobewertungsverfahren auf europäischer Ebene ausgelöst, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis von codeinhaltigen Antitussiva für Kinder und Jugendliche in den noch verbliebenen Indikationen zu überprüfen.

Das neue Verfahren umfasst auch codeinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Erkältungskrankheiten, da Codein für diese Indikation in einigen europäischen Ländern zugelassen ist. In Deutschland bestehen solche Zulassungen jedoch nicht.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgerufen werden:

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