BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Antragstellung bei der Bundesoberbehörde

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln bedürfen in Deutschland der Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Antragstellung – etwa zur elektronischen Einreichung über CTIS bzw. das CESP, die häufigsten Mängel, Anforderungen bei Betäubungsmitteln oder  Strahlenanwendungen sowie zu den anfallenden Kosten im Genehmigungsverfahren.

Elektronische Einreichung
Die häufigsten Mängel
Was ist bei Betäubungsmitteln zu beachten?
Was ist bei klinischen Prüfungen mit Strahlenanwendungen zu beachten?
Kosten im Genehmigungsverfahren von klinischen Prüfungen