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Pulmax 200µg®: Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Anhörung Stufe II

Erstellt: 01.12.2009
Aktualisiert: 01.12.2009

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beabsichtigt das Ruhen der Zulassung für das Arzneimittel Pulmax, befristet auf 18 Monate, anzuordnen. Es erfolgt eine schriftliche Anhörung nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II.



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