BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Registrierte Arzneimittelhändler

In den folgenden Übersichten können Sie nachschauen, ob Ihr Arzneimittelhändler im Register erfasst ist. Die Links in der Spalte "Internetadresse/n" führen Sie sicher zur Webseite des gewünschten Versandhändlers. Darüber hinaus finden Sie Kontaktdaten von Händlern und deren zuständigen Behörden.

Internet-Apotheken dürfen neben verschreibungsfreien auch verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen.

Sonstige Händler, die keine Apotheken sind, dürfen nur freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.

Folgende Tastenkombinationen erleichtern Ihnen die Suche in den Übersichten:

  • Drücken Sie gleichzeitig die Tasten "Strg" und "F": es öffnet sich ein Suchfeld.
  • Geben Sie nun Ihren Suchbegriff ein (z. B. Name oder Ort des Händlers). Drücken Sie die Enter-Taste.
  • Klicken Sie im Suchfeld auf "Vor" bzw. "Zurück" für weitere Treffer.

Der von Ihnen gesuchte Arzneimittelhändler ist nicht enthalten?

Sie können einen Händler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:

  • Die Apotheke besitzt die Versanderlaubnis, ist aber noch nicht im Register erfasst.
  • Die Apotheke besitzt keine Versanderlaubnis.
  • Der Händler ist zum Versand von Arzneimitteln befugt, ist aber noch nicht im Register erfasst.
  • Der Händler ist nicht zum Versand von Arzneimitteln befugt.

Wenn Sie Arzneimittel bei Versandhändlern mit Sitz im Ausland bestellen möchten, beachten Sie bitte unsere Hinweise in den FAQ.

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