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Ergebnisprotokoll der 85. Beratung des Ausschusses Pharmazeutische Chemie der Arzneibuch-Kommissionen am Freitag, den 25. August 2023, in Bonn

Aufgrund der geringen Zahl der Dokumente erfolgte die Beratung im Umlaufverfahren per Email.

1. Allgemeine Beschlüsse

1.1. Ergebnisprotokoll der 84. Sitzung

Das Protokoll der 84. Sitzung wird auf der 86. Sitzung verschiedet.

2. Berichte aus den Arzneibuchgremien

2.1. Berichte aus den Kommissionen

Outcome of the 174th Session of the EPC
List of texts adopted at the March 2023 session of the EPC

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1. Oxalic acid dihydrate PA/PH/Exp. 10D/T (19) 30 ANP

Seite 1, „Characters“, Zeile 20: Die Löslichkeit in Wasser wird mit „very soluble“ angegeben. In der Beschreibung des Reagenzes Oxalic acid R wird die Löslichkeit in Wasser mit „soluble“ angegeben. Da es sich in beiden Fällen um das Dihydrat der Oxalsäure handelt, sollte die Löslichkeit in beiden Beschreibungen gleich angegeben werden.
Seite 1, “Identification”, Zeile 22-26: Oxalsäure wird zur Bekämpfung der Varroamilbe in Bienenstöcken eingesetzt. Die erforderlichen Lösungen werden ggf. auch durch Apotheken hergestellt. Eine zweite Identifizierungsreihe mit apothekengeeigneten Prüfungen wäre daher sinnvoll.
Seite 1, „Related substances“, Zeile 39: Die Angaben zur Größe der HPLC Säule sind recht ungewöhnlich (Länge 30 cm, Durchmesser 7,8 mm).
Seite 1, „Related substances“, Zeile 40: Die stationäre Phase wird mit „strong cation-exchange resin R (9 µm)“ angegeben. In den Monographien „Malic acid“ und „L-Malic Acid“ wird für Säulen mit dem gleichen Säulenmaterial, die stationäre Phase mit „ion-exclusion resin for chromatography R (9 µm)“ bezeichnet. Hier sollte ein einheitlicher Verweis erfolgen.
Seite 2, „Related substances“, Zeile 11: Der Grenzwert für die Verunreinigungen A und B wird mit 0,10 % angegeben. Für spezifizierte Verunreinigungen sind 0,1 % ausreichend.
Seite 2, „Assay“, Zeile 41: Die Angaben zur Berechnung des Gehaltes erfolgen für Oxalsäure Dihydrat. In der Definition sind die Vorgaben zum Gehalt allerdings auf die wasserfreie Substanz bezogen.

3.2. Thiamazole PA/PH/Exp. 10A/T (18) 141 ANP

Seite 1, „Identification“ Zeile 35-45: Im Rahmen der der zweiten Reihe der Identitätsprüfungen kommt die UV-Vis-Spektroskopie zum Einsatz. Die erforderlichen Geräte sind in Apothekenlaboren üblicherweise nicht verfügbar. Die Identitätsprüfung B sollte daher gestrichen werden. Für die Prüfung im Rahmen des Apothekenlabores sind die Prüfungen A (Schmelzpunkt) und D (Dünnschichtchromatographie) ausreichend.

3.3. Riboflavin sodium phosphate hydrate PA/PH/Exp. VIT/T (21) 45 ANP

Seite 1&2, “Definition”, Zeile 40 ff: Die verwendete Nomenklatur „… sodium hydrogen phosphate“ steht im Widerspruch zum Titel der Monographie „ … sodium phosphate …“.

3.4. Cholesterol for parenteral use PA/PH/Exp. VIT/T (22) 29 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.5. Montelukast sodium PA/PH/Exp. P4/T (23) 4 ANP

Seite 4, ”Related substances”, Zeile 4: In der Auflistung der relativen Retentionen wird noch die relative Retention für Verunreinigung C aufgeführt. Diese kann gestrichen werden, da sie durch die Angaben für Verunreinigung C Peak 1 und Verunreinigung C Peak 2 ersetzt wird.

3.6. Sodium polystyrene sulfonate PA/PH/Exp. 10D/T (23) 9 ANP

Seite 1, „DEFINITION“, Zeile 15-17: Die überarbeitete Definition ist verwirrend. („Copolymer of divinylbenzene and styrene, sulfonated sodium salt. Copolymer of diethenylbenzene and ethenylbenzene, sulfonated sodium salt.“).
Eine Vereinfachung wäre hilfreich: „Copolymer of divinylbenzene (diethenylbenzene) and styrene (ethenylbenzene), sulfonated sodium salt.“

3.7. Ketoprofen PA/PH/Exp. 10B/T (23) 8 ANP

Seite, „Identification“, Zeile 31-37: Im Rahmen der der zweiten Reihe der Identitätsprüfungen kommt die UV-Vis-Spektroskopie zum Einsatz. Die erforderlichen Geräte sind in Apothekenlaboren üblicherweise nicht verfügbar. Die Identitätsprüfung B sollte daher gestrichen werden. Für die Prüfung im Rahmen des Apothekenlabores sind die Prüfungen A (Schmelzpunkt) und D (Dünnschichtchromatographie) ausreichend.

3.8. Ciprofibrate PA/PH/Exp. 10B/T (23) 21 ANP

Seite 2, “Related substances”, Zeile 1-26: Im Chromatogramm (Abb 2013.-1.) zeigt der Hauptpeak eine Schulter. Allerdings stammt dieses Chromatogramm von der ursprünglichen “Ciprofibrate for system suitability CRS”. Da diese bereits durch “Ciprofibrate for system suitability A CRS” ersetzt wurde, welche künftig durch “Ciprofibrate for system suitability B CRS” abgelöst werden soll, ist das Chromatogramm vermutlich nicht repräsentativ. Für die Aufnahme in die Knowledge Database sollte besser ein aktuelleres Chromatogramm gewählt werden. Eine besser Abtrennung der Schulter wäre wünschenswert.

4. Verschiedenes

4.1. Testing of Glycerin, Propylene Glycol, Maltitol Solution, Hydrogenated Starch Hydrolysate, Sorbitol Solution, and other High-Risk Drug Components for Diethylene Glycol and Ethylene Glycol US-Guidance for Industry

Die US Guidance wurde zur Information verteilt. Seitens des Ausschusses wurde aber auf Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Methode 2.4.30 der Ph.Eur. hingewiesen.
Die Methode 2.4.30. ETHYLENE GLYCOL AND DIETHYLENE GLYCOL IN ETHOXYLATED SUBSTANCES prüft mittels GC ohne vorherige Derivatisierung der beiden sehr schwerflüchtigen Diole, die Analyse dauert über 1 Stunde.
In der Ph.Eur. Monographie Etofenamat wird auf Diethylenglycol (= Impurity F) per GC nach Silylierung geprüft. Die Laufzeit beträgt hier nur 34 Minuten.
Eine Überarbeitung der Methode 2.4.30 wird empfohlen.
Der Vorschlag kann dem Ausschuss auf der 86. Beratung zur Diskussion vorgelegt werden.

Der Vorsitzende und der Sekretär weisen darauf hin, dass das Ergebnisprotokoll in einer folgenden Beratung diskutiert, möglicherweise geändert und endgültig verabschiedet wird.