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Niederschrift (Kurzfassung) über die 141. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

05.07.202206.07.2022
Beginn09:00 Uhr09:00 Uhr
Ende17:00 Uhr14:00 Uhr

Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, Hörsaal 1 und 2

Tagungsart: Hybridveranstaltung in Präsenz und über Webex

1 Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen

  • Mitgliedschaft im Ausschuss
  • Interessenbekundung
  • Vertraulichkeit
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Anträge zur Tagesordnung
  • Annahme der Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die 141. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
Da nicht alle Teilnehmenden in Präsenz teilnehmen können und um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten, findet die Sitzung als Hybridveranstaltung statt.

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er verweist auf die Vertraulichkeit der Sitzung und auf die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung, welche ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden ist, wenn zu Tagesordnungspunkten besondere Interessen bestehen.

Die Tagesordnung (SharePoint-Version 5, Stand 04.07.2022) wird mit folgender Änderung angenommen:
Die Tagesordnungspunkte (TOP) 2 bis 5, insbesondere die Berichte zu den europäischen Arzneibuch-Gremien, werden am zweiten Tag besprochen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.

1.2 Annahme der Niederschrift der 140. Beratung des Ausschusses Analytik am 8. und 9. März 2022

2. Entwurf vom 27.06.2022 43.07-H7436.HAB2-140

Das Protokoll wird mit folgender Korrektur auf S. 23 Z. 10‒11 angenommen: „… einen deutlichen Abfall der Cucurbitacin-Gehalte um ca. 25 bis über 50 % bei einer Lagerung von 24 bzw. von 48 und 60 Monaten.“

2 Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 172. Beratung der Ph.-Eur.-Kommission am 22. und 23. März 2022

  • mündlich
    in dem Zusammenhang:

    • Extract from the draft report of the 172nd session of the Commission

Siehe auch: Pressemitteilungen des EDQM

2.2 Bericht über die 173. Beratung der Ph.-Eur.-Kommission am 21. und 22. Juni 2022

  • mündlich
    in dem Zusammenhang:

    • Chair’s Report on the work programme of the HOM WP 2021
    • Chair’s Report on the work programme of the HMM WP 2021

Siehe auch: Pressemitteilungen des EDQM

2.3 Bericht über die 27. Sitzung der HMM WP am 3. und 4. Mai 2022

  • mündlich
    in dem Zusammenhang:

    • Draft agenda
    • Summary of decisions

2.4 Bericht über die 27. Sitzung der HOM WP am 16. und 17. Mai 2022

  • mündlich
    in dem Zusammenhang:

    • Draft agenda
    • Summary of decisions

Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 bis 2.4 zur Kenntnis.

3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Pharmeuropa 34.2 (Deadline für NPAs: 31.08.2022)

3.1.1 Nux vomica for homoeopathic preparations (2514)

Additional data for Request for Revision, May 2022

3.1.2 Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144)

Die Dokumente dienen der Information.
Bei Bedarf besteht letztmalig die Möglichkeit zur Kommentierung.
Es wird um Zusendung der Kommentare bis möglichst Anfang August 2022 gebeten

4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch

5 Europäische Dokumente

5.1 Pilotprojekte für die semi-quantitative TLC/HPTLC

5.1.1 Calendula for homoeopathic preparations (2492) (Rapporteur CH)

Report, semi- quantitative HPTLC, April 2022

Auf der letzten Sitzung der HOM WP stellte der Rapporteur die Ergebnisse der semi-quantitativen HPTLC vor.
Dabei wurde für den „Test on Minimum Intensity“ als geeignetes Auftragevolumen der „Referenzlösung d“ 3 µl bei visueller Auswertung ermittelt. Mit diesem Auftragevolumen erfüllten die meisten Urtinkturen die Mindestintensitäten.
Die HOM WP beschloss, nicht nur für die Urtinkturen, sondern auch für die Referenzlösung d das gleiche Applikationsvolumen von 5 μl einzusetzen.
Dabei sollen in der Referenzlösung d die 5 μl der Konzentration entsprechen, die dem ursprünglichen Applikationsvolumen von 3 μl gemäß dem Bericht entsprachen.
Weiterhin sollen die Konzentrationen der verschiedenen Urtinkturen-Typen unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellungsvorschrift angepasst werden.
Der Rapporteur wird die semi-quantitative Bestimmung unter den oben genannten Bedingungen wiederholen.
Im Anschluss wird die HPTLC-Methode durch die französische Delegation verifiziert.
Für die TLC ist die Übertragbarkeit der HPTLC-Ergebnisse auf die TLC durch die deutsche Delegation zu belegen.
Als Referenzsubstanzen werden Rutin und Isorhamnetin-3-O-rutinosid eingesetzt.

In Bezug auf die Definition des Ausgangsmaterials wurde von französischer Seite bestätigt, dass in Frankreich Ausgangsmaterial verwendet wird, welches doppelt gefüllte Blüten und einen höheren Blütenanteil aufweist.

Im Ausschuss Analytik wurde bereits mit den Untersuchungen zur Übertragbarkeit der semi-quantitativen HPTLC auf die TLC begonnen. Dabei wurden die Vorschläge aus der HOM WP für einen Transfer auf die TLC berücksichtigt.
Es bestehen jedoch Probleme, Dünnschichtchromatogramme (DCs) mit einer kontinuierlich gleichbleibenden Qualität zu erhalten, welche in Farbe und Intensität reproduzierbar sind und ausreichend getrennte Banden ergeben.
Gegebenenfalls lassen sich Verbesserungen über einen Erfahrungsaustausch mit dem Labor des Rapporteurs und durch weitere Änderungen der Parameter erreichen, wie z. B. eine Verkürzung der Laufstrecke zur Erhöhung der Zonenintensitäten, Änderungen der Bandbreite oder der Applikationsvolumina sowie der Bedingungen bei der Aufnahmetechnik der DC-Platten.

Aus Sicht des Vorsitzenden des Ausschusses Analytik sind die Arbeiten für den Transfer der semi-quantitativen HPTLC auf die TLC mit großem Aufwand verbunden, wobei die Erfolgsaussichten ungewiss sind.
Er gibt zu bedenken, dass derselbe Aufwand auch für die anderen Pilotprojekte zu leisten wäre und zukünftig weitere Monographien mit nicht-toxischen Stoffen beträfe, die auf dem Arbeitsprogramm der HOM WP stehen.
Deshalb bittet er den Ausschuss um die Abgabe eines Meinungsbildes, ob der Aufwand weiter betrieben werden soll oder die HPTLC für die semi-quantitative Bestimmung als ausreichend angesehen wird.

Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass die zusätzliche Ausarbeitung einer semi-quantitativen TLC neben einer HPTLC die Kapazitäten sprengt und bereits die ausschließliche Erarbeitung der semi-quantitativen HPTLC-Methode mit hohem Aufwand verbunden ist.
Ein Verzicht auf die TLC bei der semi-quantitativen Bestimmung würde jedoch die Frage nach sich ziehen, wie dann mit der Identitätsprüfung umzugehen ist.
Hier müsste auf jeden Fall die Unterscheidung bzw. Trennung zwischen der Identitätsprüfung nach 2.2.27 und einer semi-quantitativen Bestimmung nach 2.8.25 weiterhin aufrechterhalten bleiben.

Außerdem wird angesprochen, ob bei der semi-quantitativen Bestimmung die Auswertung der Zonen nach 2.2.27 oder 2.8.25 durchzuführen wäre.
2.8.25 könnte gegebenenfalls als Basis für die semi-quantitative Auswertung verwendet werden, sofern nicht alle Banden ausgewertet werden müssten.
[Post Meeting Note: Im Kapitel 2.8.25 fehlen Angaben zur Durchführung und Auswertung der semi-quantitativen Bestimmung (Test on Minimum Intensity) entsprechend der Vorgehensweise, welche die Arbeitsgruppe „TCM“ des EDQM im Rahmen eines Pilotprojektes bei einigen Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin eingesetzt hat.
Zurzeit bezieht sich das Kapitel lediglich auf die qualitative Analyse von pflanzlichen Drogen und deren Zubereitungen mittels HPTLC, auch wenn über den Intensitätsmarker bereits ein halb-quantitativer Ansatz enthalten ist.]

Weiterhin wird diskutiert, ob auch für die Identität nach 2.2.27 die HPTLC in der Monographie ausreichend wäre, sofern ein Wechsel von HPTLC zu TLC erlaubt ist.
In dem Fall könnten die Firmen hausintern die TLC statt der angegebenen HPTLC durchführen. Hierfür müsste gewährleistet sein, dass es sich nicht um unterschiedliche Methoden handelt und keine Gleichwertigkeit belegt werden muss. Dies würde jedoch bedeuten, dass bei ausschließlicher Angabe der HPTLC in den Monographien, die Firmen die Bedingungen für die TLC selbst ermitteln müssten.

Die Überlegungen in Bezug auf die Identitätsprüfung werden vorerst nicht weiter thematisiert. Zunächst wird der Ausschuss Analytik auf der nächsten Sitzung im Hinblick auf die semi-quantitative Bestimmung in den Ph.-Eur.-Monographien mit nicht-toxischen Stoffen eine Grundsatzentscheidung treffen, ob ausschließlich die HPTLC oder zusätzlich auch die TLC ausgearbeitet werden soll.
Bis dahin werden die Arbeiten bei Calendula zur Übertragbarkeit der semi-quantitativen Bestimmung von der HPTLC auf die TLC zurückgestellt.

Um die breitere Anwendbarkeit der semi-quantitativen HPTLC-Bestimmungsmethode für Calendula auf andere Labore zu überprüfen, wird nach der Untersuchung durch den Rapporteur unter den oben genannten Bedingungen ein Mitglied aus dem Ausschuss Analytik die Bestimmung mit den gleichen Parametern wiederholen.
Die Untersuchung soll an einer Auswahl der zuvor untersuchten Urtinkturen und möglichst unter Einbeziehung französischer Urtinkturen erfolgen.

Für die kommende Sitzung der HOM WP ist für den Monographie-Entwurf zu berücksichtigen, dass aufgrund des in Frankreich verwendeten anderen Ausgangsmaterials (Kulturform mit doppelt gefüllten Blüten und einem Stielanteil von nur 15 cm) im Vergleich zu dem in Deutschland eingesetzten Material (einfache Blüten und gesamte frische oberirdische Teile) die Definition des Ausgangsmaterials zu präzisieren ist.
Weiterhin ist ein Bezug zwischen dem jeweiligen Ausgangsmaterial und der jeweiligen Herstellungsvorschrift aufzunehmen.
Außerdem ist die Pflanzenbeschreibung um das in Frankreich verwendete Ausgangsmaterial zu ergänzen. Dies ist notwendig, da es sich hierbei um eine Identitätsprüfung und damit um einen wesentlichen Bestandteil jeder Monographie handelt.

Im Zusammenhang mit der semi-quantitativen Bestimmung stellt sich aufgrund des anderen Ausgangsmaterials zudem die Frage, wie eine geeignete Verdünnung für die französische Urtinktur, die intensivere Zonen aufweist, festzulegen ist und ob eine Vergleichbarkeit mit den anderen Urtinkturen überhaupt möglich ist.

5.1.2 Chamomilla for homoeopathic preparations (2493) (Rapporteur F)

Comment, Nov. 2021
Lab report, May 2022

Die beiden Dokumente dienen der Information.
Die Flavonoid-Methode hatte sich für die semi-quantitative Bestimmung der französischen Urtinkturen als ungeeignet erwiesen.
Daher fokussieren sich die weiteren semi-quantitativen Untersuchungen auf die DC-Methode für ätherisches Öl mit Bisabolol und Herniarin; detektiert wird bei 254 nm sowie mit Anisaldehyd-Reagenz.
Für die französischen Urtinkturen ist aufgrund der anderen Herstellung eine 5-fach höhere Konzentration einzusetzen.
In die weiteren Untersuchungen werden auch Rh-Urtinkturen mit einbezogen.
Die TLC soll, sofern gewünscht, überprüft werden, wenn die Untersuchungen unter HPTLC-Bedingungen abgeschlossen sind.

5.2 Neue Monographien in Bearbeitung bei der HOM WP

5.2.1 Coffea for homoeopathic preparations (3138) (Rapporteur F)

  • Check of the draft, May 2022
  • Revised harmonised first draft, May 2022
  • Proposal for an alternative TLC method, 16.05.22

Die Überprüfung des französischen Entwurfs mit den Modifikationen durch ein Mitglied des Ausschusses Analytik führte zu DCs mit unterschiedlichen RF-Werten (Retardationsfaktoren) der Banden im Vergleich zu den französischen DCs.
Die Untersuchungen an Droge und Urtinktur werden deshalb noch einmal unter den gleichen Bedingungen bei den Parametern, wie Vorkonditionierung der Platten, Kammersättigung, Trocknen der Platten vor und nach dem Entwickeln und Detektion, wie sie die französische Delegation eingesetzt haben, wiederholt.

Zusätzlich soll die DC-Methode für Droge und Urtinktur nach dem Methodenvorschlag vom 16.05.2022 überprüft werden. Die Prüfvorschrift bezieht sich jedoch lediglich auf die Droge, so dass für die Urtinkturen die Details der Durchführung abzustimmen sind.
(Post Meeting Note: Zwischenzeitlich ist vereinbart worden, dass die französische Delegation zunächst die Überprüfung der Methode mit den französischen Urtinkturen durchführen wird und danach dem BfArM die DC-Bedingungen mitteilt, bevor der Ausschuss Analytik mit der Überprüfung startet. Dies wird voraussichtlich nicht vor der nächsten Sitzung der HOM WP Ende September der Fall sein.)

Aufgefallen ist, dass im französischen Monographie-Entwurf bei der Urtinktur statt einer Gehaltspezifikation mit Unter- und Obergrenze nur ein Mindestgehalt für Coffein angegeben wird.
Aus Sicht des Ausschusses Analytik sollte aufgrund der in Coffea enthaltenen stark wirksamen Alkaloide auch eine Obergrenze angegeben werden, wie dies der üblichen Vorgehensweise bei toxikologisch relevanten Stoffen entspricht.
Um einen Anhaltspunkt für eine akzeptable Obergrenze zu erhalten, werden die Ausschussmitglieder dem BfArM ihre Gehaltswerte zusenden.

5.2.2 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur F)

  • Check of the draft, May 2022
  • Revised harmonised first draft, May 2022

Auch hier bestanden zwischen den französischen und deutschen DC-Ergebnissen Unterschiede in der Lage der Zonen.
Daher werden die DC-Untersuchungen an Droge und Urtinktur gemäß dem französischen Entwurf von Mai 2022 noch einmal unter den gleichen Bedingungen wie bei der französischen Delegation wiederholt.
(Post Meeting Note: Die DC-Bedingungen sind zwischenzeitlich bei der französischen Delegation erfragt worden, so dass mit den Untersuchungen durch ein Mitglied des Ausschusses Analytik demnächst begonnen werden kann.)

Ursache für die unterschiedliche Lage der Zonen in den DCs könnte auch der relativ hohe Dampfdruck des lipophilen Fließmittelgemischs Eisessig R, Methylenchlorid R, Isopropylether R, Cyclohexan R (1:15:15:20 V/V/V/V) sein.
Da dieser von der Labortemperatur und der relativen Feuchte abhängig ist, werden bei erneuter Durchführung der Untersuchungen Raumtemperatur und relative Feuchte dokumentiert.

5.2.3 Thuja for homoeopathic preparations (2518) (Rapporteur F) (s. a TOP 7.2 zu Thuja occidentalis)

First draft, May 2022

Der Entwurf für Thuja occidentalis ist von der französischen Delegation erstmalig vorgestellt worden.
Es werden hier ebenfalls noch die Parameter für die DC- und GC-Methode abgestimmt, bevor mit der Überprüfung des Entwurfs durch den Ausschuss Analytik begonnen wird.
Die HOM WP hatte sich dafür ausgesprochen, die DC-Untersuchung mit einem Standard-Fließmittelsystem auf ätherische Öle mit den Referenzsubstanzen Borneol und Thujon durchzuführen. Details, wie Zusammensetzung des Fließmittels und Art des Detektionsmittels wurden nicht festgelegt.
Für die GC-Methode werden die fehlenden Angaben zu Flussrate und Split-Verhältnis noch mitgeteilt (Post Meeting Note: Die Angaben liegen zwischenzeitlich vor. Weiterhin ist vereinbart worden, dass, ebenso wie bei Coffea, die französische Delegation zunächst die DC-Methode mit dem Standard-Fließmittelsystem überprüfen wird und nach Abschluss der Untersuchungen dem BfArM Rückmeldung zu den DC-Bedingungen gibt).

Die HOM WP sprach sich dafür aus, dass neben den Urtinkturen gemäß den Vorschriften 1.1.5 und 1.1.10 auch Rh-Urtinkturen (Vorschrift 1.5.2) mit untersucht werden.
Für Letztere wird gegebenenfalls eine separate Monographie erstellt, da sich die Spezifikationen zum Teil erheblich von denen der anderen Urtinkturen unterscheiden.
Unter anderem ist eine Gehaltsbestimmung auf Thujon vermutlich nicht erforderlich, da Monoterpene in der wässrigen Urtinktur nicht enthalten sein dürften.

Zwei Labore aus dem Ausschuss Analytik werden die DC-Methode und die Gehaltsbestimmungsmethode mit Urtinkturen nach Vorschrift 1.1.5 und 1.5.2 überprüfen.
Die hierfür noch fehlenden Angaben wird das BfArM den beiden Laboren zur Verfügung stellen. Vor Start der Untersuchungen werden Rückmeldung und Ergebnisse der französischen Delegation abgewartet.

5.3 Vorbereitung weiterer Monographien im Ausschuss Analytik, für die Deutschland Rapporteur ist

5.3.1 Belladonna for homoeopathic preparations (2489) (Rapporteur D)

  • Rückmeldung zum Request for Revision, 16.03.22
  • Änderungsvorschlag zur Pflanzenbeschreibung, 25.04.22
  • Änderungsvorschläge zum Request for Revison für den „assay“, 09.06.22
  • Bilder zur Anpassung der pharmakognostischen Beschreibung, 20.06.22

Zur Anpassung der Monographie von Belladonna an die anderen Tropanalkaloid-Monographien in der Ph. Eur. hat der Ausschuss Analytik zwischenzeitlich den Entwurf vom 18.02.22 überprüft.
Danach ergibt sich weiterer Änderungsbedarf, so dass der Entwurf noch nicht an die HOM WP weitergeleitet werden kann.
Dies betrifft u. a. die Aktualisierung der Pflanzenbeschreibung und Anpassungen bei der Gehaltsbestimmung aufgrund der von einem Ausschussmitglied ermittelten relativ hohen Hyoscyamin-Gehalte in Belladonna-Urtinktur nach Vorschrift 1.1.3 von 0,066 bis 0,083 %.

Aufgrund dessen werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

  • Verringerung der Einwaage der Urtinktur von 1,500 auf 1,000 g zur Verbesserung der Peakform im Chromatogramm
  • Änderung der Konzentration der Referenzlösung c entsprechend der neu vorgeschlagenen Gehaltsspezifikation von 0,020 %‒0,075 %, so dass die Konzentration in etwa in der Mitte der Gehaltsspezifikation liegt
  • Verringerung des Injektionsvolumens bei der Referenzlösung von 20 μl auf 10 μl, um die Peaksymmetrie zu verbessern
  • Reduzierung der zugegebenen Wassermenge von 10 ml auf 2 ml bei der Aufarbeitung der Untersuchungslösung, da 2 ml Wasser zum Verdünnen der Urtinktur vor dem Aufbringen auf die Säule ausreichend sind, die ursprüngliche Gesamtmenge von 10 ml für die kleinen Kationenaustauscher-Kartuschen ungewöhnlich hoch ist und zudem die Zeit für die Aufarbeitung verlängert

Ein anderes Ausschussmitglied wird die vorgeschlagenen Änderungen der Gehaltsbestimmung mit weiteren Urtinkturen hergestellt nach den Vorschriften 1.1.3 und 1.5.1 überprüfen.

Die Rh-Urtinkturen nach Vorschrift 1.5.1 sind bisher noch nicht gemäß dem Vorschlag vom 25.04.2022 untersucht worden und werden deshalb in die Überprüfung der oben vorgeschlagenen Gehaltsbestimmungsmethode mit einbezogen.
Zusätzlich wird die DC-Methode überprüft.
Weiterhin wird dem BfArM Rückmeldung zu den Spezifikationen für die Rh-Urtinkturen und der noch zu ergänzenden Spezifikation für den pH-Wert gegeben.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der 142. Sitzung diskutiert.
Dort wird auch entschieden, ob im DC-Kasten die Zone auf Höhe von Scopolamin in der Untersuchungslösung als Kann-Zone beschrieben oder gestrichen wird.

Nach Abschluss der Arbeiten wird in dem Monographie-Entwurf bei der Definition der wissenschaftliche Pflanzenname korrigiert und die aktualisierte Pflanzenbeschreibung gemäß dem Vorschlag vom 25.04.2022 (zusammen mit den Kommentaren und den Bildern als Beleg für die Änderung der Maße der Blätter) eingearbeitet.

5.3.2 Gelsemium recens for homoeopathic preparations (2498) (Rapporteur D)

  • Änderungsvorschlag zur Pflanzenbeschreibung, 25.04.22
  • Rückmeldung, Chargendaten und Chromatogramme, 23.06.22

Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Ausschuss Analytik zum Entwurf vom 01.03.22 für Gelsemium für Urtinkturen nach den Vorschriften 1.1.5 und 1.2.9 hat sich ebenfalls noch Änderungsbedarf ergeben.
Ein Ausschussmitglied hat hierfür einen Änderungsvorschlag vorgelegt.
Dieser betrifft Änderungen bei der pharmakognostischen Beschreibung, bei der DC-Methode (das Auftragevolumen für die HPTLC, die Konzentrationen der Referenzlösung und die Laufstrecke) und bei der Gehaltsbestimmung (die Konzentrationen der Referenzlösungen).

Zwei weitere Labore werden den Änderungsvorschlag mit Urtinkturen nach 1.1.5 und 1.2.9 für die DC (HPTLC und TLC) und die Gehaltsbestimmung überprüfen.
Dabei wird auch untersucht, ob bei der TLC analog wie im Änderungsvorschlag bei der HPTLC eine Anpassung der Auftragsvolumina möglich ist.

Die Ergebnisse werden auf der 142. Sitzung diskutiert.
Im Anschluss wird der Monographie-Entwurf überarbeitet und dabei die Pflanzenbeschreibung aktualisiert.
Der überarbeitete Entwurf wird an die HOM WP weitergeleitet.

5.3.3 Iberis amara for homoeopathic preparations (2838) (Rapporteur D)

  • Änderungsvorschlag zur Pflanzenbeschreibung, 25.04.22
  • Rückmeldung zum Entwurf, 16.06.22
  • Rückmeldung zum Entwurf, 22.06.22

Ein Ausschussmitglied gibt Rückmeldung zum Monographie-Entwurf , der an die vor kurzem verabschiedete Ph.-Eur.-Monographie für Bryonia angepasst wurde, und schlägt folgende Änderungen vor:

  • Aktualisierung der Pflanzenbeschreibung gemäß dem Vorschlag vom 25.04.2022
  • Angabe des Mindestgehalts in der Droge bzw. der Gehaltsspezifikation in der Urtinktur bezogen auf Cucurbitacin E und Cucurbitacin I und nicht auf Gesamtcucurbitacine, da lediglich diese Cucurbitacine in Iberis amara enthalten sind
  • DC-Methode: Bei der HPTLC Änderung der Applikationsvolumina bei Referenz- und Untersuchungslösung von 10 µl auf 8 µl
  • Trocknungsverlust: Bestimmung mit 1,000 g (statt 5,0 g)
  • Systemeignungstest (SST) bei der Gehaltbestimmung: Aufnahme der relativen Retentionen von Cucurbitacin E und Cucurbitacin I, bezogen auf Cumarin

Das im Rahmen der Entwicklung der Bestimmungsmethode auf Cucurbitacin E und I ermittelte Dwell-Volumen wird zur Weiterleitung an das EDQM für die Knowledge Database nachgeliefert.

Das zweite Ausschussmitglied konnte die neue Bestimmungsmethode bisher noch nicht überprüfen, da keine neuen Urtinkturen von Iberis amara hergestellt worden sind. Es wird daher die vorliegenden Gehalte und HPLC-Chromatogramme für die Bestimmungsmethode gemäß HAB und gemäß dem aktuellsten Entwurf vergleichen.
Wenn sich dabei keine gravierenden Unterschiede zwischen beiden Methoden ergeben, werden die oben genannten Änderungen und die HPLC-Chromatogramme in den Entwurf eingearbeitet. Dieser wird an die HOM WP weitergeleitet.

5.4 Bestehende Monographien in Überarbeitung bei der HOM WP

5.4.1 Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146) (Rapporteur IT)

Modifizierte Prüfung auf Acetat gemäß 2.3.1a mittels pH-Wert-Messung der freigesetzten Essigsäure mittels Indikatorpapier:

  • Results of the identification of acetate, April 2022
  • Comments, May 2022

Wie bereits auf der letzten Sitzung des Ausschusses Analytik angesprochen, ist aus Sicht des EDQM die Messung des pH-Werts mit blauem Lackmuspapier und Phosphorsäure 10 % als Ersatz für die Geruchsprüfung auf Acetat nicht spezifisch.
Kupfer-Salze anderer flüchtiger Säuren, wie Formiate oder Propionate, könnten eine vergleichbare Färbung des Indikatorpapiers wie Acetate ergeben.
Das EDQM hat deshalb vorgeschlagen, ein IR-Spektrum aufzunehmen und dieses entweder mit einer chemischen Referenzsubstanz oder mit einem IR-Spektrum aus einer Spektren-Bibliothek zu vergleichen.
Die Mitglieder der HOM WP wurden gebeten, die Akzeptanz dieses Vorschlags auf nationaler Ebene zu erfragen und hierzu Rückmeldung zu geben.
Weiterhin wird das EDQM die anderen Arbeitsgruppen beim EDQM kontaktieren, die sich mit den Monographien Kaliumacetat (1139) und Zinkacetat-Dihydrat (1482) befassen, und nachfragen, ob dort bereits eine Entscheidung über eine Ersatzprüfung gefallen ist.

Der Ausschuss Analytik hält eine Prüfung mittels IR für unverhältnismäßig.
Zudem stellt sich die Frage, ob im Kupferacetat-Monohydrat noch eine Feinstruktur erkennbar ist. Dies wird ein Ausschussmitglied überprüfen.
Weiterhin wird der pH-Wert von Salzen der Ameisensäure bzw. Propionsäure, wie z. B. von Kupferformiat oder Kupferpropionat, mit blauem Lackmuspapier und Phosphorsäure 10 % gemessen, um festzustellen, ob die Prüfung unspezifisch ist und zum gleichen Ergebnis führt wie Cuprum aceticum.

5.4.2 Crocus for homoeopathic preparations (1624) (Rapporteur D)

  • Transfer HPTLC auf TLC, 17.02.22
  • Überprüfung der DC-Methode für die TLC, 28.06.22

Die Identitätsprüfung mittels TLC ist basierend auf der HPTLC-Methode vom 03.02.2022 an verschiedenen Chargen französischer und deutscher Urtinkturen überprüft worden. Für den Methoden-Transfer auf die TLC wurden zunächst die vorgeschlagenen Parameter berücksichtigt. In weiteren Schritten wurden diese variiert bzw. zum Teil auch außer Acht gelassen.

Die erhaltenen Ergebnisse erlauben folgende Schlussfolgerungen:

  • Die TLC liefert gleichwertige Ergebnisse wie die HPTLC hinsichtlich der Qualität der Trennung und der Intensitäten der Zonen.
  • Die Luftfeuchtigkeit hatte bei den durchgeführten Untersuchungen zwischen 34 % und 46 % relativer Feuchte keinen signifikanten Einfluss auf die Trennung, so dass auf eine Vorkonditionierung der TLC-Platten verzichtet werden kann.
  • Eine Laufstrecke von 60 mm erwies sich für die TLC als ausreichend (anstatt der vorgeschlagenen 150 mm).
  • Die Zonen waren bei automatischer Auftragung etwas schärfer; die manuelle Applikation führte jedoch ebenfalls zu gut getrennten Zonen.
  • Ein Auftragevolumen für die Untersuchungslösung (Urtinktur) von 15 μl erwies sich als geeignet. Dieses ist besser handhabbar bei manueller Auftragung als die vorgeschlagenen 12 μl.
  • Als Referenzsubstanzen sollten Crocin und Coffein eingesetzt werden.
  • Die für den SST eingesetzte Referenzsubstanz Loganin ist besser erkennbar, wenn die Konzentration verdoppelt wird.
    Ein SST wird jedoch für die Identitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.2.27 als nicht erforderlich angesehen, da es sich hierbei um keine übliche Angabe in homöopathischen Ph.-Eur.-Monographien handelt.
  • Als Bandbreite sollte, wie für die TLC üblich, 20 mm (anstatt 15 mm) aufgetragen werden.

Der Bericht vom 28.06.22 wird nach Kürzung und Übersetzung ins Englische dem BfArM für die Weiterleitung an die HOM WP zur Verfügung gestellt.

Zur Verifizierung der TLC mit einer Laufstrecke von 6 cm wird ein weiteres Ausschussmitglied dies ebenfalls noch einmal überprüfen, bevor eine Anhörung in Pharmeuropa erfolgt (geplant ist eine Veröffentlichung in Pharmeuropa 35.1).

5.4.3 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509) (Rapporteur CH)

  • Draft, Nov. 2021
  • Check of the ICP method, Apr. 2022
  • Check of the spectrophotometric method, May 2022

Die Dokumente dienen der Information.
Die HOM WP hat sich auf der letzten Sitzung dafür ausgesprochen, die spektrophotometrische Gehaltsbestimmungsmethode gemäß HAB im Monographie-Entwurf beizubehalten. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere Sicherheitsgründe, die gegen die ICP-Methode sprachen.
Die Gleichwertigkeit der ICP mit der HAB-HMethode ist zwischenzeitlich belegt worden, so dass die ICP-Methode alternativ zur Photometrie eingesetzt werden kann (es erfolgt jedoch keine Aufnahme in den Monographie-Entwurf).
Gegebenenfalls werden die Ergebnisse zur Gleichwertigkeit beider Methoden noch publiziert.

Im Nachgang der Sitzung der HOM WP ergab sich die Frage, ob die nasschemische Reinheitsprüfung auf Schwermetalle bzw. auf Blei mit Dithizon nicht durch eine aktuellere Methode, wie z. B. die ICP-OES, ersetzt werden kann.
Diese Frage wird auch auf der Sitzung des Ausschusses Analytik angesprochen.
Ein Ausschussmitglied stellt klar, dass die Beibehaltung der nasschemischen Prüfung mit Dithizon wichtig ist. Es handelt sich hierbei um eine gut funktionierende und einfach zu handhabende Methode, die von den Firmen selbst durchgeführt werden kann.
Dagegen müssten Untersuchungen mittels ICP-OES oder ICP-MS extern an Auftragslabore vergeben werden, da die Geräte hierfür bei den meisten Herstellern nicht zur Verfügung stehen. Problematisch dabei ist, dass Versand bzw. Transport des Phosphors unter hohen Sicherheitsauflagen (Gefahrensicherheitstransport) erfolgen müsste.
Diese Information wird an die HOM WP weitergegeben.

5.5 Allgemeine Dokumente

5.5.1 ICH Q3D Guideline on elemental impurities (Rapporteure F + IT)

Data from manufacturers from F, It and DE, May 2022

Liegen zwischenzeitlich weitere Schwermetalldaten zusätzlich zu den 2018 eingereichten Werten) für die Substanzen der u. g. Ph. Eur. Monographien vor?

  • Cuprum metallicum for homoeopathic preparations (1610): Fe, Pb, Zn
  • Cadmium sulfuricum for homoeopathic preparations (2143): As, Zn
  • Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144): Fe
  • Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146): Fe, Ni
  • Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026): As, Cu, Pb
  • Kalium bichromicum for homoeopathic preparations (2501): Ca
  • Magnesium phosphoricum for homoeopathic preparations (2505): As, Mg, Fe
  • Sulfur for homoeopathic preparations (2515): As
  • Selenium for homoeopathic preparations (2844): Fe

Zwischenzeitlich liegen in der HOM WP zu den oben genannten Stoffen neben den Schwermetalldaten von französischen und deutschen Firmen auch Werte von italienischen Herstellern vor.
Zum Teil wurden die Daten noch mit nasschemischen Methoden ermittelt und nicht mittels AAS, ICP-OES oder ICP-MS. Weiterhin liegen zu einigen Stoffen bisher nur wenige Daten vor.
In diesem Zusammenhang wird der Ausschuss Analytik noch einmal gebeten, falls vorhanden, weitere Schwermetalldaten zur Verfügung zu stellen.

Die beiden Rapporteure des Projekts werden auf Basis der gesammelten Daten bis zur nächsten Sitzung der HOM WP Vorschläge erarbeiten, ob die bisherige Spezifikation beibehalten, geändert oder die Prüfung auf ein bestimmtes Schwermetall gestrichen werden soll. Im Anschluss wird die HOM WP basierend auf diesen Vorschlägen Spezifikationen in den oben genannten Stoffmonographien festlegen.

6 Neue Monographien für das HAB

6.1 Arbeitsplan für neue Monographien des HAB

Zusammenfassung zum aktuellen Stand, 30.06.22

Das Dokument dient der Information.
Es konnten (bisher) keine weiteren Probenchargen für die in Bearbeitung befindlichen neuen Monographien für das HAB von den beteiligten Firmen, die nicht im Ausschuss Analytik vertreten sind, zur Verfügung gestellt werden.

6.2 Konsolidierte Monographie-Entwürfe in Überprüfung

6.2.1 Araneus diadematus (Aranea diadema)

  • Überprüfung der beiden DC-Methoden, 22.06.22
  • Überprüfung der beiden DC-Methoden, 01.07.22

Die Überprüfung der DC-Methoden gemäß dem konsolidierten Entwurf und dem Vorschlag für eine optimierte DC-Methode ergab, dass beide Methoden gut durchführbar sind.
Mit letzterer Methode werden einerseits etwas besser getrennte Banden erhalten, andererseits ist die zweifache Entwicklung der DC-Platte wesentlich zeitaufwändiger.
Da sich das Zonenbild bei beiden DC-Methoden nicht wesentlich unterscheidet, spricht sich der Ausschuss für die Beibehaltung der DC-Methode gemäß dem konsolidierten Entwurf aus.

Entsprechend den Erfahrungen eines Labors werden bessere DC-Bilder erhalten, wenn die Platte vor der Detektion mit Anisaldehyd-Reagenz bei ca. 105 °C für eine kurze Zeit getrocknet wird. Diese Angabe wird im Entwurf noch ergänzt.
Weiterhin wird aufgrund der vorgelegten Chargendaten die Spezifikation des Trockenrückstands auf 0,3 bis 1,0 Prozent (vorher: 0,8 %) geändert.
Der Entwurf wird mit diesen Änderungen im Bundesanzeiger angehört.

6.2.2 Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)

  • Gehaltsbestimmung der Droge vom 28.06.2021, 22.06.22
  • Gesamtbestimmung der Alkaloide mittels Fluorimetrie

Die Gehaltsbestimmung an der Droge gemäß der Firmen-Methode ist von einem anderen Ausschussmitglied überprüft worden. Dieses bestätigt die Probleme mit der Phasentrennung. Eine Trennung war erst nach dem Zentrifugieren möglich.
Nachteile der Methode sind außerdem der Einsatz großer Mengen Chloroform bei der Aufarbeitung, die dadurch bedingte lange Elutionszeit und Probleme beim Überführen der Probe nach dem Eindampfen.
Die Gehaltsbestimmung wird daher noch einmal mittels Aufreinigung über eine Extrelut-NT-20-Säule wiederholt, um den Lösungsmitteleinsatz zu reduzieren. Weiterhin wird Dichlormethan anstatt Chloroform eingesetzt und zur Erhöhung der Löslichkeit der Alkaloide die Droge zu Beginn mit Salzsäure gemäß DAC angesäuert.

Die fluorimetrische Bestimmung mittels Ionenpaarextraktion funktionierte dagegen auch mit der Droge (nach entsprechender Aufarbeitung) gut. Der Bericht hierfür wird nachgereicht.

6.2.3 Equisetum arvense

  • Nowak et al., 2021. Biomarker-Based Determination of E. herba
    Contamination by E. palustre Using HPLC‑MS/MS.
    Planta Med 2022; 88: 447–454
  • E-Mails, Mai und Juni 2022
  • Überarbeiteter Entwurf, Juni 2022
  • Reinheitsprüfung auf E. palustre / toxische Alkaloide, 28.06.22

Der Monographie-Entwurf sollte laut Beschluss auf der letzten Sitzung im Bundesanzeiger ohne Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre angehört werden.
Hintergrund war, dass sich die Reinheitsprüfung gemäß der Methode der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) für homöopathische Urtinkturen aus Frischpflanzenmaterial von Equisetum arvense als nicht geeignet erwiesen hatte.
Eine alternative Reinheitsprüfung hielt der Ausschuss Analytik nicht für erforderlich, da eine Verwechslung aufgrund der unterschiedlichen Standorte von Equisetum arvense und Equisetum palustre für unwahrscheinlich angesehen wurde.
Zudem sollte eine makroskopische Unterscheidung im Frischpflanzenmaterial, im Gegensatz zur zerkleinerten Droge möglich sein.

Zwischenzeitlich liegt jedoch eine kürzlich veröffentlichte Publikation von Nowak et al., 2022 vor, in der die Autoren bei aktuell durchgeführten Untersuchungen von Tees, Teemischungen bzw. verarbeiteten Produkten aus getrocknetem Ackerschachtelhalmkraut Verunreinigungen mit toxikologisch relevanten Equisetum-Alkaloiden (EAs) von Sumpfschachtelhalmkraut gefunden haben.
Im Ausschuss Analytik wird daher die Relevanz dieser Publikation für die in homöopathischen Urtinkturen eingesetzte Frischpflanze von Equisetum arvense diskutiert.

Die laut oben genannter Publikation untersuchten Präparate stammten aus Apotheken, Drogerien und Supermärkten in Deutschland sowie Internetshops. Weitergehende Angaben zur Herkunft liegen nicht vor.
Insgesamt waren ca. 75 % der untersuchten Präparate von der Verunreinigung betroffen.
Die Gehalte lagen zwischen 0,29‒21,7 mg EAs/kg Trockengewicht und wurden über eine HPLC-ESI-MS/MS-Methode ermittelt. Eine Bestätigung der Ergebnisse erfolgte mittels Rasterelektronenmikroskopie anhand der artspezifischen Merkmale der Spaltöffnungen von Equisetum palustre.
Entsprechend den Autoren der oben genannten Publikation liegt aufgrund der natürlichen Variabilität innerhalb jeder Spezies und zusätzlicher Kontamination durch andere verwandte Equisetum-Arten der Gehalt vermutlich um eine Größenordnung höher, das heißt bei maximal 217 mg EAs/kg Droge.
Aufgrund des sich daraus ergebenden theoretisch möglichen Gehalts an EAs in 10 g Equisetum-arvense-Urtinktur von ca. 733 µg ist ein toxikologisches Risiko unter Berücksichtigung der vorliegenden toxikologischen Daten nicht auszuschließen.
Aus Sicht des BfArM ist daher eine geeignete Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre bzw. toxikologisch relevante Equisetum-Alkaloide aufzunehmen.

Laut dem Ausschuss erfolgt der Bezug des Ausgangsmaterials aus bekannten Quellen meist aus Deutschland bzw. der unmittelbaren Region.
Ethanol-Konserven werden nicht eingesetzt.
Somit erscheinen Untermischungen von Verunreinigungen mit Equisetum palustre im Ausgangsmaterial für homöopathische Urtinkturen im größeren Maßstab eher als unwahrscheinlich.

Der Ausschuss diskutiert die verschiedenen Optionen für eine Reinheitsprüfung.
Die in der Publikation beschriebene Bestimmungsmethode mittels HPLC-ESI-MS/MS wird als unverhältnismäßig angesehen.
Folgende Optionen kämen in Frage:

  • Die mikroskopische Prüfung der Spaltöffnungen bzw. gegebenenfalls weiterer spezifischer Unterscheidungsmerkmale
  • Die DC-Methode auf Flavonoide gemäß der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) an dem zuvor getrockneten Frischpflanzenmaterial (um vergleichbare Bedingungen wie beim getrocknetem Schachtelhalmkraut zu haben)
  • Der Nachweis auf Alkaloide an der Urtinktur gemäß einer firmeninternen DC-Methode basierend auf der Methode der Reinheitsprüfung der Ph. Eur. für getrocknetes Schachtelhalmkraut

Gegen die mikroskopische Untersuchung spricht, dass lediglich eine exemplarische Prüfung an einer kleinen Menge Droge erfolgt und Equisetum palustre darin schlecht oder nicht mehr nachweisbar ist.

Bei der Trocknung des Frischpflanzenmaterials für die Durchführung der Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre gemäß der DC-Methode nach der Ph. Eur. besteht das Problem einen repräsentativen und homogenen Probenzug aus der Frischpflanze zu erhalten.

Letztendlich entscheidet sich der Ausschuss für die DC-Untersuchung auf Alkaloide mit Dragendorffs Reagenz an der Urtinktur gemäß der firmeninternen Prüfvorschrift basierend auf der Ph.-Eur.-Methode für getrocknetes Schachtelhalmkraut.
Ein Ausschussmitglied wird hierfür sowohl Urtinkturen von Equisetum arvense als auch von Equisetum hiemale untersuchen und als Referenzsubstanz Equisetum palustre HRS einsetzen.

Hintergrund für die Miteinbeziehung von Equisetum-hiemale-Urtinkturen ist u. a. auch, dass in der Pflanze naturgemäß Equisetum-Alkaloide, wie Palustrin, enthalten sein können.
Eine Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre ist hier nicht relevant, da es sich bei Equisetum hiemale und Equisetum palustre um unterschiedliche Untergattungen (Equisetum und Hippochaete) handelt, die sich makroskopisch eindeutig unterscheiden lassen.

6.2.4 Ferrum iodatum

Überarbeiteter Entwurf, 27.06.22

Wie auf der letzten Sitzung besprochen ist der konsolidierte Entwurf überarbeitet worden.
Für den finalen Entwurf sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Herstellung:
  • Beibehaltung von 10 Teilen Iod
  • 2. Satz: „Die Mischung wird mindestens 1 h (statt 15 h) lang stehengelassen.“
    (Die Dauer von einer Stunde ist laut Ausschuss ausreichend.)
  • Gehaltsbestimmung: Ergänzung des Farbumschlags des Indikators: „…bis zum stabilen Farbumschlag von hellgelb nach orange …“
  • Trit. D2, Eigenschaften: Farbe. „… hellgelbes bis gelbbraunes Pulver.“
  • Aufnahme eines Lagerungshinweises, dass aufgrund der Instabilität von Substanz und Trit. D2 eine Lagerung erst ab der Trit. D4 erfolgt.

Nach finaler Abstimmung des Entwurfs im schriftlichen Verfahren wird dieser im Bundesanzeiger angehört.

6.2.5 Juglans regia (Juglans)

Juglon-Bestimmung gemäß Ph.-F.-Methode, 02.06.22

Ein Labor hat die photometrische Gesamtbestimmung auf Juglon-Derivate gemäß Ph. F. überprüft. Die Methode erwies sich als gut durchführbar. Es wurden Gehalte zwischen 0,005–0,015 % gefunden. Bei niedrigen Gehalten nahm der Variationskoeffizient zu und lag teilweise über 10 %. Diese Beobachtung wurde nach Rücksprache des Labors mit einem französischen Hersteller, welcher die Methode routinemäßig einsetzt, bestätigt.
Die Methode ist somit für die toxikologische Abschätzung der in Urtinkturen von Juglans regia enthaltenen Chinon-Derivate geeignet. Weitere Vorteile der Methode sind, dass diese schnell und einfach durchzuführen ist.
Die Überprüfung des zweiten Labors steht noch aus. Die Ergebnisse werden demnächst vorgelegt.
In der Zwischenzeit wird bereits ein Monographie-Entwurf mit der Ph.-F.-Methode als Grenzwertbestimmung erstellt.

6.2.6 Natrium bromatum

  • Überprüfung der Dil. D1 gemäß konsolidiertem Entwurf, 21.06.22
  • Überprüfung der Dil. D1 gemäß konsolidiertem Entwurf, 01.07.22

Zwischenzeitlich wurden weitere Chargen von Natrium bromatum Dil. D1 beschafft.
Zusammen mit den vorgelegten retrospektiven Chargen liegt damit die erforderliche Mindestanzahl von 10 Chargen vor.
Die Proben wurden bereits in zwei Laboren gemäß dem konsolidierten Monographie-Entwurf untersucht. Dabei erfüllten alle Chargen die Spezifikationen.
Der Monographie-Entwurf enthält bei der Gehaltsbestimmung noch die Angabe, dass das Ergebnis unter Berücksichtigung des Chlorid-Gehaltes der Substanz zu korrigieren ist. Da die ermittelten Chlorid-Gehalte < 0,1 % lagen, können diese vernachlässigt werden und die Angabe wird gestrichen.
Mit dieser Änderung wird Natrium bromatum Dil. D1 im Bundesanzeiger angehört.

6.2.7 Palladium metallicum

  • Retrospektive Daten, 31.05.22
  • Überprüfung gemäß dem konsoliderten Monographie-Entwurf, 16.06.22

Eine Überprüfung von je 3 Chargen Substanz und Trit. D1, die von den im Ausschuss vertretenen Herstellern zur Verfügung gestellt wurden, ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die Spezifikationen werden vollständig eingehalten.
Zusammen mit den vorgelegten retrospektiven Daten verschiedener Hersteller liegen mehr als 10 Chargen Substanz und Trit. D1 vor.
Der Monographie-Entwurf wird auf Basis des konsolidierten Entwurfs erstellt und nach finaler Überprüfung auf schriftlichem Weg im Bundesanzeiger angehört.

6.3 Weitere Monographie-Entwürfe der Verbände

6.3.1 Caladium seguinum (Dieffenbachia)

  • Korrigierte Chargendaten, 06.04.22
  • Aktualisierte Chargendaten und DCs, 30.06.22

Es liegen mit 3 Urtinkturen, die < 5 Jahre alt sind, zu wenige Chargen vor.
Die Verbände werden informiert, dass aus diesem Grund noch keine Überprüfung im Ausschuss Analytik erfolgen kann.

6.3.2 Cucurbita pepo

Aktualisierte Chargendaten und DCs, 30.06.22

Ebenso wie bei TOP 6.3.1 ist die jetzige Probenanzahl von 4 Urtinkturen, die nicht älter als 5 Jahre sind, für eine Überprüfung im Ausschuss nicht ausreichend. Dies wird den Verbänden mitgeteilt.

6.3.3 Ferrum picrinicum

Ein Ausschussmitglied teilt mit, dass in Kürze ein Direktaustausch seiner Proben von Ferrum picrinicum Dil. D2 mit den Laboren erfolgen wird, welche die Überprüfung durchführen werden. (Post Meeting Note: Der Probenaustausch hat zwischenzeitlich stattgefunden.)
Sofern weitere Proben von anderen Herstellern, die nicht im Ausschuss Analytik vertreten sind, zur Verfügung gestellt werden können, werden die betroffenen Ausschussmitglieder hierüber informiert, damit Herstellung, Transport und Überprüfung der Proben zeitlich koordiniert werden können.
Falls keine weiteren Chargen von anderen Herstellern verfügbar sein sollten, sind die innerhalb eines Jahres produzierten 3 bis 4 Chargen des im Ausschuss vertretenen Herstellers zusammen mit der großen Anzahl der bereits vorliegenden retrospektiven Chargendaten ausreichend.
Der Hersteller wird auch einen Abgleich seiner Herstellung mit der Beschreibung im konsolidierten Entwurf vornehmen und auf der nächsten Sitzung hierzu Rückmeldung geben.

7 Vorschläge zu bestehenden Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

7.1 Allgemeines

7.1.1 Vorschlag zur Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der Kriterien der Systemeignung gemäß Ph. Eur. 2.2.46

Bereits auf der letzten Sitzung war angesprochen worden, dass bei HPLC-basierten Gehaltsbestimmungen im HAB zum Teil Probleme bestehen, die Kriterien der Systemeignung (Eignungsprüfung, SST) gemäß Ph. Eur. 2.2.46 einzuhalten.
Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wie damit umgegangen werden soll.
Zum Beispiel, ob statt der Anpassung der chromatographischen Parameter gemäß Ph. Eur. 2.2.46 eine Änderung der Gehaltsbestimmungsmethode erfolgen sollte.
Als Problemfall wird die Gehaltsbestimmung in der HAB-Monographie „Chelidonium majus“ angeführt. Ein Ausschussmitglied hat hierfür einen Änderungsantrag für die Gehaltsbestimmungsmethode gestellt (s. auch TOP 7.2.2), um keine Anpassung der chromatographischen Parameter gemäß den Ph.-Eur.-Vorgaben vornehmen zu müssen, was sich oft als schwierig und aufwändig erweist.
Weitere vergleichbare Problemfälle in anderen HAB-Monographien sind zurzeit nicht bekannt.

Hinsichtlich der Frage zur grundsätzlichen Aufnahme von Systemeignungstests in HAB-Monographien empfiehlt ein weiteres Ausschussmitglied, sich an den Vorgaben der Ph. Eur. in 2.2.46 zu orientieren. Als SST bieten sich insbesondere Peaksymmetrie, Signal-Rausch-Verhältnis und Auflösung an. In besonderen Fällen sollte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, abweichende Parameter in die HAB-Monographie aufzunehmen.
In den Monographien für pflanzliche Drogen und Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen wird als SST in der Regel die Auflösung definiert; auch wenn sich die Frage stellt, ob eine Auflösung von > 5 oder 6 noch aussagekräftig ist. Dies kann jedoch im Einzelfall durchaus sinnvoll sein.
Bei nur einem Peak kann über die Berechnung der theoretischen Böden die Trennleistung der Säule ermittelt werden.

Ein anderes Ausschussmitglied bestätigt die Probleme mit der Einhaltung der Vorgaben für den SST gemäß 2.2.46. Aus diesem Grund wurde eine firmeninterne Vorgehensweise etabliert. Diese beinhaltet z. B. den Austausch der Säule, die Wahl eines anderen Detektors oder das Verdünnen der Lösungen im Rahmen der Anpassung der chromatographischen Parameter im Ph.-Eur.-Kapitel 2.2.46. Seiner Erfahrung nach bestehen insbesondere Probleme mit der Peaksymmetrie, da die neuen Detektoren meist 10-fach empfindlicher sind als die ursprünglichen Detektoren.

Diskutiert wird auch, ob der SST nur an der Referenzlösung durchzuführen ist (wie dies bei den Phyto-Monographien üblich ist) oder auch an der Untersuchungslösung. Grundsätzlich sollte dies von dem jeweiligen Einzelfall abhängig gemacht werden.
Diese Fragestellung könnte insbesondere bei der HAB-Monographie „Chelidonium majus“ von Interesse sein, da für die Gehaltsbestimmung ein bestimmter Retentionsbereich von mehreren Peaks für die Auswertung zu berücksichtigen ist.

Fazit der Diskussion ist, dass zurzeit kein Bedarf besteht, eine generelle Überprüfung der Systemeignungstests in den HAB-Monographien vorzunehmen. Zukünftig sollte die Aufnahme von spezifischen SST bei der Er- und Überarbeitung von HAB-Monographien stärker als bisher berücksichtigt werden.

7.2 Monographien

7.2.1 Blatta orientalis

Rückmeldung zu Trockenrückstand und DC-Kasten, 27.06.22

Die Überprüfung des Vorschlags für den DC-Kasten durch ein weiteres Labor und die Rückmeldung zu den Spezifikationen, insbesondere zur Absenkung des Trockenrückstand auf mindestens 0,50 % (vorher: mindestens 0,55 %), steht noch aus.
Die Ergebnisse werden nachgereicht.

In der Monographie wird bei der DC-Methode noch die HPTLC ergänzt.
Hierfür wird die DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen überprüft.
Die DCs und Angaben für die HPTLC werden bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss erfolgt die Erstellung des Monographie-Entwurfs unter Berücksichtigung der
oben genannten Änderungen.

7.2.2 Chelidonium majus (Chelidonium)

Änderungsantrag zur Gehaltsbestimmung, 27.06.22

Wie bereits unter TOP 7.1.1 ausgeführt bestehen bei einem Ausschussmitglied Probleme mit der als SST durchgeführten Peaksymmetrie der Referenzlösung Chelidonin bei der HPLC-Gehaltsbestimmung der Urtinktur von Chelidonium majus nach Vorschrift 3a.
Ohne Anpassung der chromatographischen Parameter lag die Peaksymmetrie in der Referenzlösung von Chelidonin bei 3,4 und damit außerhalb des erlaubten Bereichs von Kapitel 2.2.46 der Ph. Eur. von 0,8‒1,5 (bzw. 0,8‒1,8 des in der 11. Ausgabe der Ph. Eur. aktualisierten Kapitels).
Laut dem Ausschussmitglied ist eine Anpassung der chromatographischen Parameter oft schwierig. Aus diesem Grund wird hier eine Änderung der Gehaltsbestimmungsmethode vorgeschlagen. Die Vorteile der optimierten Methode sind eine Verbesserung der Symmetrie des Peaks von Chelidonin in der Referenzlösung sowie schärfere und besser aufgelöste Peaks in der Untersuchungslösung bei unveränderter Analysendauer und der Verzicht auf die gesundheits- und umweltgefährdende Trifluoressigsäure.

Ein anderes Ausschussmitglied gibt zu bedenken, dass die Änderung der Gehaltsbestimmungsmethode insgesamt drei HAB-Monographien mit Chelidonium majus betreffen würde. Dies würde weitere Arbeiten nach sich ziehen, wie die Validierung der Methode und die Überarbeitung des Stabilitätsprogramms für die Urtinkturen und die daraus hergestellten Fertigarzneimittel. Damit wäre aus seiner Sicht ein höherer Aufwand als Nutzen verbunden. Insbesondere, wenn bereits über eine Anpassung der chromatographischen Parameter die Einhaltung des SST möglich ist.

Aus Sicht des Ausschussmitglieds, das den Antrag für die Änderung der Gehaltsbestimmung gestellt hat, sollte eine Bestimmungsmethode in der Regel ohne weitere Anpassungen der Parameter durchführbar sein. Weiterhin müsste vor einer entsprechenden Anpassung zunächst herausgefunden werden, welche Änderungen vorzunehmen sind, damit der SST eingehalten werden kann.

Letztendlich wird entschieden, dass zunächst alle Ausschussmitglieder, die Chelidonium majus verwenden, anhand der ihnen vorliegenden HPLC-Chromatogramme prüfen, ob der SST unter den im HAB beschriebenen Bedingungen eingehalten werden kann.
Sollten sich bei den anderen Ausschussmitgliedern die Probleme mit der Peaksymmetrie bestätigen, müsste die vorgeschlagene Bestimmungsmethode durch zwei weitere Labore überprüft werden.

7.2.3 Citrullus colocynthis (Colocynthis) s. a. TOP 7.2.7 zu Luffa operculata

  • DC-Methode mittels Direktauftrag an Droge und Urtinktur, 02.06.22
  • DC-Methode mittels Direktauftrag an Droge und Urtinktur, 01.07.22
  • Überarbeiteter Entwurf, 27.06.22

Aufgrund der Beobachtung eines Ausschussmitglieds, dass bei Durchführung der DC-Methode gemäß HAB mittels Aufarbeitung der Urtinktur verschwommene bzw. schlecht getrennte Zonen resultierten, wurde die DC-Methode einmal mit der Prüflösung wie im HAB beschrieben und das andere Mal mittels Direktauftrag der Untersuchungslösung der Droge bzw. der direkt aufgetragenen Urtinktur überprüft.
Die Überprüfung ergab, dass ein Direktauftrag möglich ist, jedoch die Zonen wesentlich schwächer sind. Dafür sind die geforderten Zonen besser aufgelöst.
Die DC-Untersuchung mittels Direktauftrag wird deshalb noch einmal mit einem höheren Applikationsvolumen von 60 µl und 80 µl für die TLC wiederholt. Zusätzlich wird auch die HPTLC überprüft und dabei ein entsprechend angepasstes Volumen eingesetzt.

Die DC-Ergebnisse werden zunächst abgewartet. Sollte ein Direktauftrag auch mit den höheren Applikationsvolumina nicht zu den gewünschten Resultaten führen, wird die DC-Methode noch einmal gemäß HAB überprüft und dabei für das Ausschütteln Ethylacetat statt Ether eingesetzt.

Weiterhin wird der Text der als Reinheitsprüfung neu aufgenommenen Grenzwertbestimmung auf Cucurbitacine im überarbeiteten Entwurf überprüft. Außerdem wird Rückmeldung gegeben, ob der bisherige SST (Wiederholpräzision nach 6 Einspritzungen der Referenzlösung) beibehalten oder durch einen spezifischeren Test ersetzt werden soll.

7.2.4 Cola (Kola)

Pharmeuropa 34.2 (Deadline: 30.06.2022 bzw. für NPAs 31.08.2022):

  • Cola (Colae semen) (1504)
    HAB-Monographie „Cola, Kola“: Müsste hier nicht im HAB beim Ausgangsmaterial ein Verweis auf die Ph. Eur. Monographie erfolgen?
  • Rückmeldung zum Ausgangsmaterial im HAB, 11.04.22

Auf der letzten Sitzung stellte sich die Frage, ob die Definition in der HAB-Monographie „Cola (Kola)“ an die Ph.-Eur.-Monographie „Kolasamen (Colae semen)“ (1504) anzupassen ist.
Laut Ausschuss ist eine Anpassung nicht erforderlich, da in beiden Monographien sowohl das Ausgangsmaterial als auch die Coffein-Gehalte unterschiedlich sind.

7.2.5 Conium maculatum (Conium)

  • Entwurf für den DC-Kasten gemäß Methode vom 25.02.2022, S. 15-17, 28.06.22
  • Überarbeiteter Entwurf, 28.06.22

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf für den DC-Kasten erstellt und die Monographie überarbeitet.
In den Monographie-Entwurf sind noch folgende Änderungen einzuarbeiten:

  • DC, Untersuchungslösung:
  • Streichung des Satzes: Der pH-Wert muss sauer sein.“ (Der Satz ist redundant, da durch den Einsatz der Ameisensäure der pH-Wert bereits sauer ist.)
  • Beibehaltung des Satzes: „Die Mischung wird auf eine mit je 2 ml Methanol R und Wasser R vorkonditionierte Kartusche, gefüllt mit Kationenaustauscher RH (30 μm; 60 mg) gegeben.“
  • Änderung des folgenden Satzes: „Das Der auf der Kartusche verbleibende Methanol R wird durch durchdrücken von Luft mit Hilfe einer Einmalspritze entfernt. Die Kartusche wird trocken gesaugt.“
  • Auftragen: Änderung der Bandbreite für die TLC auf 20 mm und Anpassung der Applikationsvolumina auf 100 µl Untersuchungslösung und 30 µl Referenzlösung
  • Laufstrecke für die HPTLC: 7 cm werden beibehalten
  • Detektion: Änderung von „besprüht“ auf „behandelt“
  • Änderung im DC-Kasten wie folgt:
  • Atropinsulfat und die korrespondierende graubraune Zone in der Untersuchungslösung: wird heruntergesetzt in das untere Drittel unterhalb der Trennlinie zum mittleren Drittel, entsprechend wird auch die darüber liegende graue Zone in der Untersuchungslösung heruntergesetzt
  • Procainhydrochlorid: wird zwei Zeilen tiefer gesetzt und ebenso die korrespondierenden ein bis zwei graubraunen Zonen
  • Letztere Zonen werden als Kann-Zonen beschrieben
  • Grenzwertbestimmung auf Alkaloide: „peroxidfreien Ether R“ durch „Ether R“ ersetzen (Die Qualität von Ether R ist ausreichend und beinhaltet auch eine Prüfung auf Peroxide.)

Der Entwurf wird final überprüft und es wird Rückmeldung gegeben, ob bei der DC-Methode das Einengen des Eluats bei einer bestimmten Temperatur durchzuführen ist, die nicht überschritten werden darf. Anschließend wird der Entwurf im Bundesanzeiger angehört.

7.2.6 Croton tiglium

Überarbeiteter Entwurf für die Monographie, 30.06.22

Wie auf der letzten Sitzung besprochen ist ein Monographie-Entwurf mit der Bestimmungsmethode auf Phorbolester erarbeitet worden.
Vor Finalisierung des Entwurfs sind noch folgende Arbeiten erforderlich:

  • Überprüfung der Aktualität der Pflanzenbeschreibung in der HAB-Monographie
  • Überprüfung der DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen
  • Untersuchung weiterer Drogen- und Urtinktur-Chargen, sofern demnächst wieder Urtinkturen hergestellt werden, zur Festlegung des Mindestgehalts an Phorbolestern in der Droge und der Gehaltsspezifikation in der Urtinktur
  • Zusendung retrospektiver Gehaltswerte für weitere Drogen- bzw. Urtinktur-Chargen
    Bisher liegen nur wenige Gehaltswerte für unterschiedliche Retentionsbereiche vor (für 3 Drogen- und 6 Urtinktur-Chargen).
  • Festlegung eines geeigneten Retentionsbereichs für die Auswertung der Peakflächen der Phorbolester und Zusendung der Gehaltswerte von allen bisher untersuchten Proben, die sich auf diesen Bereich beziehen
  • Zusendung von HPLC-Beispielchromatogrammen für Droge und Urtinktur und eines Vorschlags für den SST
  • Untersuchung gelagerter Urtinkturen, um Aussagen über die Stabilität der Phorbolester in der Urtinktur zu erhalten bzw. für die Entscheidung über die Aufnahme einer Grenzwert- oder Gehaltsbestimmung in die Monographie

Für die anschließende finale Überarbeitung des Monographie-Entwurfs ist im Abschnitt „Gehaltsbestimmung“ folgendes zu berücksichtigen:

  • Eine Änderung auf die Einpunktkalibrierung ist nicht möglich.

Das heißt die verschiedenen Konzentrationen der Referenzlösung von Phorbol-12-myristat-13-acetat sind, wie in der Methodenbeschreibung angegeben, beizubehalten, da die Kalibriergerade nicht durch den Nullpunkt verläuft.

  • Bei der Untersuchungslösung von Droge und Urtinktur ist zur Sicherstellung einer vollständigen Hydrolyse statt eines Rundkolbens ein Spitzkolben zu verwenden und wie folgt zu formulieren: „Der Rückstand wird … aufgenommen und in einen Spitzkolben, der vollständig ins Wasserbad eintaucht, überführt …“
  • Bei den Referenzlösungen ist die Formulierung wie folgt zu ändern statt „Der Rückstand wird …“ auf „Die Rückstände werden …“

Außerdem wird der noch fehlende Entwurf für das Reagenz 0,1 M Natriummethanolat-Lösung RH erstellt.

7.2.7 Luffa operculata s. a. TOP 7.2.3 zu Citrullus colocynthis (Colocynthis)

Überarbeiteter Entwurf für den BAnz, Juni 2022

Der für den Bundesanzeiger vorbereitete Entwurf mit dem Ersatz der Gehalts- durch die Grenzwertbestimmung auf Cucurbitacine ist um die fett gedruckte Angabe (vergleichbar wie bei der Droge) wie folgt zu ergänzen und im Bundesanzeiger anzuhören:
„Cucurbitacine (2.2.29): höchstens 0,30 Prozent Cucurbitacin-D-Glucosid, Cucurbitacin D, Cucurbitacin-B-Glucosid, Cucurbitacin B, Cucurbitacin E, berechnet als Cucurbitacin E (C32H44O8); Mr 556,7).“

7.2.8 Lytta vesicatoria (Cantharis)

Überarbeiteter Entwurf, 23.06.22

Bei der Überarbeitung des Entwurfs für den Bundesanzeiger aufgrund der Streichung der Reinheitsprüfung auf „Fremde Käfer“ stellte sich im Nachhinein heraus, dass in der HAB-Monographie noch weitere Änderungen erforderlich sind.
Dies betrifft insbesondere die Beschreibung der GC-Methode, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der GC-Methode wurde ein Vorschlag für eine Optimierung vorgelegt.
Diese Methode wird von einem zweiten Labor an der Droge und Urtinktur überprüft.
Die HAB-Monographie enthält bisher lediglich eine Gehaltsbestimmung für die Droge, da laut einem Ausschussmitglied bei den damaligen Untersuchungen in der Urtinktur kein Cantharidin nachgewiesen werden konnte. Dies könnte gegebenenfalls auf der relativ schlechten Wasserlöslichkeit von Cantharidin in Ethanol 86 % (m/m) beruhen.
Um dies zu bestätigen, werden deshalb bei den jetzigen Untersuchungen auch Urtinkturen mit einbezogen.

Weiterhin wird für die Aufnahme der HPTLC-Bedingungen in den Entwurf die DC-Methode mittels HPTLC überprüft.
Für den später zu erstellenden finalen Entwurf wird der Geruch bei der Urtinktur beibehalten und wie bei der Droge als „unangenehm durchdringend“ beschrieben.

7.2.9 Nerium oleander (Oleander)

  • Überarbeiteter Entwurf für die Monographie, 01.07.22
  • Entwurf für Oleandrin RH, 04.07.22

Die Arbeiten zur Monographie für Nerium oleander sind abgeschlossen und die Entwürfe für die Monographie und den Gehaltsstandard Oleandrin RH wurden entsprechend überarbeitet. Diese werden zur finalen Überprüfung an die beteiligten Ausschussmitglieder weitergeleitet. Es wird um Rückmeldung zu folgenden Fragen gebeten, wenn möglich innerhalb der nächsten 4 Wochen:

  • Können die Spezifikationen für die relative Dichte und für den Mindestgehalt beim Trockenrückstand beibehalten werden?
  • Sind bei der Gehaltsbestimmung die Zahlenwerte für die relativen Retentionen korrekt?
  • Soll der SST (Wiederholpräzision der Referenzlösung) durch einen spezifischeren Test ersetzt werden? (s. auch Diskussion unter TOP 7.1.1)

Nach Rückmeldung und Abstimmung der Entwürfe werden diese im Bundesanzeiger angehört.

7.2.10 Physostigma venenosum (Calabar)

Änderungsantrag zu den Gehaltsspezifikationen, 24.06.22

Ein Hersteller berichtet über Probleme mit der Einhaltung des geforderten Mindestgehalts der Droge und legt hierfür retrospektive Gehaltswerte vor. Es schlägt eine Spezifikationsanpassung bei der Droge auf mindestens 0,06 % (statt 0,14 %) vor.
Ebenso müsste auch die Gehaltsspezifikation für die Urtinktur angepasst werden.

Für die erforderlichen Spezifikationsanpassungen wird eine Gehaltsbestimmung an aktuellen Drogenmustern und den daraus hergestellten Urtinkturen durchgeführt.
Außerdem wird die gesamte HAB-Monographie auf ihre Aktualität überprüft.

Abhängig von den erhaltenen Ergebnissen und aufgrund der vermuteten Instabilität der Physostigmin-Alkaloide, die in der Droge als Methylcarbaminsäureester vorliegen, ist gegebenenfalls eine Grenzwertbestimmung ausreichend.

7.2.11 Pilocarpus (Jaborandi)

Fluorimetrische Gesamtbestimmung an der Urtinktur, 18.03.22

Wie bereits auf der letzten Sitzung berichtet wurden mit der fluorimetrischen Gehaltsbestimmung mittels Ionenpaarextraktion für die Urtinktur gut reproduzierbare Ergebnisse erhalten. Der Bericht ist zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt worden.

Die Untersuchungen der Gehaltsbestimmung von Droge und Urtinktur mit der HPLC-Methode sind noch nicht abgeschlossen. Es bestehen zurzeit noch Probleme mit der Trennung der Peaks. Nach Abschluss der Untersuchungen wird der Bericht nachgereicht.

Für die Auswertung der Peaks ist beabsichtigt, einen Retentionsbereich festzulegen, ähnlich wie in der Ph.-Eur.-Monographie für Bryonia. In dem Zusammenhang ist noch zu klären, ob weitere Referenzsubstanzen für die Festlegung des auszuwertenden Bereichs erforderlich sind.

7.2.12 Stibiumhaltige Stoffe

7.2.12.1 Stibium arsenicosum (Antimonium arsenicosum)
  • Untersuchung verschiedener Substanzen und der tiefst herstellbaren Zubereitung, 21.06.22
  • Untersuchung weiterer Proben, 28.06.22

Ein zweites Labor hat weitere Proben von Stibium arsenicosum Substanz und Trit. D1 mittels iodo- und bromatometrischer Titration untersucht.
Die Gehaltswerte stimmten gut mit denen des ersten Labors überein.
Dagegen ermittelte das zweite Labor mit der AAS-Methode, die parallel bzw. im Rahmen von Freigabe- und Stabilitätsprüfungen eingesetzt wurde, bei einigen Proben im Vergleich zur Titration deutlich abweichende Gehaltswerte.
Dabei waren die Gehalte bei der Bestimmung des Arsens zu hoch und des Antimons, das im zweiten Schritt bestimmt wird, zu niedrig.
Als Ursache wird vermutet, dass in einigen Chargen des Ausgangsmaterials Sb(V)-oxid, auch Anteile von Sb(III)-oxid vorhanden sein können, die im ersten Schritt beim Lösen im Alkalischen mit herausgelöst und dann bei der Arsen-Bestimmung miterfasst werden.
Dieser Antimon-Anteil würde dann beim zweiten Titrationsschritt, bei dem Antimon bestimmt wird, im Vergleich zur AAS-Bestimmung fehlen.
Zur Verifizierung dieser Vermutung wird die Bestimmung an der Substanz und Trit. D1 von Stibium arsenicosum wiederholt.

Für die weiteren unter TOP 7.2.12.2 aufgeführten Antimonhaltigen Stoffe im HAB werden Gehaltswerte für die bromatometrische Titration vorgelegt.
Damit sind alle unter 7.2.12 genannten Stoffe mit der vorgeschlagenen Titrationsmethode untersucht worden.
Da für die Festlegung der Gehaltsspezifikationen bisher nur wenige Werte vorliegen, wird ein drittes Labor ebenfalls noch die Titration mit eigenen Chargen von Stibium sulfuratum nigrum-an der Substanz und der Trit. D1 durchführen.

Insgesamt war bei den bisher durchgeführten Untersuchungen dieser Stoffe die Methode einfach und problemlos durchführbar und führte zu gut reproduzierbaren Ergebnissen. Deshalb spricht sich der Ausschuss für die Aufnahme der iodo- und bromatometrischen Titration (für Stibium arsenicosum, TOP 7.2.12.1) bzw. der iodometrischen Titration (für die Stoffe unter TOP 7.2.12.2) in die HAB-Monographien aus.
Bis zur nächsten Sitzung wird die Methode in die HAB-Monographien eingearbeitet und die Entwürfe werden auf der 142. Sitzung besprochen.

7.2.12.2 Weitere Stibiumhaltige Substanzen im HAB

Untersuchung verschiedener Substanzen und der tiefst herstellbaren Zubereitung, 21.06.22

s. unter TOP 7.2.12.1

7.2.13 Thuja occidentalis (Thuja)

  • Spezifikationsüberprüfung relative Dichte, 09.03.22
  • Spezifikationsüberprüfung relative Dichte, 11.04.22
  • Spezifikationsüberprüfung relative Dichte, 21.06.22

Auf der letzten Sitzung wurde ein Antrag zur Änderung der relativen Dichte von 0,900‒0,920 auf 0,905‒0,925 gestellt. Eine Überprüfung des Vorschlags durch die anderen Mitglieder im Ausschuss, die Thuja occidentalis verwenden, ergab, dass die Änderung problemlos möglich ist.
Die Monographie „Thuja occidentalis (Thuja)“ wird mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört.

8 Dokumente zur Information
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9 Sonstiges
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10 Termine

Ausschuss Analytik: 142. Sitzung: Di/Mi 15./16. November 2022
HOM WP: 28. Sitzung Mi, 28. und Do, 29. September 2022

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 13:00 Uhr.