BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Europäische Datenbank zu Nebenwirkungen

Berichte zu Nebenwirkungen

In der Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen können Sie Daten über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“, für im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene Arzneimittel einsehen. Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln wird Zugriff sowohl über den Namen des Arzneimittels als auch über den Namen des Wirkstoffs gewährt. Bei nicht zentral zugelassenen Arzneimitteln wird Zugriff nur über den Namen des Wirkstoffs gewährt.

Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen

Nebenwirkungen digital melden

Nebenwirkungen melden

Die gemeinsame Datenbank von BfArM und PEI zur Meldung von Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen" (UAW) richtet sich an Angehörige der Heilberufe sowie Patientinnen und Patienten. Nebenwirkungsverdachtsfälle können schnell, direkt und sicher an die für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden gemeldet werden. Diese Informationen fließen ohne weitere Umwege in die europäische Risikoüberwachung ein.

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