BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

AMIce für die Bundesländer

Datenbankinformation

AMIce für die Bundesländer steht dem BMG und dessen nachgeordneten Instituten sowie den Arzneimittelüberwachungsbehörden und Untersuchungsstellen der Bundesländer zur Verfügung und enthält Informationen zu:

  • Arzneimitteln

    • verkehrsfähige Arzneimittel
    • Arzneimittel im Zulassungs-/Registrierungsverfahren
    • Arzneimittel mit einer Löschung der Zulassung/Registrierung
    • Arzneimittel für die der Antrag auf Zulassung/Registrierung abgelehnt wurde
    • Arzneimittel für die der Pharmazeutische Unternehmer seinen Antrag auf Zulassung/Registrierung zurückgezogen hat
  • Stoffen
  • Stufenplänen/Pharmakovigilanzverfahren
  • staatlichen Chargenprüfungen (PEI)
  • den rechtsverbindlich zu verwendenden Stoffbezeichnungen

Behördenmitarbeiter, die für die Überwachung der klinischen Prüfungen zuständig sind, können einen Zugang zu "Clinical Trials Behörden" erhalten.

Datenbankeinstieg

AMIce-Öffentlicher Teil Bundesländer

Datenbankeigenschaften

Sachgebiet: Arzneimittel, Pharmazie
Quellen: Arzneimittel-Informationssystem (AMIce) der für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesoberbehörden BfArM, BVL und PEI.
Sprache: Deutsch
Zeitraum: 12/2002 bis heute
Umfang: 357.595 (Stand 04/2022)
Aktualisierung: werktäglich

Copyright

Copyright: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Rechercheergebnisse aus der Datenbank AMIce - Öffentlicher Teil und dem PharmNet.Bund-Arzneimittelinformationssystem dürfen ausschließlich zu folgenden Bedingungen und Zwecken maschinenlesbar gespeichert werden:

  1. Kurzzeitige Datenspeicherung bei der Datenausgabe
    Der berechtigte Benutzer darf die online ausgegebenen Rechercheergebnisse für Zwecke des Umformatierens und Druck vorübergehend speichern. Ausdrucke dürfen nur für den eigenen Gebrauch bzw. für den internen Gebrauch innerhalb der Institution des berechtigten Benutzers hergestellt werden (maximal 25 Kopien).
    Bei Recherchen durch Informationsvermittler gilt dies für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers sinngemäß. Der Rechercheur muss sicherstellen, dass das Copyright des Lizenzgebers dem Kunden bekannt ist; die Ausdrucke sind zu kennzeichnen mit "BfArM; Bonn".
  2. Unbefristete Datenspeicherung (Mitspeichern auf dem eigenen PC) oder Nutzung des Auftragstyps Standard bzw. des Parameters USE=STD (Übermittlung auf maschinenlesbaren Datenträgern durch E-Mail)
    a) Die Speicherung über längere Zeit und wiederholte Nutzung der Daten ist für den eigenen Gebrauch erlaubt. Kopieren der gesamten Datenbank ist aus Gründen der Aktualität nicht sinnvoll und deshalb nicht erlaubt. Der berechtigte Benutzer darf die Daten außerdem Mitarbeitern seiner Institution zum internen Gebrauch zugänglich machen.
    b) Der Benutzer erkennt an, dass das Copyright und alle Rechte an den Daten beim BfArM liegen. Er stellt sicher, dass dies den Nutzern der Datenbanken ebenfalls bekannt gemacht ist.
    c) Die Daten dürfen nicht weiter kopiert, verbreitet oder verkauft werden.
  3. Bei weitergehender Verwendung der Daten ist vorher die Genehmigung des Datenbankherstellers BfArM einzuholen.

Die o.g. Bestimmungen über die Vervielfältigung, Verbreitung oder den Verkauf der Daten in maschinenlesbarer Form gelten ebenso für die gedruckten Daten.

Gewährleistung
Die angebotenen Daten wurden mit der üblicherweise notwendigen Sorgfalt nach bestem Gewissen zusammengetragen und aufbereitet. Das BfArM übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Alle Daten geben stets den Stand zu dem in der Information genannten Zeitpunkt wieder. Viele Informationen können nach diesem Zeitpunkt durch Überprüfung in Widerspruchs- oder Klageverfahren oder durch Änderungsanzeigen beeinflusst werden; eine Aktualisierung der Informationen kann aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in vielen Fällen erst später erfolgen. Haftungsansprüche gegen das BfArM aufgrund von Schäden aller Art, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

Kontakt

Hersteller
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel: +49 (0)228 99 307-0
Fax: +49 (0)228 99 307-5207

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesallee 50, Gebäude 35
38116 Braunschweig
Internet: http://www.bvl.bund.de

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
Tel.: +49 (0)6103 77 0
Fax: +49 (0)6103 77 1234
Internet: http://www.pei.de

Ansprechpartner
Für inhaltliche Fragen:
BfArM
Tel.: +49 (0)228 99 307-0
E-Mail: amanda-support@bfarm.de

PEI
Tel.: +49 (0)6103 77 0
E-Mail: amanda-kontakt@pei.de

BVL
Tel.: +49 (0)30 18 445-7111
E-Mail: amanda@bvl.bund.de

Datenbankrecherche Arzneimittel:
BfArM
E-Mail: amgui@bfarm.de

Technik, Vertrag, Preise:
BfArM
Helpdesk Technik

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