BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Risiken melden

Nebenwirkungen

Die Datenlage vor der Zulassung bietet oft noch kein vollständiges Bild der Sicherheit eines Arzneimittels. Ob sein Nutzen dessen Risiken für alle Patienten gleichermaßen aufwiegt, zeigt sich in manchen Fällen erst Jahre nach seiner Markteinführung. Ohne Ärzte, Apotheker und Patienten, die Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ melden, wäre eine solche Beurteilung nicht möglich.

Je früher, häufiger und detaillierter das Bundesinstitut Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen erhält, desto früher können Risikosignale erkannt und bewertet werden, um bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen. Insbesondere detaillierte medizinische Informationen sind von enormen Wert bei der Beurteilung von Arzneimittelrisiken. Patientinnen und Patienten werden deshalb gebeten, die Meldung in Zusammenarbeit mit einem Arzt des Vertrauens vorzunehmen, soweit dies möglich ist. Hinsichtlich der Meldung durch Ärzte und Apotheker sind darüber hinaus gegebenenfalls die Regelungen entsprechend der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.

Produktion und Vermarktung von Arzneimitteln erfolgen in der Regel multinational. Werden in Deutschland Fälschungen, Chargenrückrufe oder Qualitätsmängel bei Arzneimitteln bekannt, ist das BfArM verpflichtet, die Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten darüber zu informieren. Dazu wurde ein internationales Schnellwarnsystem (Rapid-Alert-System) eingerichtet. Das BfArM erhält solche Informationen von den zuständigen Landesbehörden.

Nebenwirkungen digital melden

Nebenwirkungen melden

Die gemeinsame Datenbank von BfArM und PEI zur Meldung von Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen" (UAW) richtet sich an Angehörige der Heilberufe sowie Patientinnen und Patienten. Nebenwirkungsverdachtsfälle können schnell, direkt und sicher an die für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden gemeldet werden. Diese Informationen fließen ohne weitere Umwege in die europäische Risikoüberwachung ein.

Meldebogen für Nebenwirkungen


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