Änderungen beim postalischen Versand von PSUSA-Bescheiden
02.01.2025
Die Abteilung Pharmakovigilanz informiert über eine Änderung im Zusammenhang mit dem Versand von PSUSA-Bescheiden.
Bisher wurden die den Bescheiden zu Grunde liegenden Kommissionsbeschlüsse bzw. einstimmigen CMDh-Positionen als Anlagen im postalischen Versand der PSUSA-Umsetzungs- bzw. Feststellungsbescheide mitversandt.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden die Anlagen nicht mehr postalisch mitversandt, sondern analog zu den Bescheiden aus europäischen Risikobewertungsverfahren wird auf die Dokumente auf der Webseite des BfArM (Durchführungsbeschlüsse der Kommission und Beschlüsse der CMDh zu PSUR-Single Assessments) verwiesen.
Auf der Webseite des BfArM ändert sich an der gewohnten Bereitstellung nichts.