BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sitzung (8. Dezember 2025 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll

Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 Absatz 1 AMG

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Teilnehmende:

  • Der Vorsitzende
  • Sachverständige des Ausschusses für Apothekenpflicht
  • Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
  • Vertreterinnen/Vertreter des BfArM

Hinweis:

Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird der – in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidung des BMG nicht vorgegriffen. Änderungen der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Abstimmungsergebnis:

3. Urtica urens, Herba rec. Ø (HAB, V. 2b), auch in Mischungen mit Arnika und ihren Zubereitungen

Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht zum äußeren Gebrauch

Ergebnis:

Der Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Urtica urens zum äußeren Gebrauch anzunehmen.