BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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91. Sitzung (15. Juli 2025 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreterinnen/Vertreter des BfArM

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Abstimmungsergebnis:

5. Aciclovir 50 mg

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Anwendung als Buccaltablette

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Aciclovir 50 mg zur Anwendung als Buccaltablette anzunehmen.

Für den o.g. Antrag10
Gegen den o.g. Antrag0

6. Melatonin 3 mg

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Melatonin 3 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.

Für den o.g. Antrag10
Gegen den o.g. Antrag0

7. Rupatadin 10 mg

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Rupatadin 10 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.

Für den o.g. Antrag0
Gegen den o.g. Antrag10