Ergebnisprotokoll für die 70. Sitzung des Ausschusses Pharmazeutische Biologie der Deutschen Arzneibuch-Kommission am 03. November 2023
31.03.2025
1 Allgemeine Beschlüsse
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Von 13 stimmberechtigten Mitgliedern sind 12 anwesend.
Die Vorsitzende würdigte die Verdienste von Herrn Prof. Dr. Gerhard Franz, der den Ausschuss über 35 Jahre (1988-2023) geleitet hat, 10 Jahre Chair der Ph. Eur. Group of Experts 13B und anschließend 10 Jahre als Chair der TCM Working Party war und darüber hinaus in zahlreichen anderen Gremien zu Pflanzlichen Drogen und Arzneimitteln tätig war.
1.2 Annahme der Tagesordnung und Tischvorlagen
Keine Ergänzungen
1.3 Interessenserklärung/Verschwiegenheit
Die Mitglieder legten der Geschäftsstelle der DAB-Kommission vorhandene Interessenserklärungen für die 70. Sitzung vor. Auf Anregung des Fachausschusses wurde das Dokument „Interessenskonflikt“ in „Interessenserklärung“ umbenannt.
1.4 Annahme des Ergebnisprotokolls über die 69. Beratung
Folgende Anmerkungen und Korrekturen erfolgten zum Protokoll der 69. Sitzung:
Punkt 5.29 – Ätherische Öle:
1. „Primär-Öle können im Fingerprint z. B. geändert sein bei Hochsiedern.“ wird zu „Bearbeitete Öle können im Vergleich zu Primärölen durch Prozessschritte im Fingerprint geändert sein“.
Erläutert wurde hierzu die aktuelle Diskussionen innerhalb der Gruppe 13A zur Allgemeinen Monographie „Ätherische Öle“. Primäröle sollen im Ph. Eur. nicht abgebildet werden; Frage: Worin unterscheiden sich dann Primäröle von Marktgängige Öle nach Ph. Eur., d.h. Öle nach Bearbeitung, zeigen Qualitätsunterschiede gegenüber Primäröle und unterscheiden sich z.B. im Fingerprintbereich.
2. „Im Information-Chapter wird ausgeführt, dass nur wenn die Droge klar auf eine bestehende Herbal Drug Monographie verweist, diese anzuwenden ist.“ wird zu „Im Information-Chapter wird ausgeführt, dass nur wenn die Monographie zu einem ätherischen Öl klar auf eine bestehende die Herbal Drug Monographie verweist, diese anzuwenden ist.“
3. „In allen anderen Fällen gilt lediglich die Rahmenmonographie ‚Herbal drugs‘, auch wenn es eine entsprechende Drogenmonographie für Herbal Teas oder Extracts gibt. (z.B. Kümmel).“ wird zu „In allen anderen Fällen gilt lediglich die Rahmenmonographie ‚Herbal drugs‘ auch wenn es eine entsprechende Monographie für die getrocknete Droge (z.B. Kümmel) respektive den Extrakt gibt.“
1.5 Allgemeine Informationen
Neue Mitarbeitende sowie neubesetzte Stellen innerhalb des Fachgebiets Arzneibuch und der Geschäftsstelle der Deutschen Arzneibuch Kommission wurden vorgestellt und bekannt gegeben.
2 Berichte aus den Arzneibuchgremien
2.1 Berichte aus den Kommissionen
2.1.1 Ph. Eur.-Kommission
Es wurden die Ergebnisse und Beschlüsse der einzelnen Sitzungen vorgestellt.
175. Sitzung (21./22. März 2023)
Weitere Punkte:
- Veröffentlichung der 2. Ausgabe (06/2023): ‚Guide for the elaboration of monographs on herbal drugs and herbal drug preparations‘
- Internationale Ausgabe (EN/FR) der Ph. Eur. ab der 12. Auflage nicht mehr als Printversion, sondern nur noch online verfügbar (eine Printversion soll es ggf. auf Anfrage geben)
- Antrag auf Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wurde Anfang 2023 bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht; Diskussion möglicher Auswirkungen auf pharmazeutische Chemie und Analytik
176. Sitzung (20./21. Juni 2023)
Weitere Punkte:
- Ankündigung zur Entwicklung eines ‚European Drug Shortages Formulary‘, um die Nominierung von Experten wird gebeten
2.1.2 DAB-Kommission
29. Sitzung (24. Oktober 2023)
Es wurden 2 neue Mitglieder in den Fachausschuss „Pharmazeutische Chemie“ berufen und 2 Monographie-Revisionen im Bereich „Pharmazeutische Chemie“ bearbeitet. Das Protokoll der 29. Sitzung der DAB-Kommission ist auf der Homepage des BfArM öffentlich abrufbar.
2.2 Berichte aus den EDQM Experten- und Arbeitsgruppen
2.2.1 Group 13A
74. Sitzung (06./07. Juni 2023)
Es wurde von der 74. Sitzung berichtet.
75. Sitzung (24./25. Oktober 2023)
Es wurde von Mitgliedern aus 13A ergänzend von der 75. Sitzung berichtet. Ausführlicher wurden die Punkte „Erstellung der Monographie Aetherolea und “Erstellung einer Rahmenmonographie zur Gehaltsprüfung auf toxikologisch relevante genuine Stoffe u.a. Estragol, Pulegon, Thujon, Menthofuran„ diskutiert (siehe auch TO Punkt 6.3). Die Einführung einer allgemeinen Monographie zur Gehaltsbestimmung wurde begrüßt. Der Fachausschuss diskutierte über die Problematik und Dringlichkeit einer Änderung der Spezifikationen der ätherisch Öl-Gehalte für geschnittene Drogen, da diese in der Praxis oft nicht eingehalten werden können. Aktuell muss ein Bezug auf die Monographien zu den Ganzdrogen erfolgen. Es wurde vorgeschlagen, zu „Salbeiblätter“ und „Bitterer Fenchel“ einen Antrag auf Erstellung entsprechender „cut/geschnitten“-Monographien zu stellen, um so die Gehaltsspezifikationen zu senken. Dieser Antrag könnte schneller durchgeführt werden, da wesentliche Spezifikationen bereits in der Monographie der ungeschnittenen Droge vorliegen und übernommen werden könnten (siehe auch als Beispiel die Monographie-Entwicklung „Baldrianwurzel, geschnitten“ aus „Baldrianwurzel, ganz“ aus dem Jahre 2008). Der Ausschuss war sich einig, dass diese Revision unabhängig von der Aufnahme einer quantitativen Methode zur Gehaltsbestimmung auf Thujon, Pulegon, Estragol, Menthofuran in Einzelmonographien erfolgen sollte, da zu berücksichtigen ist, dass hierfür zunächst die geplante Rahmenmonographie zu entwickeln ist. Über den BAH sollen entsprechende Anträge gestellt werden, wobei der für „Bitter Fenchel“ bereits zur Sitzung vorlag.
2.2.2 Group 13B
74. Sitzung (18./19. April 2023)
Ein Mitglied berichtete von der 74. Sitzung. Im Zusammenhang mit der Monographie „Cannabisblüten“ erwähnte Frau TAWAB die Problematik, dass sich Apotheken mit der genauen Identifizierung des Cannabis-Typs (Stichwort: CBD-, Intermediate- oder THC-dominanter Typ) konfrontiert sehen und seitens der Bezirksregierung weitreichende Identitätsprüfungen per DC/HPTLC gefordert werden. Diese sind aber so praktisch aufgrund der hohen technischen Anforderungen oft nicht realisierbar. Es wird hierzu vom DAC-Labor eine weitere alternative DC-Methode entwickelt und im DAC/NRF-Werk veröffentlicht.
75. Sitzung (19./20. September 2023)
Ein Mitglied berichtete von der 75. Sitzung. Ausgewählte Punkte waren unter anderem, dass die Gruppe 13B in Zukunft an einer Monographie zu standardisiertem Cannabisblüten-Flüssigextrakt arbeiten wird. Weiterhin wurde die Umstellung der Analytik von Photometrie auf HPLC in Einzelmonographien zu Anthrachinon-haltigen Drogen diskutiert. Dabei wird die Einführung geeigneter quantitativer Methoden und Berechnungsfaktoren sowie die Erfassung des charakteristischen Anthrachinon-Profils der Einzeldrogen von großer Bedeutung sein.
2.2.3 TCM working party
47. Sitzung (4. April 2023) & 48. Sitzung (26./27. September 2023)
Mitglieder der TCM WP berichteten einander ergänzend von der 47. Und 48. Sitzung.
3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
Folgende Entwürfe lagen dem Ausschuss zur Kommentierung vor:
Eleutherococci radix (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13A/T (20) 25 ANP
Echinaceae angustifoliae radix (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13A/T (23) 1 ANP
Echinaceae pallidae radix (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13A/T (23) 2 ANP
Echinaceae purpureae herba (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13A/T (23) 3 ANP
Echinaceae purpureae radix (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13A/T (23) 4 ANP
Arctii radix (Pharmeuropa 35.3) Exp. 13B/T (23) 21 ANP
Phyllanthi fructus (Pharmeuropa 35.3) Exp. TCM/T (20) 43 ANP
Violae herba cum flore (Pharmeuropa 35.4) Exp. 13A/T (14) 61 ANP
Hippocastani cortex (Pharmeuropa 35.4) Exp. 13B/T (23) 38 ANP
Cucurbitae semen (Pharmeuropa 35.4) Exp. 13B/T (23) 37 ANP
Epimedii folium (Pharmeuropa 35.4) Exp. TCM/T (23) 38 ANP
Mori folium (Pharmeuropa 35.4) Exp. TCM/T (23) 26 ANP
Pogostemonis herba (Pharmeuropa 35.4) Exp. TCM/T (23) 36 ANP
Pinelliae rhizoma praeparatum (Pharmeuropa 35.4) Exp. TCM/T (23) 37 ANP
Es gab keine Kommentare seitens des Ausschusses.
4 Diskussion relevanter Monographien und Methoden der Ph.Eur. in Bearbeitung
4.1 Cannabis flos
Es wurde über die Gründung einer Expertenfachgruppe (EFG) „Medizinisches Cannabis“‘ innerhalb der DPhG berichtet, um aktuelle Fragen zu Analytik, Qualität und Regulatorik zu bearbeiten. Eine der Fragestellungen betrifft eine mögliche Kontamination der Cannabisblüten durch Schimmelpilze und infolgedessen gravierende qualitative Unterschiede marktverfügbarer Ware. Eine homogene Probennahme ist schwierig. Bei inhalativer Anwendung kontaminierter Blüten ergibt eine potenzielle Gefährdung durch Inhalation von Mykosporen und/oder Mykotoxinen, insbesondere wenn es sich um schwerkranke bzw. immunsupprimierte Patienten handelt. Die EFG intendiert ein Forschungsprojekt zum Thema „Aufnahme von Mykosporen und Gefahr der Entwicklung von Mykosen bei schimmelpilzbefallenen Cannabisblüten“ widmen, um das Risiko aufzuklären. Hierzu gab es eine Anfrage des EFG-Vorsitzenden Prof. Veit an den Fachausschuss „Mikrobiologie“ zur Mitwirkung und indirekt auch an den Fachausschuss „Pharmazeutische Biologie“. Ferner die EFG eine Revision der Cannbisblüten-Monographie durch Aufnahme zu Angaben zur mikrobiologischen Qualität beantragt. Ein Mitglied erläuterte die derzeitige Sachlage aus Arzneibuchsicht und wies auf bereits bestehende Regeln für pflanzliche Drogen hin (Zitierung von u.a. ‚General notices‘, ‚General chapter‘ – ‚Herbal drugs‘). Aus seiner Sicht sind undurchsichtige und nicht durch Qualitätsmanagement kontrollierte Vertriebswege ausschlaggebend für die Qualitätsschwankungen am Markt. Ein weiteres wichtiges Kapitel stellt in seinen Augen das Kapitel ‚Pharmaceutical preparations‘ dar, welches für die Abgabe von Cannabisblüten durch die Apotheke in Form einer Individualrezeptur eine wichtige Rolle spielt. Hier müsse vorab eine Risikoabwägung seitens des verschreibenden Arztes und letztendlich des abgebenden Apothekers durchgeführt werden. Bei Abgabe von schimmelpilzkontaminiertem Material, mit der möglichen Entwicklung einer Aspergillose im Patienten, könne dies erhebliche Konsequenzen für die abgebenden Apotheker haben. Eine Grundprüfung auf relevante Keime in pflanzlichen Zubereitungen ist im Arzneibuch mit „5.1.4“ abgedeckt. Es wurde zusammengefasst, dass das Arzneibuch bereits jetzt schon detaillierte qualitative und mikrobielle Anforderungen an pflanzliche Zubereitungen stellt. Viele derzeit auf dem Markt erhältliche Zubereitungen von Cannabis flos erfüllen diese nicht und dürfen so eigentlich auch nicht vertrieben werden. Es wurde angemerkt, dass sich Hersteller zurzeit, da es nicht eindeutig geregelt ist, nach unterschiedlichen Vorgaben zur mikrobiellen Belastung des Arzneibuchs richten (Stichwort: Teedrogen-Anforderungen versus Inhalanda-Anforderungen). Es sollten daher in Zukunft eindeutige Anforderungen für mikrobielle Belastungen in der Monographie „Cannabis flos“ gelistet sein. Ein Mitglied bestätigte die derzeit rechtlich problematische Lage für Apotheker beim Abgeben von ggf. kontaminiertem Material, dass aber ihre Möglichkeiten rechtskonform zu agieren limitiert sind. Es wurde hinzugefügt, dass gerade bei immunsupprimierten Patienten die inhalative Anwendung nicht geeignet ist. Ein Mitglied sah es ebenfalls als schwierig an, Apotheker in die Verantwortung nach Abgabe zu nehmen. Der Ausschuss sprach sich für die Unterstützung des Requests aus, maßgebliche Regeln für die mikrobielle Belastung in der Ph.Eur. Monographie „Cannabis flos“ einzufügen. Gleichzeitig befürwortete er die Sammlung von Daten zur Risikobeurteilung der Inhalation von schimmelpilzbelastetem Material in Form von z.B. Forschungsprojekten der DPhG (siehe Anfrage Prof. Markus Veit). Laut Geschäftstelle ist eine direkte Mitwirkung in einem Forschungsprojekt nicht Aufgabe des Fachausschusses „Pharmazeutische Biologie.“ Eine Anfrage hierzu sollte eher der Cannabisagentur vorgelegt werden.
4.2 Monograph ‚Essential oils‘
Keine weiteren Kommentare.
4.3 Report on discussion on pyrrolizidine alkaloids
Es wurde über die Einführung eines entsprechenden Passus in die Allgemeine Monographie ‚Pharmaceutical preparations‘ berichtet. Ein Mitglied eröffnete die Diskussion über die neue Abfrage der Pyrrolizidinalkaloid (PA)-Werte bei der ‚‘ (CEP)-Bewertung des EDQM. Es wurde angefügt, dass sich der PA-Gehalt auf das Fertigarzneimittel bezieht und das CEP dazu eher nichts sagen kann.
4.4 Nitrosamine
Keine weiteren Kommentare.
4.5 Pine sylvestris oil
Ein Mitglied berichtete über den Änderungsantrag zu „Kiefernnadelöl“ seitens der Firma Frey & Lau. Der Ausschuss sprach sich vorerst gegen die Weiterleitung aus, da Vorversuche nur im ‚lab scale‘-Umfang und nicht im industriellen Maßstab durchgeführt worden waren. Die Geschäftsstelle der DAB Kommission wird der Firma zurückmelden, dass Daten aus industriellem Maßstab vorliegen müssen, bevor der Request an das EDQM weitergeleitet werden kann.
4.6 Fennel oil
Ein Mitglied stellte den Request seitens des BAH vor (siehe auch 2.2.1). Der Ausschuss sprach sich für eine Weiterleitung des Request an das EDQM aus. Weiterhin wurde ein Request aus dem Jahre 2021 der Fa. Aldenhoven zu „Fenchelfrüchten“ angesprochen. Dieser wird zusammen mit dem Request for Revision des BAH eingereicht werden.
5 Diskussion relevanter Monographien und Monographieentwürfe des DAB
5.1 Eingestellter Cannabisextrakt
Ein Mitglied berichtete vom Status des gemeinsamen DAC/BfArM Projekts zur Erstellung einer DAB-Monographie für einen CBD-reichen Cannabisextrakt: Die Beschaffung repräsentativer Muster ist hierbei ein großes Problem. Eine Weiterentwicklung wird daher vorerst aufgeschoben, zumal die Einführung nicht zwingend notwendig ist. Es wird auch das weitere Vorgehen zur Entwicklung neuer Cannabis-Monographien der Gruppe 13B abgewartet.
5.2 Ergebnisbericht zu „Raffinierter Notoginsengwurzeltrockenextrakt“
Die DAB Geschäftsstelle berichtete von den Laborarbeiten und dem finalen Laborbericht. Zurzeit gibt es keine zugelassenen Präparate auf dem deutschen Markt. Ein Projektmitglied berichtete, dass die Firma gewillt war klinische Studien durchzuführen und eine Markteinführung voranzutreiben. Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Geschäftsstelle noch einmal bei der Firma nachfragt, wie der aktuelle Stand der Markteinführung ist, bevor die Entwicklung der Monographie weiter vorangetrieben wird.
5.3 Thymianfluidextrakt DAB
Ein Mitglied eröffnete die Diskussion zur Frage, ob die Gehaltsbestimmungsmethode in der DAB-Monographie „Thyminanfluidextrakt“ auf eine GC Methode umgestellt werden sollte. Der BAH hatte eine Anfrage an betroffene Hersteller bereits vor der 70. Sitzung weitergeleitet. Die wenigen bisherigen Rückmeldungen ergaben, dass die derzeitige Methodik gut funktioniert und eine Umstellung weitreichende regulatorische Änderungen nach sich ziehen würde. Es wurde beschlossen, auf weitere Rückantworten seitens der Industrie zu warten. Ferner wird die Ersetzung von Chloroform durch Dichlormethan für die aktuelle Gehaltsbestimmung diskutiert. Die Diskussion blieb ohne Ergebnis. Einen Vorschlag zur Entwicklung einer Ph. Eur.-Monographie zu Thymianfluidextrakt gab es bereits in der Vergangenheit. Dieser fand jedoch auf europäischer Ebene keine breite Zustimmung.
6 Verschiedenes
6.1 ‘Guide for the elaboration of monographs on herbal drugs and herbal drug preparations’
Die DAB Geschäftsstelle berichtete über das kostenlose und ‚on demand‘ verfügbare Webinar des EDQM zum Thema ‚ European Pharmacopoeia: specific chapters for herbal substances, herbal preparations and herbal medicinal product‘ sowie das pdf-Dokument ‚Guide of the elaboration of monographs on Herbal Drugs and Herbal Drug Preparations‘ ‘. Der Webinar-Link wird im Anschluss an die Sitzung an den Ausschuss verschickt.
6.2 Vergleich DAB- versus Ph. Eur.-Monographien
Cucurbitae semen - DAB vs. Ph. Eur.
Die DAB-Monographie unterscheidet sich von der Ph.-Eur. Monographie z.B. in den Prüfungen auf Trocknungsverlust und Asche. Der BAH hatte seine Mitglieder bereits über den Ph. Eur-Monographieentwurf informiert. Es wurde sich darauf geeinigt, eine Anhörung durchzuführen und als mögliche Folge die DAB-Monographie zu streichen.
Rhei extractum siccum normatum - DAB vs. Ph. Eur.
Analog zum Ph. Eur. Monographieentwurf „Cucurbitae semen“ soll es hierzu eine Anhörung und entsprechende Entscheidung geben.
6.3 EDQM Survey
Es wurde im Rahmen der Berichterstattung zur 75. Sitzung der Gruppe 13A von einem Mitglied erwähnt, dass eine Erstellung einer allgemeinen Monographie zur Gehaltsbestimmung der genuin toxikologisch relevanten Substanzen Estragol, Pulegon, Thujon, Menthofuran diskutiert wird. Hierzu gab es auch Umfragen an die NPA. Schwierig ist jedoch die Festlegung von Grenzwerten innerhalb der Einzelmonographien, da die Aufnahmemenge der Substanzen von der Dosierung der jeweiligen Drogen abhängig ist. Es ist jedoch möglich eine allgemeine, standardisierte analytische Methode für den Nachweis zu etablieren. Der Ausschuss und die DAB-Geschäftsstelle sprechen sich für eine Entwicklung einer allgemeinen Methode aus. In welcher Art diese Methode durch die Gruppe 13A in das Ph.Eur. aufgenommen wird (allgemeine Methode, allgemeines Kapitel) ist noch nicht bekannt.
7 Termin für die nächste Beratung
Es wurde ein Zeitraum Anfang/Mitte April 2024 vorgeschlagen. Auf Wunsch werden die Termine der Expertengruppen 13A und 13B berücksichtigt. Ein Vorschlag wurde aufgegriffen kurze Online Ad Hoc Meetings vor relevanten EDQM Sitzungen durchzuführen. Diese sollen es ermöglichen kurzfristig wichtige Themen vor den Expertengruppen- oder den COM Meetings zu besprechen. Weiterhin ist eine Berücksichtigung des Semesterbeginns geplant.