Sitzung (8. Dezember 2025 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll
08.12.2025
Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 Absatz 1 AMG
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
Teilnehmende:
- Der Vorsitzende
- Sachverständige des Ausschusses für Apothekenpflicht
- Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Vertreterinnen/Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird der – in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidung des BMG nicht vorgegriffen. Änderungen der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Abstimmungsergebnis:
3. Urtica urens, Herba rec. Ø (HAB, V. 2b), auch in Mischungen mit Arnika und ihren Zubereitungen
Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht zum äußeren Gebrauch
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Urtica urens zum äußeren Gebrauch anzunehmen.