BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Informationen zu Einreichung und Genehmigung von Schulungsmaterial

Schulungsmaterial (englisch „educational material“) kann durch die zuständigen Bundesoberbehörden für ein Arzneimittel angeordnet werden, wenn zusätzlich zu Fach- und Gebrauchsinformation besondere Informationen zur Minimierung bestimmter Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden.

Mehr erfahren

Aktuelle Hinweise für pharmazeutische Unternehmen

Das aktuelle Register zur Suche von Schulungsmaterial finden Sie hier: Schulungsmaterial

30.04.2024 - Vorläufige Harmonisierung für den Wirkstoff Pomalidomid

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte mit Veröffentlichung vom 13. Februar 2024 auf seiner Internetseite im Bereich Schulungsmaterial unter der Rubrik „Aktuelle Hinweise für pharmazeutische Unternehmen“ darüber informiert, dass harmonisiertes und inhaltlich noch überarbeitetes Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pomalidomid erstellt wird. Aus Zeitgründen wurde auf eine Anhörung zum geplanten harmonisierten Schulungsmaterial verzichtet.

Bis zum Abschluss der Überarbeitung, stellen wir ein harmonisiertes auf dem bisherigen Schulungsmaterial des Originators basierendes Material zur Verfügung.

Sollten Sie das harmonisierte Schulungsmaterial dringend benötigen (z.B. im Fall eines early entry), bitten wir in diesen Fällen um einen entsprechenden Hinweis im Rahmen der CESP Einreichung, bei der Sie bitte das aktuell publizierte Schulungsmaterial mit Ihren eigenen Firmendaten ergänzen. Außerdem sollte ein arzneimittelbezogener Kommunikationsplan vorgelegt werden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass damit die Voraussetzungen für den Markteintritt sicherstellt werden, es aber in Kürze das angekündigte Update geben wird und dann die Einreichung des aktualisierten Schulungsmaterials erforderlich ist.

Daher empfehlen wir Ihnen, aus oben genanntem Grund, wenn möglich so lange noch zu warten bis das finale überarbeitete harmonisierte Schulungsmaterial zur Verfügung steht.

26.03.2024 - Aktualisierung des harmonisierten Schulungsmaterials zu Voriconazol

Zum Originalarzneimittel Vfend sind mit Abschluss des Worksharing Verfahrens EMEA/H/C/000387/WS/2270/0147 unter anderem die Auflagen für zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen zum Teil entfallen und daraus folgend muss außer der Patientenkarte kein weiteres Schulungsmaterial mehr bereitgestellt werden. Die harmonisierte Patientenkarte wurde an die neuen Produktinformationstexte und an die neuen Vorgaben zum Standardlayout angepasst.

Die sonstigen Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Voriconazol werden zur Umsetzung des Ergebnisses des o.g. Worksharing Verfahrens in Anpassung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur zeitnahen Einreichung einer entsprechenden Variation zur Anpassung des Risikomanagement-Plans an den Risikomanagement-Plan für Vfend und zur Einreichung eines Antrags auf Übernahme des aktualisierten harmonisierten Schulungsmaterials aufgefordert. Für dezentral und nach dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MR) zugelassene Arzneimittel können Einzelheiten der Beantragung einer solchen Variation dem Dokument Q&A – Pharmacovigilance Legislation der CMDh unter der Überschrift „Update RMP for generic/hybrid products following changes to the conditions (additional Risk Minimisation Measures = aRMMs) to the MA of the reference product“ entnommen werden: https://www.hma.eu/human-medicines/cmdh/questions-answers.html

Unmittelbar nach der Zustimmung zur Variation entfällt die Auflage für die Bereitstellung der Checkliste sowie der Broschüre (Q&A) und es braucht nur noch die aktualisierte Patientenkarte bereitgestellt zu werden

20.02.2024 - Abschluss Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Valproat

Mit Veröffentlichung vom 15.01.2024 hatten wir an dieser Stelle darüber informiert, dass harmonisiertes Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Valproat erstellt wird, welches sowohl die Ergebnisse aus dem Verfahren „PASS Survey“ als auch aus dem Verfahren „Väterliche Exposition“ berücksichtigt. Das aktualisierte harmonisierte Schulungsmaterial wurde am 19.02.2024 als Anlage zum angekündigten Rote-Hand-Brief versendet. Es wurde auch im Register Schulungsmaterial veröffentlicht.

04.09.2023 - Abschluss Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leflunomid

Das BfArM hat das harmonisierte Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leflunomid im Register Schulungsmaterial veröffentlicht und stellt an dieser Stelle Hinweise zum weiteren Vorgehen (Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens zur Harmonisierung des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leflunomid) sowie die Word- und PDF-Dokumente des harmonisierten Schulungsmaterials zur Verfügung, um die Übernahme zu erleichtern.

01.09.2023 - Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Mycophenolsäure/Mycophenolatmofetil

Das BfArM informiert über die Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mycophenolsäure/Mycophenolatmofetil, um eine Einheitlichkeit für die betreffenden Zulassungen zu gewährleisten. Die Dokumente werden sowohl als Word-Dateien zur Verfügung gestellt, um eine Einfügung von Firmen-spezifischen Angaben in die dafür vorgesehenen Felder zu erleichtern, als auch als PDF-Dateien, um eine Orientierung über das erwünschte Layout zu geben.
Pharmazeutische Unternehmen werden gebeten, das hier veröffentlichte harmonisierte Schulungsmaterial zu verwenden und einen entsprechenden Antrag einschließlich eines Arzneimittel-bezogenen Kommunikationsplans über CESP einzureichen.

03.08.2023 - Abschluss Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Apixaban

Das BfArM stellt an dieser Stelle Hinweise zum weiteren Vorgehen (Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens zur Harmonisierung des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Apixaban) sowie die Word-Dokumente und PDF-Dokumente des harmonisierten Schulungsmaterials zur Verfügung, um die Übernahme zu erleichtern.

01.08.2023 - Abschluss Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivaroxaban

Das BfArM stellt an dieser Stelle Hinweise zum weiteren Vorgehen (Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens zur Harmonisierung des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Rivaroxaban) sowie die Word-Dokumente und PDF-Dokumente des harmonisierten Schulungsmaterials zur Verfügung, um die Übernahme zu erleichtern.

18.07.2023 - Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Stickstoffmonoxid

Das BfArM informiert über die Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial für Stickstoffmonoxid um ein Einheitlichkeit für alle entsprechenden Zulassungen sicherzustellen.
Pharmazeutische Unternehmen werden gebeten das hier veröffentlichte Material sowie den Kommunikationsplan zur Einreichung zu verwenden und über CESP einzureichen.

Ältere Hinweise finden Sie auf der folgenden Archivseite:

FAQ

Kann als Schulungsmaterial die deutsche Übersetzung des bereits durch eine andere Behörde genehmigten Schulungsmaterials eingereicht werden?

Ja. Die Einreichung einer entsprechenden deutschen Übersetzung ist möglich, wobei aber eine Anpassung an die in der „Checkliste für die Erstellung von Schulungsmaterial“ aufgeführten Anforderungen sicherzustellen ist. Bitte bestätigen Sie in einem solchen Fall mit der Einreichung über CESP, dass es sich um eine 1:1 Übersetzung handelt mit Informationen zur entsprechenden EU-Behörde, dem Zeitpunkt der Genehmigung und der zugehörigen Verfahrensnummer.

Muss zur Erstellung des nationalen Schulungsmaterials stets ein in der aktuellen Version genehmigter RMP (Ersteinreichung oder Aktualisierung) vorliegen?

Nein, dieser muss nicht zwingend schon zum Zeitpunkt der Erstellung des Schulungsmaterials erstmalig oder in aktualisierter Form vorliegen. Sobald die Kernelemente (die ggf. auch nationale Besonderheiten berücksichtigen können) und die Zielgruppen im Rahmen von Antragsgenehmigungsverfahren (Zulassung, Variation, etc.) oder im Rahmen eines Risikobewertungsverfahrens (z.B. Art. 107), Art. 31) verbindlich festgelegt wurden, kann direkt mit der Erstellung des Schulungsmaterials begonnen werden. Ein ggf. zu aktualisierender oder neu zu erstellender RMP hat keinen Einfluss auf das Schulungsmaterial, da auch im RMP nur die festgelegten Zielgruppen und Kernelemente enthalten sind.

Kann Schulungsmaterial bereits vor Abschluss des jeweiligen Verfahrens (z.B. vor der CHMP Opinion) eingereicht werden?

Nein. Die Einreichung vor Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung ist nicht sinnvoll, da sich die Notwendigkeit für Schulungsmaterial bzw. die konkreten Anforderungen an das Schulungsmaterial (z.B. Festlegung der Zielgruppen und der Kernelemente) noch bis zum Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung im Rahmen der Abstimmung mit den beteiligten Mitgliedstaaten und den Antragstellern ändern können. Eine Einreichung ist daher erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung möglich. In Ausnahmefällen kann auf Grund der zum Teil europäisch vorgegebenen engen Zeitschienen durch das BfArM/PEI auch eine frühere Einreichung veranlasst werden.

Weitere Informationen

RSS-Feed Schulungsmaterial

RSS-Feed: Schulungsmaterialien (Educational Material)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK