Ergebnisprotokoll der 53. Sitzung des Fachausschusses Pharmazeutische Technologie der Deutschen Arzneibuch-Kommission vom 11.04.2024
23.01.2025
Tagungsort: Raum A1.E4.05 sowie virtuell per Cisco Webex
Beginn: 11:10 Uhr
Ende: 13:55 Uhr
1 Allgemeine Beschlüsse
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die 53. Beratung des Fachausschusses Pharmazeutische Technologie der Deutschen Arzneibuch-Kommission findet in hybrider Form am BfArM und per Videokonferenz über Webex statt. Der Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung. Die Geschäftsstelle stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Annahme der Tagesordnung und Tischvorlagen 45.08-3751.5-53
Der Tagesordnungspunkt 7.2 Anfragen wird zu 7.2 Sonstiges umbenannt und der Unterpunkt 7.2.2 „Informationen aus der Quality Working Party“ aufgenommen. Es liegen keine Tischvorlagen vor. Die Tagesordnung wird mit den Änderungen angenommen.
1.3 Interessenserklärung/Verschwiegenheit
Die Geschäftsstelle verweist auf die Interessenerklärung und bittet, bei vorliegendem Interessenskonflikt zu den Tagesordnungspunkten, dies zu melden. Es folgt der Verweis auf die Vertraulichkeit der Sitzung.
1.4 Annahme des Ergebnisprotokolls der 52. Sitzung 45.08-3751.5-52
Das Protokoll wird vom Fachausschuss in der vorliegenden Fassung angenommen.
2 Berichte aus den Arzneibuchgremien
2.1 Berichte aus den Kommissionen
2.1.1 Ph. Eur.-Kommission (177. und 178. Sitzung)
177th und 178th Session
Die 177. Sitzung der Europäischen Arzneibuch-Kommission fand als hybride Veranstaltung am 21. und 22. November statt. In der Sitzung wurde über den Nachtrag 11.6 abgestimmt. Es wurden 77 Texte angenommen, davon 4 revidierte Kapitel, 64 revidierte Monographien und 9 neue Texte. Es wurden 5 Monographien gestrichen.
Die 178. Sitzung der Europäischen Arzneibuch-Kommission fand als hybride Veranstaltung am 19. und 20. März statt. In der Sitzung wurde über den Nachtrag 11.7 abgestimmt. Es wurden 44 Texte angenommen, davon 2 revidierte Kapitel, 27 revidierte Monographien und 15 neue Texte, davon vier Kapitel, und 9 Monographien. Es wurde in Kapitel gestrichen.
Eine Liste aller dieser Texte ist auf der EDQM-Website zur Verfügung gestellt:
Der 177th Session:
List of texts adopted at the November 2023 session (Anlage 1)
Dazu: Pressemitteilung des EDQM:
Outcome of the 177th session (Anlage 2)
Und der 178th Session:
List of texts adopted at the March 2024 session (Anlage 3)
Die Pressemitteilung zu 178. Sitzung ist noch nicht veröffentlicht. Diese wird voraussichtlich im Juli öffentlich einsehbar sein.
Folgende Kurzinformation zur 178. Sitzung ist online einsehbar:
178th Session of European Pharmacopoeia Commission (Anlage 4)
Der Berichterstatter fasst den Bericht beider Sitzungen zusammen. Der Berichterstatter fasst die für den Fachausschuss relevanten Themen beider Sitzungen zusammen. In der Geschäftsordnung der Europäischen Arzneibuch-Kommission wurde nun schriftlich festgelegt, dass zum Beispiel bei schriftlichen Abfragen, wie bei Referenzsubstanzen, die stillschweigende Zustimmung gilt. Zudem soll in einer Pilotphase die Streichungen von Texten in Pharmeuropa angehört werden. Des Weiteren sollen vor der Annahme von Revisionsanträgen in der Kommissionssitzung geprüft werden, ob der Antrag durchführbar ist. Die vorherige Prüfung soll zum Beispiel die Verfügbarkeit von Substanzen und Informationen von Herstellern beinhalten. Dieses Vorgehen soll die Expertengruppen entlasten und die nachträglichen aufwändigen Streichungen der Revisionsanträge vom Arbeitsprogramm der Expertengruppen über die Kommissionsitzungen reduzieren. Ein Mitglied des Ausschusses wirft ein, dass es auf europäischer Ebene vorkam, dass universitäre Einrichtungen an den Revisionsanträgen mitarbeiten wollen, dabei jedoch die finanziellen Mittel für die Ausgangsmaterialien z.B. für die Synthese von Verunreinigungen als Referenz fehlen würde. Finanzielle Mittel für die Mitarbeiter würden dabei von der Universität gedeckt werden.
Ab der 12. Auflage des europäischen Arzneibuchs wird die französische und die englische Fassung nicht mehr gedruckt, sondern als reines online-Werk zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es keine Ergänzungsbände geben wird, sondern das online-Werk nach jeder Kommissionssitzung überarbeitet wird. Jede Ausgabe wird einer Kommissionssitzung zugeordnet, die jeweils ein festgelegtes Veröffentlichungsdatum und Implementiersdatum erhält. Ein Mitglied des Ausschusses fragt, ob durch das online-Werk noch zu erkennen ist, welche Texte bearbeitet wurden und welche nicht. Derzeit ist auf europäischer Ebene noch nicht final festgelegt, wie die Texte, die in Bearbeitung waren, hervorgehoben werden. Es werden derzeit mehrere Herangehensweisen diskutiert, die möglichst nutzerfreundlich sein sollen, sodass nicht bei jedem Werk das komplette Arzneibuch durchgesehen werden muss. Zudem soll der Zugriff auf die früheren Versionen einzelner Texte erleichtert werden.
In Folge der international auftretenden Verunreinigung von Arzneimitteln und Hilfsstoffen mit Ethylen- und Diethylenglycol (EG und DEG) wurden in mehreren internationalen Arzneibüchern, sowie auch im europäischen Arzneibuch die Thematik intensiv besprochen. Resultierend daraus wurden in einigen Monographien die Analytik für EG/DEG aufgenommen, z.B. Glycerol, Propylenglycol (verabschiedet 177. Sitzung). Die Analytik für EG/DEG wird für die flüssigen Macrogole, Sorbitole und Maltitole erarbeitet.
Bezüglich der Nitrosamin Thematik wurde in der 177. Sitzung das Vorgehen besprochen, wie mit Monographien umgegangen werden soll, bei denen Nitrosamine als verwandte Substanz während der Synthese, als Zwischenstufe oder auch als Abbauprodukt vorkommen. In betreffenden Monographien wird der Abschnitt auf die Prüfung beibehalten.
In der 178. Sitzung wurden zwei Monographien auf das Arbeitsprogramm der PaedForm Gruppe gesetzt. Erarbeitet werden Spironolactone oral suspension und Amlodipine oral liquid´ mit dem Hintergrund, dass es zwar eine Zulassung für die Produkte gibt, jedoch keine Produkte auf dem Markt erhältlich sind.
Verabschiedet wurde in der 177. Sitzung die Änderung der Kapitel Eye preparations und Preparation for irrigation in Abschnitt des Tests auf Sichtbare Partikel. Zur Überarbeitung wurde das Kapitel 2.1.7 Balances for analytical purposes und das Kapitel 5.25 Process analytical technology auf das Arbeitsprogramm aufgenommen.
Auf der 178. Sitzung berichtete die neu gegründete Excipients strategy Gruppe (EXS), dass in den General Notices die Definition von Excipients (Hilfsstoffe) verfeinert werden soll, um klarzustellen, das Hilfsstoffe keine Verunreinigungen sind, sondern einen spezifischen Zweck in der Formulierung erfüllen. Zudem soll ein allgemeines Kapitel erarbeitet werden, dass die Anforderungen an Reinheit, physikalischen Eigenschaften den Hilfsstoff abhängig von der Administrationsart aufzeigt. Zudem sollen für komplexe Hilfsstoffe (z.B. Cellulose, Macrogole, Polysorbate etc.) eine Strategie zur Beschreibung in den Monographien erarbeitet werden, um der Komplexität der Stoffe ohne definierte chemische Strukturformel gerecht zu werden. Zudem hat die Expertengruppe ein Defizit in der Bestimmung von Verunreinigungen in Hilfsstoffen, identifiziert. Diesbezüglich wird das weitere Vorgehen in der Gruppe derzeit noch diskutiert. Zudem soll die Zusammenarbeit der EXS mit anderen Expertengruppen, die an Hilfsstoffen arbeiten (z.B. EXP, Gruppe 9), zukünftig gestärkt werden. Ein Mitglied der Zulassung wendet ein, dass für Hilfsstoffe nicht festgelegt werden sollte, dass nur eine bestimmte Administrationsart zulässig ist. Der Berichterstatter stellt klar, dass bisher nur allgemein erarbeitet werden soll, welche zusätzliche Eigenschaften des Hilfsstoffs überprüft werden sollen, wenn er für eine Administration angewendet wird. Dabei wird nicht festgelegt, dass der Hilfsstoff ausschließlich für eine Administration geeignet ist.
2.1.2 DAB-Kommission
Die 29. Sitzung der deutschen Arzneibuch-Kommission fand am 25. Oktober 2023 statt. Es wurde über zwei Berufungen für den Ausschuss Pharmazeutische Chemie abgestimmt. Die Berichte aus den Ausschüssen und Arbeitsgruppen erfolgte durch die Vorsitzenden. Es wurde über zwei Revisionen aus dem Fachausschuss Pharmazeutische Chemie abgestimmt.
Es wurde die Monographie Ethanolische Iod-Lösung überarbeitet, um Quecksilberhaltige Reagenzien zu streichen, sodass die Prüfung auf Methanol und 2-Propanol gestrichen wurde. Diese Prüfung ist bereits über die Monographie Ethanol 96% (1317) abgedeckt.
Die Prüfung auf Reinheit der Monographie Natriummolybdat, wasserfrei wurde mit der Monographie Natriummolybdat-Dihydrat (1565) harmonisiert.
Über das Projekt eingestellte Cannabisextrakt (CBD-reich) wurde berichtet. Im Projekt Notoginseng Trockenextrakt wurde beschlossen, das aufgrund des vorgelegten Laborberichts und des Fehlens von Produkten auf dem Markt, die Arbeit bis auf weiteres nicht weiterzuführen. Somit wird bis auf weiteres auch keine Monographie zum Notoginseng angefertigt.
In der Cannabisblütenmonographie wird die Beschreibung, was mit der Formel der Gehaltsbestimmung berechnet wird, angepasst. Die Korrektur erfolgte im DAB 2024, diese wird am 01.10.2024 In-Kraftgesetzt.
Die 30. Sitzung der deutschen Arzneibuch-Kommission findet am 09. Oktober 2024 statt.
Auf Nachfrage eines Mitglieds informiert die Geschäftsstelle, dass auf europäischer Ebene die Erarbeitung des Cannabisblütenextrakts begonnen hat, jedoch ist dabei bisher nicht geklärt ob das Resultat eine Monographie oder ein Kapitel mit allgemeiner Beschreibung ergibt. Auf deutscher Ebene haben die Arbeiten am Cannabisextrakt ebenfalls noch nicht angefangen. Was am Ende auf europäischer und deutscher Ebene erarbeitet wird, wird sich anhand der Ergebnisse zeigen. Derzeit ist die Problematik, dass es keinen Hersteller der Extrakte gibt, die ihre Proben zur Verfügung stellen. Ein Mitglied fragt, wie mit den verschiedenen Extrakten der Hersteller umgegangen wird, da diese je nach Herstellung und Ausgangsmaterial unterschiedliche Konzentrationen an THC und CBD haben können. Derzeit wird auf europäischer Ebene in den Expertengruppen genau dies diskutiert. Dazu gibt es bisher keine finale Entscheidung. Ziel ist es so viele Extrakte wie möglich mit einer geeigneten Standardisierung abzudecken.
2.2 Berichte aus den Experten- und Arbeitsgruppen
2.2.1 Group 12 Exp. 12 (23) 8; Exp. 12 (24) 2
Für die Harmonisierung des Kapitels Dissolution test for solid dosage forms 2.9.3 wurde eine Untergruppe gebildet. Im Zuge der Harmonisierung soll eine Modifikation des Apparats 4 als ‚offener‘ Aufbau mit in das Kapitel übernommen werden.
In einem Meeting zur Harmonisierung des Kapitels Particulate contamination: subvisible particles 2.9.19 wurde von der USP noch einige Vorschläge in der Gruppe besprochen. Bisher ist noch keine finale Version verabschiedet. Bezüglich der Grenzwerte der Methoden wird es weiterhin bei der Sichtblockade und bei der Mikroskopie für small molecule Parenteralia und large molecule Parenteralia bleiben. Die von der USP vorgeschlagene Flow imaging Methode ohne Grenzwerte wurde final abgelehnt.
Bei der Monographie Parenteral preparations (0520) wird an drei Aspekten gearbeitet. Die Gruppe hat in der Kommission den Auftrag erteilt bekommen, ein Kapitel zur Wasseraktivität zu erarbeiten. In einer Subgruppe wird die Präambel der Monographie 0520 überarbeitet, dabei geht es mitunter um die Herangehensweise der Prüfung auf ausreichende antimikrobielle Konservierung (5.1.3.) und die Bestimmung des entnehmbaren Volumens (2.9.17). In der Subgruppe gab es hierbei Diskussionen, ob Zelltherapeutika aus der Generellen Monographie exkludiert werden soll. Dies wird sehr kritisch gesehen. Die Gruppe hat sich diesbezüglich jedoch noch nicht geeinigt. Zudem wurde in der Subgruppe die Definition von intracameral implants erarbeitet.
Die überarbeitete Version der Methoden Apparent dissolution 2.9.43 und Dissolution test for lipophilic solid dosage forms 2.9.42 werden demnächst in Pharmeuropa angehört. Die Änderungen beziehen sich auf die Detaillierung des Aufbaus, die Akzeptanzkriterien wurden nicht verändert.
Die Methode Measurement of consistency by penetrometry 2.9.9 wurde ursprünglich für Vaseline erarbeitet. Die Verwendung der Methode in anderen Monographien zeigte jedoch, dass die Methode in der Form kaum anwendbar ist für andere Substanzen oder Substanzgemische. An der Methode soll zusammen mit der Expertengruppe 13H gearbeitet werden. Ziel ist, die Verbesserung in einer Subgruppe zu erarbeiten.
Für die weitere Überarbeitung der Monographie Patches (1011) werden weitere Test zu kritischen Qualitätsmerkmale von Pflastern erarbeitet. Hierzu hat die USP einen Artikel „Advances in Product Quality and Performance Tests for Topical and Transdermal Products – View of The USP Expert Panel“ zu den Adhäsionseigenschaften herausgebracht.
2.2.2 POW WP Exp. POW (23) 8; Exp. POW (24) 2
Das Mitglied der Working Party war bei dieser Sitzung nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
2.2.3 Inhalanda WP Exp. INH (23) 8
Der Bericht wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
2.2.4 Group 17 Exp. 17 (23) 5; Exp. 17 (24) 2
Der Berichterstatter berichtet aus einzelnen Aspekten, die für den Ausschuss relevant sind. Für die Medicinal product (Fertigarzneimittel) Monographien wurde beschlossen, dass für das Gegenion nicht auf die pharmakotoxische Aktivität (MPM) getestet werden muss und auf die Identitätsprüfung verzichtet wird.
Bei den Monographien Macitentan (3245) und Macitentan tablets (3246) wird eine informelle Harmonisierung mit dem Japanischen Arzneibuch angestrebt. Die Geschäftsstelle informiert, dass bei informellen Harmonisierungen bereits im Vorfeld zur Erarbeitung der Monographie die Monographien anderer Arzneibücher (primär USP, JP) verglichen werden sollen. Wichtig dabei ist, dass der Standard des Europäischen Arzneibuchs nicht unterschritten werden darf.
Bezüglich der Saxagliptin tablets (3166) wurde bei Versuchen in der Expertengruppe festgestellt, dass sich die Tabletten immer über dem Limit von 95% Wirkstoffwiederfindung befinden und ob das Wiederfindungslimit von 90% auf 95% angehoben werden soll. Jedoch ist es aus Zulassungssicht geregelt, dass die Wirkstoffwiederfindung zur Freigabe zwischen 105 und 95% liegen muss und wenn nachgewiesen ist, dass der Wirkstoff sich über die Dauer zersetzt, die Tabletten bis einschließlich 90% Wirkstoffwiederfindung verwendet werden können. Sollte nun eine Charge bei Freigabe exakt bei 95% starten, könnte diese durch die Zersetzung unter 95% landen und würde dann nicht mehr der Monographie entsprechen. Dementsprechend soll das untere Limit bei 90% bleiben. Der Originalhersteller benutze bei der Zulassung den Dissolution Test mit einer Sinkvorrichtung, die nicht im Arzneibuch beschrieben wird. Im Europäischen Arzneibuch ist in der Methode 2.9.3 jedoch erlaubt, dass alternative Sinkvorrichtungen verwendet werden können, diese müssen jedoch validiert sein. Dementsprechend sieht der Ausschuss bezüglich der Verwendung der Sinkvorrichtung kein Problem. Zur Erarbeitung der Monographie soll auf die Methode 2.9.3 verwiesen werden, mit dem Hinweis zur Verwendung einer Sinkvorrichtung.
Bei der Monographie Sitagliptin phosphate monohydrate wurde ein Antrag auf Revision gestellt. Der Antragsteller möchte den zusätzlichen Verweis „A suitable antioxidant may be added“. Während der Lagerung der Substanz entsteht als Zersetzungsprodukt ein sekundäres Amin, dies kann bei der Herstellung des Fertigarzneistoffs durch Zugabe von Hilfsstoffen mit Nitriten zum Nitrosamin weiterreagieren. Der Originalhersteller hat daraufhin die Nitrit-Grenzen der Hilfsstoffe auf ein Minimum reduziert. Der Revisionsantrag geht darum, das Zersetzen zum sekundären Amin zusätzlich durch Zugabe geeigneter Antioxidantien zu minimieren. Die Zulassung unterstützt den Revisionsantrag. Der Ausschuss stimmt zu, dass es sinnvoll ist, einen Verweis dazu in die Monographie aufzunehmen.
2.2.5 Group P4 Exp. P4 (23) 8
Das Mitglied der Gruppe P4 war bei dieser Sitzung nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
2.2.6 PAT WP mündl. Bericht
Das Mitglied der PAT WP war bei dieser Sitzung nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
2.2.7 PaedForm Working Party Exp. PaedF (23) 14; Exp. PaedF (23) 17; Exp. PaedF (24) 2; Exp. PaedF (24) 2
Das Mitglied der PaedForm WP war nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
2.2.8 European Drug Shortage Formulary (EDSForm) WP mündl. Bericht
Das Mitglied der Gruppe berichtet, dass die Gruppe bisher zwei reguläre Treffen hatte. Zunächst wurde die Arbeitsweise festgelegt mit dem Ziel, europaweite Engpässe bei Fertigarzneimitteln abzumildern durch die Herstellung von Präparaten in Krankenhausapotheke und Apotheken. Hierfür werden Rezepturformeln gesammelt und entwickelt, die dann europaweit zur Verfügung gestellt werden. Zunächst wird in der Gruppe festgelegt, welche Arzneimittel bearbeitet werden, diese werden bezüglich der Umsetzbarkeit in Apotheken geprüft und ausgesucht. Für die ausgewählten Präparate werden dann Monographien erarbeitet. Aufgrund des langwierigen Prozesses der Monographie-Erarbeitung, wird in der Gruppe zusätzlich eine ‚Ad-hoc‘-Bearbeitung durchgeführt. Die schnelle Umsetzung der Bereitstellung der Rezeptur setzt voraus, dass bereits Rezepturen vorhanden sind. Die Rezepturen werden zusammengetragen und ohne weitere eingehende Prüfung veröffentlich, mit dem Hinweis der eigenen Risikoabwägung der Herstellenden.
Derzeit in Bearbeitung befinden sich Amoxicilin und Aprepitant. Für das Aprepitant ist derzeit die Reinsubstanz nicht erhältlich und die Herstellung der Zubereitung nur mit Fertigarzneimittel realisierbar. Die Rezeptur des Aprepitants wird auf der EDQM Seite publiziert. Beim Amoxicilin wird die Rezeptur anhand der Reinsubstanz erarbeitet. Den Apotheken werden, wenn möglich, Stabilitätsdaten zur Rezeptur bereitgestellt.
2.2.9 Group Standard Terms mündl. Bericht
Das Mitglied der Standard Terms Group war nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
Pharmeuropa 36.1
3.1 Haemofiltration and haemodiafiltration, solution for (0861) Exp. DIA/T (22) 13 ANP
3.2 Haemofiltration and haemodiafiltration, concentrated solution for (2770) Exp. DIA/T (22) 3 ANP
3.3 Haemodialysis, solution for (0128) Exp. DIA/T (22) 12 ANP
3.4 Haemodialysis, concentrated solution for (3206) Exp. DIA/T (22) 11 ANP
3.5 Water for diluting, Haemodialysis solutions, concentrated (1167) Exp. DIA/T (22) 4 ANP
3.6 Peritoneal dialysis, solution for (0862) Exp. DIA/T (22) 14 ANP
Die Meinung der Zulassung zum Punkt 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 und 3.6 wurde vor der Sitzung eingeholt. Aus Zulassungssicht deckt die anzuhörenden Dokumente die auf den Markt befindlichen Lösungen ab. Es gibt keine Einwände aus der Zulassung. Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie nimmt die Entwürfe zur Kenntnis.
Pharmeuropa 36.2
3.7 Nasal preparations (0676) Exp. 12/T (23) 6 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
3.8 Ear preparations (0652) Exp. 12T (23) 37 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
3.9 Preparation for inhalation (0671) Exp. INH/T (23) 7 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
3.10 Test for extractable volume of parenteral preparations (2.9.17) Exp. 12/T (20) 47 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
3.11 Uniformity of delivered dose (2.9.54) Exp. INH/T (18) 3 ANP
Im Labor eines Mitglieds wurde für Dosiernasensprays die Durchführung als verwirrend empfunden. Das Hubvolumen des Nasensprays reichte nicht für die Minimaldosis des Präparats. Bisher lautet der Text:
„Discharge the contents into the apparatus until the number of deliveries that constitute the minimum recommended dose have been sampled.”
Der Ausschuss ist sich uneinig über die Auslegung, ob damit mehrere Pumpstöße erlaubt sind. Als Kommentierung soll hinterlassen werden, dass mehrere Sprühstöße erlaubt sind.
Kommentierung (27.05.2024):
„We discussed the phrase ‘Discharge the contents into the apparatus until the number of deliveries that constitute the minimum recommended dose have been sampled.’ With our national experts and there was some confusion about whether the sentence allows multiple discharged, if the recommended dose is not reached with one discharge.
Is it possible to add ‘Multiple discharges may be needed’ for clarification?”
3.12 Pressurised pharmaceutical preparations (0523) Exp. 12/T (23) 27 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
PaedForm
3.13 Draft ‘Furosemide 2 mg/mL Oral solution’ Exp. PaedF/T (23) 13 ANP
4 Revisionen der Monographien und Methoden der Ph.Eur.
5 Request for revisions
6 DAB-Monographien
6.1 Revisionen
6.1.1 Wollwachsalkoholsalbe: Erstarrungstemperatur am rotierenden Thermometer (N 2.2.3) 3716.2766
Auf europäischer Ebene der Gruppe 13H wird derzeit der Ersatz der Messung der Erstarrungstemperatur durch die automatisierbare Methode Tropfpunkt diskutiert. Hintergrund ist das Verbot der Verwendung von Quecksilberthermometer. Gallium-Thermometer seien derzeit schwer zu kaufen und teuer und der Faden von Alkoholthermometer reißt leichter. Bezüglich der aktuellen Verwendung der deutschen Methode ist nichts bekannt. Die Entscheidung über Streichung der Methode und Änderung der Messung der Erstarrungstemperatur der nationalen Monographie Wollwachsalkoholsalbe wird vertagt.
6.1.2 Montanglycolwachs: Relative Dichte (N 2.2.1) 3716.2765
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
6.1.3 Bestimmung des Trockenrückstandes (N 2.2.4) 3716.2769
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
6.1.4 Ammonium (N 2.4.1) Verweis auf EP 2.4.2 Methode B 3716.2770
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
6.2 Streichungen
6.2.1 Thermometer (N 2.1.3) 3716.2768
Das Kapitel wird nicht gestrichen und die Anwendbarkeit bzw. nötige Anpassungen für Gallium- und Alkoholthermometer überprüft.
6.2.2 Siedetemperatur (N 2.2.2) 3716.2767
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
6.2.3 Ölfaktor Vaseline (N 2.9.1) 3716.2787
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie hat keine weiteren Anmerkungen.
7 Verschiedenes
7.1 Publizierte Monographie- und Methodenentwürfe Ph. Eur. (nur zur Information)
7.1.1 Particle size analysis by dynamic light scattering (2.9.50) Exp. POW/T (17) 21 PUB
7.1.2 Bulk density and trapped density of powder (2.9.34) Exp. POW/T (16) 5 PUB
7.1.3 Powder flow (2.9.36) Exp. POW/T (16) 7 PUB
7.1.4 Density of solids (2.2.42) Exp. POW/T (16) 6 PUB
Die publizierten Monographien dienen der reinen Information für die Mitglieder und sind nicht zur Kommentierung vorgesehen.
7.2 Sonstiges
7.2.1 Kalibrierung" oder "Justierung" bei der Methode EP 2.2.3 pH-Wert - Potentiometrische Methode 3716.2771
Die Anfrage wurde zur Kenntnis genommen, es wurde kein Fehler in der Methode bezüglich der Begriffsverwendung festgestellt. Das Arzneibuch ist an fachkundiges Personal gerichtet, das bei fehlgeschlagener Kalibrierung der pH-Elektrode selbst entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind. Zur Überprüfung der korrekten Verwendung der Begriffe im Arzneibuchkommentar wurde das Anliegen an den Autor des Kommentars weitergeleitet.
7.2.2 Informationen aus der QWP mündl. Bericht
Thema 1 Generika:
Die Zulassung sagt, dass ein geeignetes Konservierungsmittel in möglichst geringer Konzentration zu verwenden ist. Während der Entwicklung müssen unterschiedliche Konservierungsmittel mit variierender Konzentration getestet werden. Als ein Generikum-Hersteller das Präparat mit den gleichen Konservierungsmitteln testete, konnte eine geringere Konzentration an Konservierungsmittel als ebenfalls effizient erwiesen werden. Nun wurde der Originalhersteller gebeten, die Formulierung auf die geringere Konservierungsmittelmenge anzupassen. Jedoch wurde das Präparat in der „neuen“ Formulierung in anderen Staaten ohne weiteren Wirkungsnachweis nicht akzeptiert.
In der QWP ist derzeit in Diskussion, ob es notwendig ist, dass die Wirksamkeit und Sicherheit von Generika mit derselben Formulierung wie das des Originalpräparat erneut nachgewiesen werden muss. Und die Testreihen mit unterschiedlichen Konservierungsmittelkonzentrationen sinnvoll sind.
Ein Mitglied der Gruppe wirft ein, dass in einem Fall der Wirkstoff in zwei unterschiedlichen Formulierungen jedoch mit gleicher Konservierungsmenge verwendet wurde, somit galt das nachgemachte Präparat als Generikum. Das Generikum mit veränderter Formulierung, wies jedoch eine stark verringerte Wirkungsweise auf. Ein weiteres Mitglied wirft ein, dass die Konservierungsmittelmenge, die beim Originalhersteller verwendet wurde, als unbedenklich anerkannt wurde. Vom Präparat als Generikum sollte zumindest erwartet werden, dass es unabhängig von der Formulierungszusammensetzung die verwendete Konservierungsmittelmenge des Originals nicht überschreitet.
Thema 2 Kapseln mit Granulat zum Öffnen:
Es wurde kein klares Ergebnis erzielt. Die Leiterin der QWP wird ein Gespräch mit der Standard Terms Gruppe haben.
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten für die regen und konstruktiven Diskussionen. Die Sitzung wird um 13:55 Uhr beendet.
8 Termin für die nächste Beratung
Als nächster Termin wird der 17. Oktober 2024 9:00 Uhr als virtuelle Veranstaltung festgelegt.