91. Sitzung (15. Juli 2025 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll
15.07.2025
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreterinnen/Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Abstimmungsergebnis:
5. Aciclovir 50 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Anwendung als Buccaltablette
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Aciclovir 50 mg zur Anwendung als Buccaltablette anzunehmen.
Für den o.g. Antrag | 10 |
Gegen den o.g. Antrag | 0 |
6. Melatonin 3 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Melatonin 3 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.
Für den o.g. Antrag | 10 |
Gegen den o.g. Antrag | 0 |
7. Rupatadin 10 mg
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Rupatadin 10 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.
Für den o.g. Antrag | 0 |
Gegen den o.g. Antrag | 10 |