BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Routinesitzung gemäß § 63 AMG
Auf der in der Regel zweimal jährlich im BfArM stattfindenden Routinesitzung gemäß § 63 AMG findet ein Informationsaustausch über aktuelle Probleme der Arzneimittelsicherheit zwischen den Stufenplanbeteiligten statt. Ab der 57. Sitzung wird gemäß § 77a Abs. 2 AMG ein Ergebnisprotokoll mit Vortragsfolien hier veröffentlicht.
Teilnehmer sind die Stufenplanbeteiligten: BfArM, PEI, BVL, die zuständigen Stellen in den Bundesländern, ZLG, BMG, BMVg, BMEL, die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, Verbände der pharmazeutischen Industrie sowie der/die Patientenbeauftragte.
Die für den 18. November 2021 vorgesehene 89. Routinesitzung wurde nach vorheriger Abstimmung mit den Teilnehmern und abweichend vom sonst üblichen Verfahren nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Es wurde vereinbart, zu diesem Termin ausschließlich in schriftlicher Form zu informieren.
Die für den 16. März 2021 vorgesehene 88. Routinesitzung wurde nach vorheriger Abstimmung mit den Teilnehmern und abweichend vom sonst üblichen Verfahren nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Es wurde vereinbart, zu diesem Termin ausschließlich in schriftlicher Form zu informieren.
Die für den 31. März 2020 vorgesehene 86. Routinesitzung wurde nach vorheriger Abstimmung mit den Teilnehmern und abweichend vom sonst üblichen Verfahren nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Es wurde vereinbart, zu diesem Termin ausschließlich in schriftlicher Form zu informieren.
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