BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ausschüsse und Gremien

Das BfArM ist sowohl national als auch international in die Abwehr von Arzneimittelrisiken eingebunden. Für die Überwachung und Bewertung der Arzneimittelsicherheit auf EU-Ebene arbeitet das BfArM aktiv im "Pharmacovigilance Risk Assessment Committee" (PRAC; Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur mit.

Im BfArM ist die Geschäftsstelle für die Sachverständigen-Ausschüsse für Verschreibungs- und für Apothekenpflicht angesiedelt. Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht tagt zweimal jährlich im BfArM. Er beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Änderung der „Arzneimittelverschreibungsverordnung“ (AMVV) nach § 48 AMG. Bei Bedarf tagt außerdem der Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht. Er beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Änderung der „Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel“ (AMVerkRV).

Auf nationaler Ebene findet in der Regel zweimal jährlich im BfArM ein Informationsaustausch (Routinesitzung) statt, bei dem aktuelle Probleme der Arzneimittelsicherheit besprochen werden. Teilnehmer sind die Stufenplanbeteiligten: BfArM, PEI, BVL, die zuständigen Stellen in den Bundesländern, ZLG, BMG, BMVg, BMELV, die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, Verbände der pharmazeutischen Industrie sowie der/die Patientenbeauftragte.

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