Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/329838/2024 vom 25.07.2024 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit der Wirkstoffkombination Dydrogesteron / Estradiol
06.01.2025
Zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Dydrogesteron / Estradiol wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 25.07.2024 einen einstimmigen Beschluss gefasst.
Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.
Mit Bescheid vom 06.01.2025 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.