01.01.2025
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Reisen mit Cannabisarzneimitteln
Seit dem 1.4.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.
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23.12.2024
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Betäubungsmitteltabelle
Betäubungsmitteltabelle
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09.12.2024
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Formulare für die jährliche Meldung nach § 16 Abs. 3 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) sind veröffentlicht
Alle Teilnehmer am Medizinalcannabisverkehr, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) sind, haben gemäß § 16 Abs. 3 MedCanG die Pflicht, alle Bestände und Herstellvorgänge jährlich zu melden.
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18.11.2024
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Apotheken und tierärztliche Hausapotheken
Einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bedarf nicht, wer von der Erlaubnispflicht nach § 4 BtMG befreit ist. Dies betrifft Einrichtungen / Personen die im Rahmen des Betriebs einer Apotheke, Krankenhausapotheke oder tierärztlichen Hausapotheke am Betäubungsmittelverkehr (BtM-Verkehr) teilnehmen. Diese haben jedoch zuvor die Teilnahme am BtM-Verkehr gemäß § 4 Abs. 3 BtMG der Bundesopiumstelle schriftlich anzuzeigen.
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01.08.2024
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Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
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01.08.2024
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Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
Pharmazentralnummern zu analytischen Zwecken
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