BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Navigation und Service
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu X / Twitter
Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BfArM keinen Einfluss. Weiter zu LinkedIn
87. Sitzung (11. Juli 2023) – Kurzprotokoll
11.07.2023
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreterinnen/Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird der – in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidung des jeweils zuständigen Bundesministeriums nicht vorgegriffen. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Abstimmungsergebnisse:
3. Zubereitung aus Azelastin und Fluticasonpropionat
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur nasalen Anwendung
Ergebnis:
Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Zubereitung aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung fand im Sachverständigen-Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
4. Sildenafil 25 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.
5. Tadalafil 10 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Tadalafil 10 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.
6. Rizatriptan 5 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz