BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Acetylsalicylsäure

Mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 AMG vom 25. Juli 2025 veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit den Versorgungsmangel für acetylsalicylhaltige Arzneimittel in parenteraler Darreichungsform.

Durch die Feststellung des Versorgungsmangels werden die zuständigen Landesbehörden u.a. ermächtigt Gestattungen nach § 79 Absatz 5 AMG für im Ausland zugelassene Arzneimittel zu erteilen, welche dann in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen.