Ergebnisprotokoll der 54. Sitzung des Fachausschusses Pharmazeutische Technologie der Deutschen Arzneibuch-Kommission vom 17.10.2024
16.06.2025
Tagungsort: Raum A1.E4.05 sowie virtuell per Cisco Webex
Beginn: 09:05 Uhr
Ende: 11:20 Uhr
1 Allgemeine Beschlüsse
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die 54. Beratung des Fachausschusses Pharmazeutische Technologie der Deutschen Arzneibuch-Kommission findet in virtueller Form per Videokonferenz über Webex statt. Der Vorsitzende war kurzfristig verhindert und bestellte vor der Ausschusssitzung einen stellvertretenden Vorsitzenden für diese Sitzung. Der stellv. Vorsitzende begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung. Die Geschäftsstelle stellt die Beschlussfähigkeit fest.
1.2 Annahme der Tagesordnung und Tischvorlagen 45.08-3751.5-54
Es liegen keine Tischvorlagen vor. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
1.3 Interessenserklärung/Verschwiegenheit
Die Geschäftsstelle verweist auf die Interessenerklärung und bittet, bei vorliegendem Interessenskonflikt zu den Tagesordnungspunkten, dies zu melden. Es folgt der Verweis auf die Vertraulichkeit der Sitzung.
1.4 Annahme des Ergebnisprotokolls der 53. Sitzung 45.08-3751.5-53
Im Protokoll wurde eine formale Änderung eines akademischen Titels vorgenommen. Der Fachausschuss nimmt die Fassung mit der formalen Änderung an.
2 Berichte aus den Arzneibuchgremien
2.1 Berichte aus den Kommissionen
2.1.1 Ph. Eur.-Kommission (179. Sitzung)
PA/PH (24) 6 Draft
Die 179. Sitzung der Europäischen Arzneibuch-Kommission fand als hybride Veranstaltung am 18. und 19. Juni 2024 statt. In der Sitzung wurde über den Nachtrag 11.8 abgestimmt. Es wurden 118 Texte angenommen, davon 18 Kapitel, 86 revidierte Monographien und 14 neue Texte. In das Arbeitsprogramm der Europäischen Arzneibuch-Kommission wurden 13 neue Kapitel/Monographien, 42 Revisionen aufgenommen und 5 Arbeitspunkte entfernt.
Eine Liste aller dieser Texte ist auf der EDQM-Website zur Verfügung gestellt:
Der 179th Session:
List of texts adopted at the June 2024 session (Anlage 1)
Dazu: Pressemitteilung des EDQM:
Outcome of the 179th session (Anlage 2)
Grundlegend wurde angeregt, dass eine der drei Kommissionssitzungen hauptsächlich in Präsenz abgehalten werden soll, um einen besseren Austausch in Person zwischen den Delegationen zu fördern. Im nächsten Jahr soll die Sitzung im Juni als Präsenzveranstaltung stattfinden mitunter, weil diese Sitzung die erste des neuen Chairs sein wird. Der Chair wird in der Sitzung im März 2025 gewählt werden.
Ab der Ph.Eur. Ausgabe 12 wird die französische und englische Version nicht mehr als Druck erhältlich sein, sondern ausschließlich als elektronische Fassung. Eine weitere Änderung ist die Umstellung des Hauptbands und Nachträgen auf 3 Bände pro Jahr also 12.1, 12.2 und 12.3, die die drei jährlichen Sitzungen abbilden. Im Folgejahr wird dann 13.1, 13.2 und 13.3 erarbeitet. Der Deutsche Apotheker Verlag wird weiterhin die deutsche Fassung des Ph.Eur. als Druckwerk zur Verfügung stellen. Hintergrund ist die rechtliche Verpflichtung des Besitzes eines gedruckten Werks in der Schweiz.
In der 179. Sitzung wurde ein Meilenstein gewürdigt. In der Sitzung wurde der Kaninchenfiebertest aus 67 Monographien gestrichen, in denen noch eine Referenz auf die Monographie Kaninchenfiebertest existierte. Damit kann die Monographie, die die Verwendung von Kaninchen vorsah aus dem Europäischen Arzneibuch gestrichen werden (3R-Prinzip). Als alternative Methode zum Kaninchenfiebertest gibt es den LAL-, Rekombinanten Faktor-C-, BET- und den Monozytenaktivierungstest. Das Kapitel 5.1.13 Pyrogenicity enthält Empfehlungen zu den Anwendungsbereichen der Tests und wird in 11.8 veröffentlicht.
In der Geschäftsordnung der Europäischen Arzneimittelkommission wurde das Abstimmungsverhalten ‚No response is consense‘ schriftlich festgehalten, dies war bereits aus Praktikabilitätsgründen gängige Praxis.
Im Bericht aus der Pharmacopoeia Discussion Group wurde über das erfolgreiche Pilotprojekt der Teilnahme des Indischen Arzneibuchs bei der Harmonisierung zwischen Ph.Eur., USP, JP und jetzt dem Indischen Arzneibuch berichtet. Voraussichtlich wird es eine erneute Bewerbungsfrist für andere interessierte Arzneibücher geben.
Über zwei Texte aus der Paedreatic Formulary wurde abgestimmt (Flecainide Acetate 10 mg/mL oral solution und Valaciclovir 20 mg/mL oral solution).
Die Chairs der im letzten Jahr gegründeten Gruppen Excipients Strategy und European-Drug-Shortage Formulary haben ebenfalls einen Bericht zum Stand ihrer Arbeit gegeben.
Es wurde zudem über die Texte Orodispersible Films (3195), Parenteral preparations (0520), Intravesical preparations (2811), Preparations for irrigations (1116), Oromucosal preparations (1807) und Solution for organ preservation (1264) abgestimmt.
2.1.2 DAB-Kommission
Die 30. Sitzung der deutschen Arzneibuch-Kommission fand am 09. Oktober 2024 statt. Die Sitzung war die letzte der laufenden Berufungsperiode, die Berufungen fangen im Frühjahr des nächsten Jahres an.
In der Sitzung wurden über drei Bundesanzeiger (AT 05.07.2024 B9 vom 26. Juni 2024, AT 16.07.2024 B5 vom 03. Juli 2024 und AT 16.07.2024 B6, 03. Juli 2024) abgestimmt. Da die Texte ohne Abweichungen zu den Empfehlungen des Ausschusses verabschiedet wurden, wird hier auf eine Auflistung der Texte verzichtet. Zudem gab es zwei Berufungen in den Ausschuss Pharmazeutische Chemie und eine personelle Änderung in der DAB Kommission. Der Vertreter des Verbandes VfA legt sein Mandat nieder und übergibt an eine Kollegin des VfA. Es erfolgten Berichte der einzelnen Ausschüsse des DAB. Die Geschäftsstelle informiert über aktuelle Projekte des DAB. Im Projekt der Monographie Erarbeitung zu eingestellter Cannabisextrakt (CBD-reich) gibt es derzeit Probleme an Apotheken-gerechte Qualitäten an Mustern zu kommen. In Zusammenarbeit mit dem DAC soll die synthetische Cannabidiol Monographie in das DAB überführt werden.
Zudem wird derzeit zur neuen Berufungsperiode über Änderungen im DAB gesprochen. Der Ausschuss Pharmakologie und die Arbeitsgruppe Kunststoffmaterialien werden aufgrund fehlender Arbeitsaufträge aufgelöst. Die Arbeitsgruppe Biotechnologisch-hergestellte Arzneimittel wird in Zukunft behördenintern tagen. Die Vernetzung findet zwischen Paul-Ehrlich-Institut, BfArM und der jeweiligen Experten der EDQM Gruppen statt. Zudem wird geprüft, ob die DAB Kommission auf 16 Mitglieder reduziert werden kann. Das zahlenmäßig gleiche Verhältnis der beteiligten Mitgliedergruppen (Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft, der Heilberufe, der beteiligten Wirtschaftskreise und der Arzneimittelüberwachung, § 55 Abs. 4 AMG) bleibt gleich.
Aufgrund der Anregung eines Mitglieds wird zudem überprüft, inwieweit eine Umstrukturierung der Willkommenskultur und Einführung in die Arbeiten des DAB für neue Mitglieder der DAB Kommission umsetzbar ist.
Die nächste DAB Kommissionssitzung wird in der Kalenderwoche 41 des Jahres 2025 in Präsenz stattfinden.
2.2 Berichte aus den Experten- und Arbeitsgruppen
2.2.1 Group 12
Exp. 12 (24) 6; Exp. 12 (24) 11; Exp. 12 (24) 9; Exp. 12 (24) 13; Exp. 12 (24) 8; Exp. 12/T (24) 29
Da der Ausschuss keine Fragen zum 165. Treffen der Gruppe 12 hat, fokussiert sich der Bericht auf das 166. Treffen. Für die Methoden Dissolution test for solid dosage forms (2.9.3) und Particulate contamination: Subvisbile paricels (2.9.19) wurden im Zuge der Harmonisierung an den eingereichten Kommentaren und an Definitionen gearbeitet. Bei der Methode Test for extractable volume of parenteral preparations (2.9.17) gingen viele Kommentare ein. In der Gruppe 12 wurde beschlossen, dass in Zukunft das entnehmbare Volumen an die tatsächliche Verwendung des Arzneimittels anzupassen ist und die Anzahl der zu testenden Muster in einer statistisch angebrachten Menge erfolgen soll. Die Monographien Ear preparation (0652), Pressurised phramaceutical preparations (0523) und Nasal preparations (0676) werden nach der Fertigstellung an die Kommission weitergeleitet. Für die Methode Water acitivity (2.9.57) wurde diskutiert, dass die Messung bei der Wirkung von Antimikrobiellen Konservierungsmitteln bzw. deren Notwendigkeit durchaus eine Rolle spielt. Zur Frage steht, ab welchen Grenzwerten der Water acitivity sich das System selbst konserviert. Die Subgruppe Patches wurde gegründet. Einige der zu Revision stehenden Texte wurden den jeweiligen Subgruppen zugeteilt. In den Subgruppen wird dann spezifischer über die Texte diskutiert und das Ergebnis der Gruppe 12 präsentiert. Der Berichterstatter teilt mit, dass dadurch der Ablauf und die Bearbeitungsdauer effizienter ist. Die Monographie Parenteral Preparations (0520) wird im Zuge der Streichung des Kaninchenfibertests in Revision gehen. Der Berichterstatter weißt drauf hin, dass die Limits des bakteriellen Endotoxins für intravitreale Zubereitungen bisher von der zuständigen Gruppe noch nicht bearbeitet wurden. Dies ist notwendig, da es auch im Auge zu Entzündungsreaktionen kommen kann. Zudem erarbeitet die Gruppe 12 die Erweiterung der Monographie 0520 um den Abschnitt Preparations for administrations into the eye, die die Administration ins Auge also intravitreal, subretinal etc. oder die Implantation ins Auge abgedeckt. Im Ph.Eur. wird zwischen topischen und parenteralen Zubereitungen unterschieden, weshalb die Administration ins Auge unter die Monographie 0520 fällt.
Ein Mitarbeiter des BfArM erkundigt sich bezüglich des Ablaufs der Bearbeitung von Texten, wenn diese einer Subgruppe zugewiesen ist. Die Subgruppen bilden sich durch freiwillige Meldung und Ad-hoc Experten. Der Berichterstatter erklärt, dass der Output der Subgruppe und die vorgeschlagenen Änderungen in der Gruppe 12 vorgestellt werden. Die Subgruppe arbeitet die Texte vor; diese werden dann erneut in der Gruppe 12 diskutiert. Aus der bisherigen Erfahrung dienen die Subgruppen der Vorkonsolidierung und die Mitglieder der Gruppe 12 bringen weitere Punkte ein. Aus Sicht des BfArM wäre hier wichtig zu gewährleisten, dass die Gruppe 12 die Texte der Subgruppen auch weiterhin kritisch hinterfragt.
2.2.2 POW WP
Exp. POW (24) 5; Exp. POW (24) 8
Der Ausschuss und das BfArM sind nicht in der Gruppe vertreten. Der Ausschuss hat die Möglichkeit Fragen und Anmerkungen zu äußern und diese werden an den deutschen Vorsitz der Working Party weitergeleitet. Er wird zudem kontaktiert und um Teilnahme an der Ausschusssitzung als Ad-hoc Experte gebeten, wenn es Anliegen von nationale Relevanz gibt.
2.2.3 Inhalanda WP
Exp. INH (24) 3
Der Bericht bezieht sich auf das 49. und das 50. Treffen zu dem noch keine Zusammenfassung der Entscheidungen über das EDQM zur Verfügung gestellt wurde. In der 49. Sitzung wurden die Kommentare im Zuge der Harmonisierung mit dem JP zu den Kapiteln Uniformity of delivered dose of inhalation and nasal preparations (2.9.54) und Mass fraction less than 10 micrometers (2.9.56) bearbeitet. Sobald im JP ein anderer Text im Kapitel ist, kann in der Gruppe darüber entschieden werden, ob dieser zur Harmonisierung übernommen werden soll oder ob auf europäischer Ebene der Originaltext erhalten bleibt. Ziel ist es, die Inhalte der Arzneibücher so zu harmonieren, dass die Änderung von Texten keine Auswirkungen auf die praktische Durchführung der Tests und dessen Akzeptanzkriterien haben. In beiden Kapiteln wurden nur kleinere Änderungen vorgenommen.
Beim 50. Treffen wurde an den europäischen Kommentaren zu 2.9.54 und 2.9.56 gearbeitet. Es handelte sich meist um Verständnisfragen. Zur Klärung wurden die Fragestellenden kontaktiert.
Der aktuelle Stand der Forschungsarbeit und der Kollaboration mit der USP zu Methode der Bewertung von Nasalia (z.B. Mass fraction less than 10 micrometers) wurde vorgestellt.
Es wurde um eine genauere Erläuterung der Messung Mass fraction less than 10 micrometers gebeten. Der Berichterstatter erklärt, es handelt sich um einen gekürzten Aufbau (abbreviated method) eines herkömmlichen Impaktors, bei dem auf einer Platte die Partikel kleiner 10 µm abgeschieden werden können. Diese Methode findet Anwendung in der akademischen Forschung und teils in der Industrie, jedoch sind die Aufbauten meist selbst gebaut. Die Gruppe erarbeitet somit, wie diese Methoden validiert werden können und überprüft deren Aussagekraft im Vergleich zum herkömmlichen Impaktor.
Zudem gibt es keinen definierten Standard-Einlass-Port, dementsprechend muss zudem noch geklärt werden, wie das Nasalprodukt an das Gerät geflanscht wird. Die Universität Kiel erhob zu letzterem bereits erste Daten und diese wurden in der Gruppe diskutiert, welche Daten zur Eignungsfeststellung noch erhoben werden sollten.
Bisher kann die Gruppe aufgrund der geringen Datenlage noch keine Einschätzung abgeben, ob die Methode als Alternative zum herkömmlichen Impaktor Verwendung finden kann.
2.2.4 Group 17
Exp. 17/T (24) 26
In der Gruppe wird auf Basis von Generika eine einheitliche Monographie erarbeitet, die die Qualität der auf den Markt befindlichen Produkte abdecken soll. Um dies zu erreichen, müssten die Unternehmen deren Generikum, Referenzsubstanzen, Verunreinigung und Methoden zur Verfügung stellen. Alle gesammelten Methoden werden dann von den Rapporteuren im Labor überprüft. Zudem kooperieren manche Unternehmen nicht. Dies erschwert die Erarbeitung der Monographien. Derzeit befinden sich 19 Monographien vom Arzneimittel in Arbeit, davon sind 9 im Stadium der Beschaffung der Methoden und Materialien, 7 Monographien sind in Laborarbeit und 3 Monographien sind fertig. Die erarbeiteten Monographien bilden dann zum Beispiel ein Präparat als Tablette ab, bei dem jedoch nicht die Formulierung vorgeschrieben wird. Daraus resultiert, dass zum Beispiel nicht vorgeschrieben werden kann, wie der Dissolution Test durchzuführen ist, da dieses ebenfalls von den Hilfsstoffen abhängig ist. Als Frage wurde eingeworfen, ob das Ziel der Gruppe, ist Monographien in fertiger Formulierung abzubilden, wie es in der USP bzw. im Britischen Arzneibuch bereits der Fall ist. Der Fokus der Monographie Erarbeitung ist es, die auf den europäischen Markt befindlichen Produkte abzudecken. Die Monographie könne dann in der Zulassung als Referenz herangezogen werden. Die Gruppe 17 erarbeitet jedoch die Monographie nach ausgelaufenem Patent und die Methoden und Qualitätsstandard aller Generika auf dem europäischen Markt soll abgedeckt werden. In der Gruppe P4 wird die Monographie anhand der Daten des Patentinhabers erarbeitet und prüfen die Methoden des Herstellers und bauen aufbauend darauf die Monographie. Ein Generikum muss zudem eine Bioäquivalenzstudie zum auslaufenden Patent nachweisen oder einen individuellen begründeten Biowaiver erteilt bekommen. Der Verweis auf die Monographie reicht diesbezüglich nicht aus, da eben qualitätsrelevante Parameter wie die Dissolution nicht in der Monographie abgebildet werden kann.
2.2.5 PAT WP
Exp. PAT (24) 2
Die ursprüngliche Aufgabe der Gruppe war, es die Monographien und Kapitel des Arzneibuchs kompatibel mit Prozess Analytische Technologie zu machen. Zudem wurde das Kapitel 5.25 erarbeitet. Seitens der Industrie wurde der Wunsch geäußert, die Chromatographie in das Kapitel 5.25 aufzunehmen. Es wäre sinnvoll zu prüfen, ob mehrere Firmen das Interesse daran haben.
2.2.6 Group P4
Exp. P4 (24) 2; Exp. P4 (24) 5
Derzeit ist das BfArM nur als Ad-hoc Experte in der Gruppe P4 vertreten. Es konnte kein mündlicher Bericht gegeben werden.
2.2.7 PaedForm Working Party
Exp. PaedF (24) 8; Exp. PaedF (24) 11
Das Mitglied der PaedForm WP war nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
2.2.8 EDSForm WP
Exp. EDSForm (24) 3; Exp. EDSForm (24) 6; Exp. EDSForm (24) 9;
Exp. EDSForm (24) 12; Exp. EDSForm (24) 16; EDSForm (24) 20
Der Bericht fasst sechs Sitzungen der EDSForm zusammen, zwei davon fanden in Präsenz in Straßburg statt. Die im Dezember 2023 gegründete Gruppe hat ihre Strategie zur Erarbeitung der Formulierungen festgelegt. Auf der einen Seite soll ein Formularium erstellt werden für zu erwartende bzw. wiederkehrende Engpässe von Arzneimitteln. Die Monographien des Formulariums sollen insbesondere auch Stabilitätsdaten beinhalten und alle nötigen Angaben, um die Herstellung in Apotheken bzw. Krankenhausapotheken der europäischen Länder zu gewährleisten. In einer Subgruppe wird derzeit das am Aufbau Rahmenwerk des Formulariums gearbeitet.
Parallel erarbeitet die Gruppe bei kurzfristig eintretenden Lieferengpässen sogenannte Ad-hoc Technical Guidance (technische Anleitung) zu Formulierungen. Aufgrund des Lieferengpasses von Aprepitant Pulver zur Herstellung einer Suspension, hat die Gruppe bereits eine Technische Information zur Herstellung von Aprepitant Saft veröffentlicht. Die Information beschreibt, wie aus dem Aprepitant Granulat aus Kapsel ein Saft zur oralen Verabreichung hergestellt werden kann. Zudem ist die Ad-hoc Technical Guidance zur Formulierung von Amoxicilin als flüssige kindergerechte Darreichungsform veröffentlicht worden. Hier wurden mehrere bereits vorhandene Formulierungen von verschiedenen europäischen Ländern zusammengetragen.
Die weitere Strategie der Gruppe ist es, die Lieferengpässe im europäischen Raum zu erfassen. Dazu werden in den monatlichen Sitzungen die aktuellen Lieferengpässe der Länder abgefragt, zudem wird diese Information von verschiedene Gremien zur Verfügung gestellt. Die Gruppe überprüft dann, ob das Präparat mit einer Rezeptur in einer Apotheke hergestellt werden könnte, aber auch ob es noch lieferbare Fertigarzneimittel, notfalls auch aus den außereuropäischen Raum, gibt. Wenn keine Alternativprodukte lieferbar sind und die Herstellung in einer Apotheke umsetzbar ist, wird die Erarbeitung einer Formulierung in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Zur Erarbeitung der Technical Guidance, die die kurzfristigen Lieferengpässe abgedeckten soll, ist zudem das Vorhandensein von Rezepturen eine Grundvoraussetzung. Im Vordergrund der Erarbeitung des Technical Guidance steht die Praktikabilität. Es fehlen meist Langezeitstabilitätsdaten, die Verwendungsfrist des Arzneimittels ist dementsprechend kürzer und der Herstellende muss eine eigene Risikoabschätzung vornehmen. Um hingegen als Rezeptur in das Formularium aufgenommen zu werden, müssen zudem Stabilitätsdaten vorliegen. Weitere Kriterien zur Erarbeitung einer Formulierung, die in das Sammelwerk aufgenommen werden, sind: Fehlen von alternativen Fertigarzneimitteln, klinischer Nutzen, Durchführbarkeit in Apotheken, anhaltender Lieferengpass, patienten-gruppen geeignete Formulierung. Der allgemeine Aufbau des Formulariums wird an den Aufbau von Standardzulassungen angelehnt. Für das Formularium sind derzeit sieben Präparate in Arbeit: Paracetamol (flüssige orale Zubereitung), Furosemid (intravenös Zubereitung), Metronidazol (feste orale Zubereitung), Sulfamethoxazol-Trimethoprim (flüssige orale Zubereitung, zudem wird Ad-hoc Technical Guidance erarbeitet), Amoxicilin (feste orale Zubereitung), Methotrexat (intravenöse Zubereitung) und Rifampicin (orale Zubereitung).
Ein Mitglied aus der Klinikapotheke betonte den Nutzen der dieser erarbeiteten Monographien und Technical Guidance, dies sei sehr hilfreich. Ein Mitglied des Ausschusses fragt, wie damit umgegangen wird, wenn ein Wirkstoff an sich nicht mehr lieferbar ist. Die Berichterstatterin erklärt, dass bereits in der EDSForm bemerkt wurde, dass es Unterschiede in der Lieferbarkeit von Wirkstoffen in verschiedenen Ländern gibt, meist sei dies auch eine Frage der Abnahmemenge. Die Erarbeitung und der Nutzen des Formulariums setzt jedoch voraus, dass es nicht zu einem generellen Lieferstopp von Wirkstoffen kommt.
2.2.9 Group Standard Terms
Exp. ST/T (24) 8; Exp. ST (24) 1
Das Mitglied der Standard Terms Group war nicht anwesend, so dass kein mündlicher Bericht gegeben werden konnte.
3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
Pharmeuropa 36.3
3.1 Veterinary semi-solid preparations for oral use (2638)
Exp. 12/T (21) 4 ANP R4
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie nimmt die Änderungen zur Kenntnis und hat keine weiteren Anmerkungen.
3.2 Apparent dissolution (2.09.43)
Exp. 12/T (23) 18 ANP
Der Fachausschuss Pharmazeutische Technologie nimmt die Änderungen zur Kenntnis und hat keine weiteren Anmerkungen.
3.3 Dissolution test for lipophilic solid dosage forms (2.09.42)
Exp. 12/T (23) 19 ANP
Bezüglich des Aufbaus der Durchflusszelle wurde erfragt, ob es Erfahrungswerte der Zuverlässigkeit der Messmethode gibt, sobald im Zäpfchen emulgierende Hilfsstoffe zugesetzt sind. Die Befürchtung ist, dass durch Bildung einer Emulsion - vor allem bei Formulierungen von Zäpfchen mit Tensiden - nicht in der dafür vorgesehenen Kammer gefangen wird, sondern teils mit in die Probenanalyse landet, dies könnte die Zuverlässigkeit der Probenanalytik beeinflussen. Da keiner der Mitglieder diese Methode verwendet, wird diese Frage als Kommentar in PharmEuropa hinterlegt.
Kommentierung (24.10.2024):
„Do the Experts of the Group have experience of the reliability of the method using the shown flow-through cell, when a suppository formulation contains fats/glycerides/surfactants, which form emulsions after melting? If an emulsion is formed and the lipid and water phase cannot be separated by the flow-through cell, do the collected samples need any further preparative steps prior analysis to achieve reliable results?”
Pharmeuropa 36.4
Es liegen keine Dokumente zur nationalen Stellungnahme vor, die den Ausschuss betreffen.
4 Revisionen der Monographien und Methoden der Ph.Eur.
5 Request for revisions
6 DAB-Monographien
7 Verschiedenes
7.1 Publizierte Monographie- und Methodenentwürfe Ph. Eur. (nur zur Information)
7.1.1 Preparations for irrigation (1116)
Exp. 12/T (22) 33 PUB
7.1.2 Eye preparations (1163)
Exp. 12/T (22) 34 PUB
7.1.3 Solutions for organ preservation (1264)
Exp. 12/T (22) 35 PUB
Die publizierten Monographien dienen der reinen Information für die Mitglieder und sind nicht zur Kommentierung vorgesehen.
7.2 Sonstiges
7.2.1 Erarbeitung der Methode 2.2.68 Congealing point Determination
3716.2804
Der Ausschuss hatte 2012 einen Revisionsantrag für Paraffin (1034) gestellt, um die Monographie um den Erstarrungspunkt zu erweitern. Im Zuge dessen, sollte die Nationale Methode N 2.2.3 Bestimmung der Erstarruntremperatur am rotierenden Thermometer in die EP Methode 2.2.68 Congealing point Determination überführt werden. Die Methode verwendet jedoch Quecksilberthermometer, die im EP nicht mehr vorgesehen sind. Die Alternative von Alkoholthermometer bzw. Galliumthermometern wurde als nicht sinnvoll erachtet. Als alternative Methode wurde der Tropfpunkt beurteilt. Die Ergebnisse der automatisierbaren Tropfpunkt Analyse wurden der Gruppe 13H vorgelegt. Die Gruppe 13H würde die weiter Arbeit an der Methodenerarbeitung einstellen wollen.
Der Ausschuss stimmt zu, den Antrag auf Revision zurückzuziehen.
7.2.2 Informationen aus der QWP
Im Rahmen der Umorganisation der EMA wurde die Quality Working Party ebenfalls reorganisiert. Die Hauptaufgaben der QWP sind nun die Aspekte der Pharmazeutischen Qualität aller Zentraler Verfahren zu diskutieren. Die QWP trifft sich aufgrund dessen einmal monatlich vor der CHMP Sitzung. Seit dem letzten Bericht ist im Themenbereich, die die Pharmazeutische Technologie betreffen, nichts Relevantes zu berichten. Der Berichterstatter informiert über die aktuellen EU Guidelines, bei denen die QWP zuständig ist. Es wurde an den Guidelines on development and manufacture of oligonucleotides bzw. synthetic peptides gearbeitet. Rechtlich betrachtet fallen beide Substanzklassen unter die Kategorie small molecules und nicht in die biotechnologischen Produkte, somit entstand der Bedarf der eigenen Guidelines. Die Guideline für Oligonukleotide ist im Entwurf bereits publiziert und die eingegangenen Kommentare zu der synthetischen Peptid Guideline sind derzeit in Bearbeitung. Über die Guideline on quality and equivalence of topical products wird derzeit abschließend im CHMP abgestimmt, diese sollte in wenigen Monaten in-Kraftgesetzt werden. Des Weiteren werden die eingegangenen Kommentare zur Revision der Guideline on pharmaceutical quality of inhalation and nasal products bearbeitet. Bei den ICH Guidelines wurde in der Revision der ICH Q1 (Review of Stability Guideline Series) die ICH Q1a-e zusammengefasst. Für die publizierten Revisionen der ICH Q2 (Analytische Validierung) und Q14 (Analytische Entwicklung) wurde ein Entwurf für Trainingsmaterial an die beteiligten Gremien und Verbände zur Kommentierung bereitgestellt. Für die ICH Q3C (Restlösemittel) wurden toxikologische Grenzwerte für neue Lösemittel mit aufgenommen. Die Revision der ICH Q3D (Elemental impurities) wird die Permitted daily exposure (PDE) für kutane bzw. transdermale Applikation aufgenommen. Die ICH Q3E (Extractanles and Leachables) wurde publiziert. Derzeit steht die Implementierung der ICH Q12 (Pharmaceutical Product Lifecycle Management) aus, jedoch gestaltet sich die Umsetzung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen in den USA bzw. EU schwierig. Dazu gibt es ein Projekt, die die Gesetzgebungen durch die EU-Kommission anpasst. Zudem ist die ICH M4Q (CTD for registration of pharmaceuticals) im frühen Stadium der Revision.
Bei den Question and Answer wird derzeit durch die QWP ein Dokument zum Skip Testing verabschiedet, welches durch die Inspektoren diskutiert wird. Ein Entwurf zum Dokument zu Co-processed Excipients wird derzeit mit den Inspektoren diskutiert, Fragestellungen der GMP und der Anzahl der zu vermischenden Hilfsstoffe sind noch zu klären. Ein Entwurf des Q&A zur Anwendung des Kapitels Ph.Eur. 2.2.46 (Chromatographische Trennmethoden) wurde von der QWP und der BWP verabschiedet, bei der die Fragestellung geklärt wird, welche Parameter an der HPLC Methode variiert werden kann, sodass die Methode in der Zulassung noch als die selbe beurteilt wird.
7.2.3 Zusätzliche Themen
Allgemeine Fragen zum Internationalen Arzneibuch und deren Zusammenarbeit mit nationalen Arzneibüchern:
Gibt es eine offizielle Zusammenarbeit mit der International Pharmacopoeia (WHO)? Im afrikanischen und asiatischen Raum wird häufig das Int. Ph. herangezogen um Standards für die Produktqualität zu setzen.
Antwort: Das BfArM hat Kooperationen mit der WHO und arbeitet im Labor ebenfalls an der Erarbeitung von Monographien des Internationalen Arzneibuchs mit. In Kooperationen z.B. dem International Meeting of World Pharmacopoeias sind für den europäischen Raum Mitglieder des Ph.Eur. vertreten.
Frage: Es wird jedoch weiterhin für jedes Arzneibuch eigene Fertigarzneimittel Monographien geben?
Im Normalfall ist dies der Fall, über die Pharmacopoeia Discussion Group wird bereits eine Harmonisierung von allgemeinen Monographien und Methoden angestrebt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies ein langwieriger Prozess ist. Zudem kommt es häufig nicht zu einer 100% Einigung, zudem haben die einzelnen Arzneibücher das Recht ihre Texte beizubehalten, diese sind dann nicht harmonisiert. Bezüglich der Fertigarzneimittel ist eine internationale Harmonisierung erschwert, da es aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, bereits Unterschiede in der Wirkstoff-Bezeichnung gibt. So wird in den USA der Wirkstoff in ihren verschiedene Salzformen unterschiedene, in der EU jedoch wird der wirksame Bestandteil beschrieben und keine Unterscheidung der Salzformen definiert. In der EU muss also nur der Wirkstoff selbst der gleiche sein, wohingegen in den USA das Salz des Wirkstoffs das gleiche sein muss. Aufgrund dessen eine Harmonisierung deutlich erschwert ist.
Der stellvertretende Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten für die regen und konstruktiven Diskussionen. Die Sitzung wird um 11:20 Uhr geschlossen.
8 Termin für die nächste Beratung
Als nächster Termin wird der 04. April 2025 11:00 Uhr als Präsenz-Veranstaltung festgelegt, die Veranstaltung wird bei Bedarf in hybrider Form angeboten.