Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 21.08.2025 zum PSUR Single Assessment betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff (E)-Stiripentol
02.09.2025
Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff (E)-Stiripentol wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Europäische Kommission im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 21.08.2025 einen Durchführungsbeschluss erlassen.
Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des Durchführungsbeschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.
Mit Bescheid vom 02.09.2025 setzt das BfArM den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission um.