Arzneimittel
Zulassung, Registrierung und Risikoüberwachung
Die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelgesetz (AMG)) ist ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM. Dabei wird der Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität geprüft.
Eine Zulassung ist auf fünf Jahre befristet.
Verlängerungen werden auf Antrag und nach erneuter Überprüfung erteilt. Änderungen von bereits zugelassenen Arzneimitteln müssen dem BfArM angezeigt werden. Wesentliche Änderungen können erst nach Genehmigung durch das BfArM umgesetzt werden.
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Neuigkeiten und Aktualisierungen im Bereich Arzneimittel
An dieser Stelle finden Sie neueste Informationen und Aktualisierungen im Bereich Arzneimittel.
Resultate 1 bis 20 von insgesamt 29 (2 Seiten).
| Datum | Titel | Link |
|---|---|---|
| 18.05.2012 |
Muster für Fach- und Gebrauchsinformationen Das BfArM gibt am 18.05.2012 Mustertextaktualisierungen (Stand 17.05.2012) bekannt. |
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| 15.05.2012 |
Aktuelle Bearbeitungsstatistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Die Arzneimittelzahlen und Statistiken wurden aktualisiert. |
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| 08.05.2012 |
Aufruf zur Interessensbekundung für die Mitgliedschaft in der Gemeinsamen Expertenkommission Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, Dieser Aufruf richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für die Mitarbeit in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verfügung stellen wollen. |
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| 08.05.2012 |
Gemeinsame Expertenkommission BfArM / BVL zur Einstufung von Stoffen BVL und BfArM rufen Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ins Leben Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) planen die Errichtung einer Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen. |
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| 29.12.2011 |
Umsetzung der AMG -Einreichungsverordnung Das BfArM veröffentlicht den öffentlichen BfArM-Schlüssel für das |
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| 06.12.2011 |
Jahressicherheitsberichte in Form des Development Safety Update Report (DSUR) Antworten zu vielgestellten Fragen zur neuen Form des Jahressicherheitsberichtes - dem DSUR - wurden von der Clinical Trial Facilitation Group (CTFG) europäisch harmonisiert erarbeitet. |
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| 30.11.2011 |
GMP-Probleme beim Lohnhersteller Ben Venue Laboratories (BVL), Ohio, USA: Auswirkungen auf klinische Prüfungen von Arzneimitteln [Update: 2.12.2011] Auswirkungen auf klinische Prüfungen von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Anidulafungin, PEG-L-Asparaginase, Azacitidin, Aztreonam, Bivalirudin, Bortezomib, Busulfan, Carmustin, Cidofovir, Eculizumab, Histaminhydrochlorid, Mifamurtid, liposomales Doxorubicin, Hexaminolaevuniat, Oxaliplatin, Perflutren, Raltitrexed, Ribavirin, Romidepsin, Temsirolimus, Telavancin, Tetrakis(1-isocyan-2-methoxy-2-methylpropan)kupfer(1+)-tetrafluoroborat |
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| 15.09.2011 |
Hinweise zur Anwendung von lenalidomid- und thalidomidhaltigen Arzneimitteln in klinischen Prüfungen Mit Datum vom 08.02.2009 sind die Anforderungen umzusetzen, wie sie in der Bekanntmachung zu lenalidomid- und thalidomidhaltigen Arzneimitteln vom 08. Dezember 2008 beschrieben sind. |
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| 26.08.2011 |
Update des BfArM eValidator (Software zur technischen Validierung einer eSubmission) Mit dem neuen Hotfix 2 werden zwischenzeitlich beobachtete Änderungsnotwendigkeiten aufgrund von Abstimmungen bei der Interpretation der neuen Validierungskriterien umgesetzt. Bitte beachten Sie auch die grundsätzlichen Änderungen ab dem 1. September 2011. |
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| 25.05.2011 |
AMG-Einreichungsverordnung - AMG-EV Das BfArM veröffentlicht Informationen zur AMIS-Datenbankrecherche unter www.dimdi.de für Externe |
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| 14.04.2011 |
Inhaltliche Hinweise zu den Verfahren Bezüglich der Bearbeitung von nationalen identischen Zulassungsanträgen zu DC-Verfahren mit Deutschland als RMS bietet das BfArM den pharmazeutischen Unternehmern einen optimierten und beschleunigten Verfahrensablauf an. |
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| 06.12.2010 |
Update des BfArM eValidator (Software zur technischen Validierung einer eSubmission) Mit dem Release 3.1 werden mehrfach verwendete Dateien nunmehr korrekt validiert in Abhängigkeit von dem beabsichtigten Kontext, d.h. innerhalb der Index-Datei, innerhalb verschiedener Index-Dateien derselben Sequenz wie auch zwischen Sequenzen und verschiedenen Einreichungen. NeeS: Es wurde eine Regel ergänzt, die die Verlinkungen aus den TOC-Dateien speziell prüft. Ein Regelverstoß hat den Schweregrad "Error", während alle anderen Regeln zum Prüfen der Links in PDF-Dateien einen Verstoß als "Warning" oder "Information" werten. Dies bedeutet, dass Links in den TOC-Dateien valide sein müssen, das BfArM jedoch invalide Links in anderen Dateien tolerieren kann. Hinsichtlich weiterer Änderungen verweisen wir Sie auf die Release Notes, die in der herunterzuladenbden Datei enthalten sind. Die pharmazeutischen Unternehmer werden dringend gebeten, den |
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| 13.09.2010 |
Vorabveröffentlichung einer Bekanntmachung zur Änderung der Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung von nationalen Anzeigen zur Änderung der Arzneimittelbezeichnung nach § 29 Absatz 2 Satz 1 AMG Zur Information an die pharmazeutischen Unternehmer veröffentlicht das BfArM vorab den nochmals aktualisierten Bekanntmachungstext, der in Kürze im Bundesanzeiger erscheinen wird. |
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| 28.06.2010 |
Neue Versionen der Formulare „Notification of Amendment“ und “Declaration of the end of a Clinical Trial” Wir weisen darauf hin, dass das Formblatt Annex 3 (Declaration of the end of a Clinical Trial) sowie Formblatt Annex 2 (Substantial Amendment Notification Form) aktualisiert wurde. |
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| 16.06.2010 |
FAQ jetzt auch zum Thema Änderungsanzeigen Im Bereich Arzneimittel/Änderung/FAQ finden Sie ab sofort Fragen und Antworten zum Thema Änderungsanzeigen. |
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| 14.06.2010 |
Artikel 45 und 46 der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 Änderungsanzeigen / Variations infolge der Bewertung zu abgeschlossenen pädiatrischen Studien mit zugelassenen Arzneimitteln Das BfArM hat für Änderungsanzeigen (national sowie MRP und DCP), die infolge der Bewertung zu abgeschlossenen pädiatrischen Studien mit zugelassenen Arzneimitteln (Paediatric Worksharing nach Art. 45 und 46 der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006) eingereicht wurden, ein gesondertes Verfahren eingerichtet. |
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| 10.05.2010 |
Mitteilung über das Ausstellen von WHO-Zertifikaten gemäß § 73a Abs. 2 AMG durch das BfArM Gemäß § 73a Abs. 2 AMG stellt das BfArM auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches des Arzneimittelgesetzes (AMG) ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus, soweit es sich um zulassungsbezogene Angaben handelt. |
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| 26.02.2010 |
Validierung der Verfahren Aus verschiedenen Quellen wird derzeit darüber berichtet, dass das BfArM eine rein elektronische Einreichung von Zulassungsanträgen akzeptiert. Hierzu möchte das BfArM den folgenden Sachstand an die Antragsteller weitergeben. |
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| 11.12.2009 |
Bekanntmachungen im Rahmen der Arzneimittelverlängerungen Bekanntmachung vom 7. Oktober 2009 zur Aufhebung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2001 über die Harmonisierung von Verlängerungsterminen für Arzneimittel mit unterschiedlichem Datum der Zulassungen gemäß § 31 AMG. Aufgrund der mit dem Inkrafttreten der 14. AMG-Novelle eingeführten nur noch einmaligen Verlängerung der Zulassung nach fünf Jahren gemäß § 31 AMG ist die o.g. Bekanntmachung mit Wirkung vom 31.10.2009 aufgehoben worden. |
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| 27.10.2009 |
Hinweise zur Harmonisierung der Textangaben wirkstoffgleicher Arzneimittel Das BfArM weist aus Gründen der Patientensicherheit und zur Verbesserung der Compliance auf das Erfordernis hin, die Anwendungsgebiete wirkstoffgleicher Arzneimittel zu harmonisieren.Den pharmazeutischen Unternehmern wird für rein nationale Zulassungen daher empfohlen, diesbezügliche Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation über eine Änderungsanzeige gemäß § 29 Abs. 2a AMG vorzunehmen soweit es sich nicht um die Zufügung einer oder Veränderung in eine Indikation handelt, die einem anderen Therapiegebiet zuzuordnen ist. |
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