BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Pharmakovigilanz

Arzneimittelsicherheit überwachen. Gefahren abwehren.

Pharmakovigilanz: Arzneimittelsicherheit - aus dem griechischen pharmakon "Heilmittel, Gift" und dem lateinischen vigilantia "Wachsamkeit, Fürsorge"

Die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln sind zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die klinische Erprobung eines Arzneimittels an einer relativ geringen Zahl von Patienten durchgeführt wird. Diese Patienten sind zudem unter verschiedenen Aspekten für die klinische Prüfung besonders ausgewählt worden und repräsentieren in der Regel nicht den Durchschnittspatienten in Arztpraxen. Seltene oder sehr seltene unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder andere Gefahren im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung können also in klinischen Prüfungen üblicherweise nicht erkannt werden. Insbesondere schwerwiegende seltene unerwünschte Wirkungen sind für die Gesamtbewertung eines neuen Arzneimittels von großer Bedeutung. Neue Erkenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln können sich auch noch lange Zeit nach ihrer Zulassung ergeben und hängen von neuen Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft ab.

Das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Darin besteht die wichtigste Aufgabe der Abteilung Pharmakovigilanz. Sie muss laufend über bekannt gewordene, mit der Anwendung der Arzneimittel verbundene Neben- und Wechselwirkungen informieren sowie dafür sorgen, dass Patienten, Ärzte und andere Interessierte auf diese Risiken und ggf. auf Möglichkeiten zu ihrer Minderung hingewiesen werden. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert die Abteilung notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Über derartige Veränderungen informiert sie Ärzte, Patienten und andere Interessierte.

Hinweis

Das BfArM nimmt alle Berichte von Nebenwirkungsverdachtsfällen entgegen, unabhängig davon, ob diese von einem Patienten, einem Angehörigen, einem Arzt oder einem Apotheker stammen. Auch in der weiteren Bearbeitung gibt es hier keine Unterschiede. Oft sind aber zusätzliche detaillierte, medizinische Angaben zu einem Fall wichtig, um ein vollständiges Bild des Falles zu erhalten und so die richtigen Rückschlüsse ziehen zu können. Aus diesem Grund bitten wir Patienten und deren Angehörige, den Meldebogen idealerweise von dem Arzt/der Ärztin ausfüllen zu lassen, der oder die die Nebenwirkung diagnostiziert hat oder behandelt oder einfach nur Ihr besonderes Vertrauen genießt.

Nebenwirkungen melden

Die gemeinsame Datenbank von BfArM und PEI zur Meldung von Nebenwirkungen, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelwirkungen" (UAW) richtet sich an Angehörige der Heilberufe sowie Patientinnen und Patienten. Nebenwirkungsverdachtsfälle können schnell, direkt und sicher an die für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden gemeldet werden. Diese Informationen fließen ohne weitere Umwege in die europäische Risikoüberwachung ein.



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