BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Niederschrift (Kurzfassung) über die 145. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

15.11.202316.11.2023
Beginn13:00 Uhr09:00 Uhr
Ende17:30 Uhr13:10 Uhr

Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Tagungsart: Hybridveranstaltung in Präsenz und über Webex

1 Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen

  • Mitgliedschaft im Ausschuss
  • Interessenbekundung
  • Vertraulichkeit
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Anträge zur Tagesordnung
  • Annahme der Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die 145. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die im BfArM und über Webex Teilnehmenden.
Er stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Weiterhin verweist er auf die Vertraulichkeit der Sitzung und die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung, welche ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden ist, wenn zu Tagesordnungspunkten (TOP) besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 4, Stand 10.11.2023) wird angenommen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.

1.2 Annahme der Niederschrift der 144. Beratung des Ausschusses Analytik am 27. und 28. Juni 2023

  • Kommentare, 28.08.23
  • 2. Entwurf vom 30.10.23

Das Protokoll wird mit der folgenden Änderung auf S. 5, Z. 43–44 angenommen:
„Mit dem Alternativ-Fließmittel wurden gut reproduzierbare Ergebnisse und eine bessere Auftrennung der Zonen erzielt.“ (anstatt „… bessere Auftrennung der Thymol-Derivate erzielt.“)

2 Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 29. Sitzung der DAB-Kommission am 27. Oktober 2023

mündlich

2.2 Bericht über die 30. Sitzung der HOM WP am 28. und 29. September 2023

mündlich

In dem Zusammenhang:

  • Draft agenda
  • Summary of decisions of the 30th HOM WP meeting
  • Report of the 30th HOM WP meeting

Zur Info im Nachgang zur 29. HOM-WP-Sitzung:

  • Report of the 29th HOM WP meeting
  • Extract of the report of the 176th session of the COM

Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 und 2.2 zur Kenntnis.

3 Europäische Monografien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Pharmeuropa 35.2 (Deadline expired) - Comments after publication in Pharmeuropa

3.1.1 Crocus for homoeopathic preparations (1624) (Rapporteur DE)

  • Consolidated comments after Pharmeuropa
  • Answers from the rapporteur, September 2023
  • Review of comments, October 2023
  • Text for adoption to the Ph. Eur. Commission, November 2023

Die oben genannten Dokumente dienen der Information.
Die revidierte Monografie zu Crocus ist zwischenzeitlich von der Ph.-Eur.-Kommission auf der November-Sitzung angenommen worden.
(Post Meeting Note: Das EDQM wird in Kürze einen Request for Revision für die Erweiterung der HPTLC-Methode um die semi-quantitative Bestimmung stellen.)

3.2 Pharmeuropa 35.3 (Deadline: 30.09.2023, NPAs: 30.11.2023)

3.2.1 Pharmaceutical preparations (2619)

Pharmeuropa draft [reference to „Contaminant pyrrolizidine alkaloids” (2.8.26)]

Das Dokument dient der Information.
Durch die Aufnahme eines Verweises auf 2.8.26 „Pyrrolizidinalkaloide als Verunreinigungen“ in die Monografie „Pharmazeutische Zubereitungen“ (2619) gilt das Kapitel 2.8.26 auch für Homöopathika.

3.3 Pharmeuropa 35.4 (Deadline: 31.12.2023, NPAs: 29.02.2024)

3.3.1 Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146)

Pharmeuropa draft

Das Dokument dient der Information.
Sofern erforderlich wird um Kommentierung bis spätestens zum 31.12.2023 gebeten.

3.3.2 Iberis amara for homoeopathic preparations (2838) (Rapporteur DE)

Feedback before Pharmeuropa, Sept. 2023
[s. a. unter TOP 5.3.1 zu Bryonia for homoeopathic preparations (2490)]
- Pharmeuropa draft
- Chargendaten zur Urtinktur, 24.07.23

Das Dokument dient der Information.
Im Pharmeuropa-Entwurf ist im DC-Kasten ein Übertragungsfehler aufgefallen:
Bei der Untersuchungslösung ist die orange fluoreszierende Zone nicht auf Höhe von Quercitrin, sondern darüber anzugeben.
Weiterhin sollte das Detektionsmittel in Analogie zu den aktuell geänderten Ph.-Eur.-Reagenzien für die Naturprodukt-Reagenz-Lösung und Macrogol-400-Lösung als Sprüh- und Tauchlösung angegeben werden [vgl. auch Ph.-Eur.-Monografie „Hirtentäschelkraut (Bursae pastoris herba)“ (2947), Version 11.4].
Außerdem handelt es sich bei dem angegebenen HPLC-Chromatogramm auf S. 6, Fig. 2838.-3 nicht um die Urtinktur nach Vorschrift 1.1.8, sondern nach 1.1.10.
Das HPLC-Chromatogramm für die 1.1.8-Urtinktur ist noch zu ergänzen.
Das BfArM wird dies bei der Zusammenstellung der konsolidierten Kommentare an das EDQM mitberücksichtigen.

Der Ausschuss Analytik wird um Kommentierung bis spätestens zum 31.12.2023 gebeten.
Die Kommentare sollen wie üblich an das BfArM und zusätzlich über die Verbände eingereicht werden.

4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch

- Allium sativum for homoeopathic preparations (2023)
Entwurf für Request for Revision, 07.11.23

- Apis for homoeopathic preparations (2024)
- Hypericum perforatum for homoeopathic preparations (2028)
- Urtica dioica for homoeopathic preparations (2030)

Wie auf der letzten Sitzung angesprochen entspricht die Ph.-Eur.-Monografie zu Allium sativum nicht mehr dem aktuellen Stand. Zudem bestand die Notwendigkeit die Angabe zur Mazerationszeit der Urtinktur, die noch im HAB verblieben ist, zu revidieren.
Aus diesem Grund hat das BfArM einen Entwurf für einen „Request for Revision“ erstellt.
Der Entwurf wird auf Richtigkeit überprüft und spätestens nach Abschluss der semi-quantitativen HPTLC-Pilotprojekte an das EDQM weitergeleitet.
Die Durchführung der experimentellen Untersuchungen erfolgt ebenfalls erst, wenn das HPTLC-Projekt abgeschlossen ist.

5 Europäische Dokumente

5.1 Semi-quantitative HPTLC-Pilotprojekte

5.1.1 Procedure Pilot phase on semi-quantitative HPTLC fingerprint, March 2019

Die HOM WP wird die vom EDQM im Jahr 2019 erstellte „Draft Procedure“ für das semi-quantitative HPTLC-Fingerprint aufgrund der Erfahrungen, die im Rahmen der semi-quantitativen HPTLC-Projekte gewonnen wurden, überarbeiten.
Die Schweizer Delegation hat sich bereit erklärt hierfür die Rapporteurschaft zu übernehmen.
Um zukünftig eine Vereinheitlichung der Untersuchungsparameter bei Untersuchungen der verschiedenen Labore zu gewährleisten, ist weiterhin vorgesehen, dass die HOM WP ein „Template“ für die Untersuchungsberichte erstellt.
Die HOM WP wird die Entwürfe auf einer Telekonferenz am 1. Februar 2024 abstimmen.

5.1.2 Arnica, Planta tota for homoeopathic preparations (2580) (Rapporteur DE)

  • HPTLC on essential oils, September 2023
  • HPTLC mit Molybdatophosphorsäure, 28.08.23
  • HPTLC mit Molybdatophosphorsäure, 30.08.23
  • Optimierung der HPTLC und Probleme mit der Probenaufarbeitung, 13.09.23
  • Optimierung der HPTLC und Probleme mit der Probenaufarbeitung, 14.09.23
  • HPTLC on essential oils, September 2023
  • HPTLC on phenolic acids, September 2023

Die HOM WP hat dem Vorschlag des Ausschusses Analytik die semi-quantitative Bestimmung auf ätherische Öle durchzuführen nicht uneingeschränkt zugestimmt. Hierbei erfolgt nach Besprühen mit Molybdatophosphorsäure-Lösung eine Auswertung der Zonen im Tageslicht.
Aufgrund der einfacheren Auswertung der Substanzen bei 356 nm mit der Chlorogensäure-Methode soll überprüft werden, ob mit einer Aufkonzentrierung der Urtinkturen auswertbare Zonen der Urtinkturen nach den Vorschriften 1.1.7 und 1.5.1 erhalten werden.
Hierfür sollen die Urtinkturen am Rotationsverdampfer eingeengt und auf ein bestimmtes Volumen aufgefüllt werden (z. B. 10 ml auf 1 ml). Es soll zunächst ausprobiert werden, ob ein Auftragevolumen von 10 µl ausreichend ist, andernfalls ist auf 20 µl oder 30 µl zu erhöhen.
Ein Ausschussmitglied wird die Überprüfung an Urtinkturen nach den Vorschriften 1.1.5, 1.1.7 und 1.5.1 vornehmen (möglichst einmal als Direktauftrag und das andere Mal als aufkonzentrierte Urtinktur).

Wenn die Methode nicht anwendbar ist, hat die HOM WP empfohlen die Methode auf ätherische Öle weiter zu optimieren. Dabei sollen aufgrund der Flüchtigkeit der ätherischen Öle die Urtinkturen schonend im Niedrig-Vakuum auf ein bestimmtes Volumen eingeengt werden anstatt die Urtinktur bei 40 °C vollständig bis zur Trockne einzudampfen.

Aus Sicht des Ausschusses Analytik macht es keinen Sinn, eine einzige semi-quantitative HPTLC-Methode für die verschiedenen und zum Teil sehr unterschiedlichen Urtinktur-Typen zu entwickeln, wie der Rh-Urtinktur und Urtinkturen mit unterschiedlichen Ethanol-Gehalten.
Da das EDQM keine Stoffmonografie mit verschiedenen Methoden für unterschiedliche Urtinktur-Typen akzeptiert (sogenannte Twin-track-Monografien), sollten laut dem Ausschuss getrennte Stoffmonografien mit unterschiedlichen Methoden erstellt werden.
Sollte die Chlorogensäure-Methode unter den oben beschriebenen Bedingungen nicht für alle Urtinktur-Typen funktionieren, ist der Vorschlag des Ausschusses aufzugreifen. In diesem Fall wird der Vorschlag zusammen mit dem Beleg, dass diese Methode nicht funktioniert, an die HOM WP und das EDQM weitergeleitet.

5.1.3 Calendula for homoeopathic preparations (2492) (Rapporteur CH)

  • Draft monograph, August 2023
  • Draft monograph, September 2023
  • Minutes of the teleconference of the HOM WP on 21st September 2023

Die HOM WP hat das semi-quantitative HPTLC-Pilotprojekt zu Calendula zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Ergebnisse werden auf der November-Sitzung der Ph.-Eur.-Kommission vorgestellt.
Nach Zustimmung der Ph.-Eur.-Kommission (PMN: diese liegt zwischenzeitlich vor) wird der Monografie-Entwurf in Pharmeuropa veröffentlicht.
In Bezug auf das unterschiedliche Ausgangsmaterial in den französischen und deutschen Urtinkturen hat sich die HOM WP auf eine Formulierung geeinigt, die eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Ausgangsmaterialien zu den entsprechenden Urtinkturen erlaubt.

In der HOM WP fand eine längere Diskussion über die Notwendigkeit der Validierung der semi-quantitativen Bestimmung und der Erstellung einer Kalibriergeraden statt. Letztendlich wurde entschieden, dass dies nicht erforderlich ist. Maßgeblich für die Feststellung der Eignung der Methode ist, dass mehrere Labore (mindestens drei) die Untersuchungen unter gleichen Bedingungen durchgeführt haben und zum gleichen Ergebnis gekommen sind. Weiterhin wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Auswertung visuell möglich sein muss.

Bei dem DC-Kasten für die Identität wurden nach erneuter Diskussion in der HOM WP nun deutlich mehr Zonen beschrieben als ursprünglich vorgesehen waren.
Im Ausschuss Analytik wird in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Zone g "one or two light blue zones" nicht immer in den deutschen Urtinkturen (Vorschrift 1.1.3 und 1.1.5) auftritt.
Weiterhin geben zwei Ausschussmitglieder zu bedenken, dass aus grundsätzlichen Erwägungen beim Test on Minimum Intensity (TMI) die Überschrift "Rutin and isorhamnetin-3-O-rutinoside" auf "semi-quantitative thin-layer-chromatography" geändert werden sollte. Denn die ursprüngliche Überschrift impliziert, dass die genannten Substanzen enthalten sind, was nicht bei allen Ausgangsstoffen oder Urtinkturen der Fall sein wird.
Der Ausschuss wird gebeten den Pharmeuropa-Entwurf kritisch zu überprüfen.
Dabei soll die Kommentierung, wie üblich, über das BfArM und zusätzlich über die Verbände erfolgen.

5.1.4 Chamomilla for homoeopathic preparations (2493) (Rapporteur F)

  • Draft monograph, September 2023
  • Test on Minimum Intensity on herniarine; Identity on essential oils, September 2023

Ebenso wie bei Calendula werden die Ergebnisse des semi-quantitativen Pilotprojekts der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November präsentiert. Nach Zustimmung durch die Ph.-Eur.-Kommission (Post Meeting Note: Zustimmung liegt zwischenzeitlich vor) wird nach finaler Abstimmung in der HOM WP der Entwurf in Pharmeuropa veröffentlicht.

Abweichend von den Empfehlungen des Ausschuss Analytik hielt die HOM WP keine Erhöhung der Auftragemengen bei der Identitätsprüfung auf ätherische Öle und bei dem „Test on Minimum Intensity“ (TMI) auf Herniarin für erforderlich.
Die HPTLC-Methode soll wie im Methodenvorschlag beschrieben durchgeführt werden.
Der Monografie-Entwurf des Rapporteurs ist diesbezüglich noch zu überarbeiten. Weiterhin soll eine Anpassung der botanischen Beschreibung der Blüten an die Ph.-Eur.-Monografie „Kamillenblüten“ (0404) vorgenommen werden.

Für die Kommentierung nach Veröffentlichung in Pharmeuropa ist analog wie bei TOP 5.1.3 zu Calendula zu berücksichtigen, dass unter "Tests" beim TMI die Überschrift "Herniarin" auf "semi-quantitative thin-layer-chromatography“ geändert werden sollte.
Das BfArM bittet den Ausschuss Analytik nach Veröffentlichung des Pharmeuropa-Entwurfs um Überprüfung und Kommentierung über das BfArM und zusätzlich über die Verbände.

5.2 Neue Monografien in Bearbeitung

5.2.1 Coffea for homoeopathic preparations (3138) (Rapporteur F)

Draft monograph, September 2023

Auf der letzten Sitzung der HOM WP stellte sich heraus, dass in Frankreich und Deutschland unterschiedliches Ausgangsmaterial eingesetzt wird: In Frankreich werden Coffea arabica L. und/oder Coffea canephora Pierre ex Fröhner und Varietäten dieser Arten eingesetzt. Im HAB ist ausschließlich Coffea arabica L. erlaubt.
Aus diesem Grund wird im Monografie-Entwurf im Abschnitt „Mother tincture“ unter „production“ eine Zuordnung des jeweiligen Ausgangsmaterials zu der entsprechenden Herstellungsvorschrift vorgenommen.
Weiterhin sollen im DC-Kasten die charakteristischen Zonen der unterschiedlichen Drogen und Urtinkturen beschrieben werden. Da dies anhand der vorliegenden DCs und der geringen Anzahl an untersuchten Proben nicht möglich war, erging der Arbeitsauftrag an die französische und deutsche Delegation die HPTLC-Methode mit den verschiedenen Ausgangsmaterialien und Urtinkturen unter exakt gleichen Bedingungen zu wiederholen.

Zudem soll, vergleichbar wie in der Ph.-Eur.-Monografie "Süßholzwurzel" (0277), in die Monografie ein Grenzwert auf Ochratoxin A aufgenommen werden. Dieser soll sich an dem Grenzwert der EU-Verordnung 2022/1370 für Kaffee als Lebensmittel orientieren und einen Maximalgehalt von 3 µg/kg nicht überschreiten.
Die Firmen im Ausschuss Analytik, die Coffea im Programm haben, werden gebeten, sofern vorhanden, Daten zum Ochratoxin-A-Gehalt zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss Analytik wird den Entwurf des Rapporteurs überprüfen. Dabei wird insbesondere Rückmeldung gegeben, ob die Definition des Ausgangsmaterials: „dried green seed of Coffea arabica L.“ und die botanische Beschreibung dem Material des HAB entspricht: „die von der Samenschale (Silberhaut) weitgehend befreiten, reifen, getrockneten, ungerösteten Samen von Coffea arabica L“.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei ausschließlicher Verwendung von Coffea arabica eine Reinheitsprüfung aufzunehmen ist, um die anderen Coffea-Arten auszuschließen.
Laut dem Vorsitzenden des Ausschusses Analytik lassen sich die Drogen Coffea arabica und Coffea canephora morphologisch anhand der Größe und Form der Bohnen unterscheiden.
So sind Arabica-Bohnen länglich und eher oval, wohingegen Robusta-Bohnen (Coffea canephora) runder und kompakter sind. Weiterhin ist die Schale der Arabica-Bohnen glatter und weniger gerippt, während Robusta-Bohnen tiefere Rillen aufweisen. Auch in Bezug auf die Farbe gibt es Unterschiede. Arabica-Bohnen sind in der Regel heller und Robusta-Bohnen dunkler.
Zudem bestehen Unterschiede im Coffein- und Chlorogensäure-Gehalt.
Laut Literatur (s. unten) liegt der durchschnittliche Coffein-Gehalt bei der Bestimmung mit UV-VIS-Spektroskopie in Coffea arabica mit 1,8 % niedriger als in Coffea canephora mit 2,9 %.
Für den Chlorogensäure-Gehalt wurden in Coffea arabica als Mittelwert 7,0 % bzw. eine Spanne von 4,0–8,4 % und in Coffea canephora 9,5 % bzw. eine Spanne von 7,0–14,4 % ermittelt (vgl. auch Adnan A.; Naumann M.; Mörlein D.; Pawelzik E. Reliable Discrimination of Green Coffee Beans Species: A Comparision of UV-VIS-Based Determination of Caffeine and Chlorogenic Acid with Non-Targeted Near-Infrared Spectroscopy. Foods 2020 Jun 16, 9(6), 788; doi:10.3390/foods9060788).

5.2.2 Gelsemium recens for homoeopathic preparations (2498) (Rapporteur DE)

Der im Ausschusses Analytik abgestimmte Monografie-Entwurf für das frische Ausgangsmaterial und die daraus hergestellten Urtinkturen von Gelsemium ist an das EDQM und die HOM WP weitergeleitet worden.
Der Entwurf ist in der HOM WP inhaltlich nicht besprochen worden. Das EDQM warf jedoch die Frage auf, ob lediglich ein nationales Interesse in Deutschland für Urtinkturen aus frischem Pflanzenmaterial und in Frankreich für Urtinkturen aus Droge besteht.
Aus diesem Grund soll auf der kommenden Sitzung entschieden werden, ob die Stoffe „Gelsemium recens“ und „Gelsemium siccum“ auf dem Arbeitsprogramm verbleiben sollen.

Auf der Sitzung des Ausschusses Analytik merkt das BfArM an, dass im Survey des EDQM von April 2020 zum Arbeitsprogramm beide Ausgangmaterialien separat abgefragt wurden. Danach bestand damals bei 14 nationalen Arzneibuchbehörden ein Interesse an der Ausarbeitung beider Monografien.
Das BfArM hat diese Information an das EDQM weitergeleitet und wird dies auf der kommenden HOM-WP-Sitzung noch einmal ansprechen.

5.2.3 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur F)

  • Draft monograph, September 2023
  • Actual draft monograph, October 2023

In der HOM WP ist der Monografie-Entwurf mit einigen Änderungen abgestimmt worden und soll in Pharmeuropa veröffentlicht werden.
Die HOM WP sprach sich dafür aus den DC-Kasten, wie im oben genannten Entwurf angegeben, beizubehalten. Bei der Droge wird jedoch aufgrund der Untersuchungsergebnisse, die in den deutschen Laboren erhalten wurden, ergänzt, dass die intensive Zone im oberen Drittel fehlen kann.

Bei Zustimmung der Ph.-Eur.-Kommission zur Ausweitung des Pilotprojekts ist vor Ausarbeitung einer semi-quantitativen HPTLC eine weitere Standardisierung der Methode erforderlich. (Post Meeting Note: Zwischenzeitlich hat die Ph.-Eur.-Kommission zugestimmt das Pilotprojekt auf Lycopodium und Crocus auszuweiten.) Hintergrund für die Standardisierung sind die unterschiedlichen DCs der französischen und deutschen Labore, aus denen ersichtlich ist, dass die Untersuchungen nicht unter gleichen Bedingungen durchgeführt wurden.

Der Ausschuss Analytik empfiehlt in den Entwurf möglichst zwei getrennte DC-Kästen für Droge und Urtinktur aufzunehmen.
Weiterhin lautet die korrekte Formulierung im DC-Kasten bei der „Test solution“ Oleanolic acid“ und nicht „Oleanic acid“.

Nach Veröffentlichung in Pharmeuropa wird, sofern erforderlich, um Kommentierung an das BfArM und zusätzlich über die Verbände gebeten.

5.2.4 Thuja for homoeopathic preparations (2518) (Rapporteur F)

  • Draft monograph, September 2023
  • HPTLC-check, September 2023
  • Chargendaten zur Urtinktur und DC nach HAB 2019, 24.07.23
  • HPTLC-Überprüfung, 11.10.23

Die Dokumente dienen der Information.
Die Besprechung wurde auf der 30. HOM-WP-Sitzung aus Zeitgründen vertagt.
Der Bericht eines Ausschussmitglieds ist dem BfArM nach der HOM-WP-Sitzung zugesandt worden und wird noch an das EDQM und die HOM WP für die kommende Sitzung der HOM WP im März 2024 weitergeleitet.

Aufgrund der Unterschiede der DCs (in Intensität und Trennung der Zonen) im französischen Labor und einem deutschen Labor wird überprüft, ob nach dem Besprühen mit Anisaldehyd-Reagenz R tatsächlich bei 120 °C erhitzt wurde oder bei 100–105 °C für 10 min wie im französischen Entwurf beschrieben.
(PMN: Das Labor hat zwischenzeitlich zurückgemeldet, dass es sich im Bericht um einen Übertragungsfehler handelt und das Erhitzen der Platte bei der üblichen Temperatur und Zeit erfolgt ist.)

Die beiden Ausschussmitglieder, welche die DC-Untersuchungen durchgeführt haben, werden den DC-Kasten im Entwurf überprüfen und dem BfArM Rückmeldung geben. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die schwache blaue Zone gestrichen werden soll, da diese in den DCs der anderen Berichte nicht zu sehen ist.

5.3 Bestehende Monografie in Überarbeitung

5.3.1 Bryonia for homoeopathic preparations (2490) (Rapporteur DE)

Siehe auch unter TOP 3.3.2 zu Iberis amara for homoeopathic preparations (2838)

- Request for Revision concerning the factor in the calculation formula of assay/limit test, page 5, No. 3

Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Entwurfs zu Iberis amara ist aufgefallen, dass in der Ph.-Eur.-Monografie zu Bryonia der Faktor in der Berechnungsformel für den Cucurbitacin-Gehalt in der Urtinktur zu korrigieren ist. Der korrekte Faktor lautet 83.333 anstatt 83,3335 wie in der Ph. Eur. angegeben.
Eine Korrektur wird laut EDQM bei der nächsten Revision der Monografie erfolgen.

5.4 Allgemeine Dokumente

5.4.1 ICH-Q3D-Guideline on elemental impurities

Über- bzw. Erarbeitung von Spezifikationen für Verunreinigungen mit Schwermetallen in den unten genannten Monografien:

  • Cuprum metallicum for homoeopathic preparations (1610): Fe, Pb, Zn
  • Cadmium sulfuricum for homoeopathic preparations (2143): As, Zn
  • Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144): Fe
  • Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146): Fe, Ni
  • Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026): As, Cu, Pb
  • Kalium bichromicum for homoeopathic preparations (2501): Ca
  • Magnesium phosphoricum for homoeopathic preparations (2505): As, Mg, Fe
  • Sulfur for homoeopathic preparations (2515): As
  • Selenium for homoeopathic preparations (2844): Fe

Concerns monographs
1) Deletion of the elemental impurities tests (Class 1, 2A, 3, i.e. with PDE) and check limit of class 4 (without PDE) when relevant

EI with PDE: tests deleted
EI without PDE: test kept, limits to be confirmed for Cuprum metallicum PPH (1610) and Cadmium sulfuricum PPH (2143)
Work by correspondence to check the limits of elemental impurities class 4.

2) the only stock of natural origin -> EI with PDE test NOT deleted -> test for Arsenic kept.

Task of CH + D: Check the proposal to add a test for selenium (Se). If Se test necessary, to propose a limit.

Rückmeldung zu den Vorschlägen des EDQM zu „Sulfur for homoeopathic preparations“ (2515):
- E-Mail, 13.06.23

3) No elemental impurities with PDE
No EI with PDE -> no change to these monographs -> no need for revision or to be deleted from the work programme with an explanation to the COM (secretariat)

4) Feedback to the Ph. Eur. Commission at its next session (Nov 2023)
- Proposal from secretariat, Sept. 2023
- Update from the HOM WP for information

- Rückmeldung zu Schwermetall-Grenzwerten, 02.11.23

Die HOM WP hat entschieden die Grenzwerte für die Schwermetall-Spezifikationen in den homöopathischen Ph.-Eur.-Monografien für anorganische Stoffe nicht abzusenken, wie dies ursprünglich vom EDQM vorgeschlagen worden war.
Dies betrifft lediglich die Grenzwerte der Schwermetall-Klasse 4.
Die Schwermetalle der Klassen 1 bis 3 sind über die Grenzwerte der ICH-Q3D-Guideline abgedeckt und werden deshalb in den Ph.-Eur.-Monografien gestrichen, sofern es sich nicht um Material aus natürlicher Herkunft handelt.
Diese Änderungen werden in die unten genannten Ph.-Eur.-Monografien eingearbeitet und in Pharmeuropa 35.4 (betrifft Cuprum aceticum) bzw. 36.1 veröffentlicht:

  • Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146)
  • Cuprum metallicum for homoeopathic preparations (1610)
  • Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026)
  • Cadmium sulfuricum for homoeopathic preparations (2143)
  • Magnesium phosphoricum for homoeopathic preparations (2505)

Weiterhin hat die HOM WP beschlossen in die Monografie für Sulfur keine Prüfung auf Selen aufzunehmen, da dieses nicht nachgewiesen werden konnte bzw. keine Anhaltspunkte für dessen Vorkommen bekannt sind. Die Prüfung auf Arsen wird beibehalten, da es sich bei Schwefel um Material aus natürlicher Herkunft handelt.

Ein Ausschussmitglied bestätigt, dass mittels Röntgenfluorenszenzanalyse von drei Chargen Sulfur (gewonnen in Eigenherstellung durch Fällung des Schwefels) auf Selen ebenfalls kein Selen nachgewiesen werden konnte. Die Nachweisgrenze lag bei ca. 10 mg/kg (ppm). Die Methode wurde nicht speziell für diese Fragestellung validiert.
Die gleiche Firma hat in zwei Chargen Cuprum metallicum einen Gehalt an Eisen > 20 ppm gefunden. Da, wie oben ausgeführt, die Grenze von 50 ppm beibehalten wird, erfüllten die beiden Chargen die Anforderungen der Ph. Eur.

6 Neue Monografien für das HAB

6.1 Arbeitsplan der Verbände für neue Monografien des HAB

  • Schreiben der Verbände vom 06.12.22
  • Vorschlag der Verbände, 18.10.23
  • Monografie-Entwürfe, 09.11.23 beziehungsweise 02/2022: siehe Tagesordnung der 140. Sitzung unter TOP 6.4

In Vorbereitung auf die kommende HAB-Kommissions-Sitzung haben die Verbände ein ergänzendes Dokument zum bereits auf der letzten Sitzung der HAB-Kommission eingereichten Vorschlag für eine Anpassung des Arbeitsplans bzw. einen zweiten Arbeitsplan zur Ausarbeitung von neuen Monografien für das HAB vorgelegt. Der Ausschuss Analytik wurde von der HAB-Kommission gebeten für die Beschlussfassung auf ihrer kommenden Sitzung eine Empfehlung abzugeben.
Die Verbände schlagen in dem aktuellen Dokument vor aufgrund von Beschaffungsproblemen der vier noch auf dem ersten Arbeitsplan stehenden Stoffe diesen Arbeitsplan abzuschließen und legen einen zweiten Arbeitsplan mit insgesamt acht Stoffen vor. Es handelt sich dabei um die gleichen Stoffe, die der HAB-Kommission bereits auf der 26. Sitzung vorgelegt wurden.

In dem Schreiben der Verbände, das zusammen mit dem Vorschlag für den neuen Arbeitsplan eingereicht wurde, werden einige Punkte angesprochen, die von Seiten des BfArM kritisch gesehen werden. So führen die Verbände unter anderem als Begründung für die Aufnahme der Stoffe eine hohe Relevanz an.
Diese wird jedoch durch keine Unterlagen oder eine Begründung belegt, wie zum Beispiel der Marktrelevanz, Absatzzahlen oder einem übergeordneten Interesse.
Weiterhin wird dargelegt, dass die Hersteller auch für diese Stoffe anerkannte pharmazeutische Regeln zur Qualität, Prüfung und gegebenenfalls eine Gehaltsbestimmung entwickeln möchten.
Da diese Stoffe in zugelassenen und/oder registrierten Arzneimitteln eingesetzt werden, müssen jedoch bereits firmeninterne Monografien vorhanden sein, welche die gleichen Anforderungen wie die HAB-Monografien erfüllen.
Als weiteres Argument für die Aufnahme dieser Stoffe in das HAB wird von den Verbänden eine Weiterentwicklung des HAB postuliert.
Eine Weiterentwicklung würde aus Sicht des BfArM jedoch vielmehr darin bestehen, dass fehlende Gehaltsbestimmungsmethoden für HAB-Monografien mit toxikologisch relevanten Stoffen erarbeitet werden. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe aus der Richtlinie 2001/83/EG. In der Vergangenheit war eine Ausarbeitung geeigneter Gehaltsbestimmungsmethoden aufgrund von Ressourcenproblemen im Ausschuss teils zurückgestellt worden.
Außerdem können laut den Verbänden für die Stoffe, die im Rahmen der 1000-er Regelung durch weitere Firmen genutzt werden, aus kartellrechtlichen Gründen keine Daten vorgelegt werden. Um welche kartellrechtlichen Hindernisse es sich dabei handelt, wird nicht näher dargelegt und ist aus BfArM-Sicht nicht nachvollziehbar. Ein Beleg zur Nutzung der genannten Stoffe durch weitere Firmen im Rahmen der 1000-er Regelung liegt somit nicht vor. Außerdem wäre eine signifikante Anzahl an weiteren Firmen erforderlich, um ein übergeordnetes Interesse zu begründen.
Zusammenfassend haben die Verbände aus Sicht des BfArM nicht die auf der letzten Sitzung der HAB-Kommission erbetenen Unterlagen vorgelegt, um zu belegen, dass die Stoffe die gleichen Kriterien erfüllen, die damals auch für den ersten Arbeitsplan galten. Hierzu gehört insbesondere, dass die Relevanz für den nationalen Markt dieser Stoffe beziehungsweise das Interesse von mehreren Firmen nachvollziehbar dargelegt wird. Laut der Arzneimitteldatenbank des BfArM werden in registrierten und zugelassenen Homöopathika die vorgeschlagenen Stoffe jedoch jeweils nur von einer einzigen Firma genutzt.

Der neue Arbeitsplan der Verbände wird nach den Ausführungen des BfArM im Ausschuss Analytik eingehend diskutiert. Letztendlich gibt der Ausschuss folgende Empfehlung ab:
Die Ausarbeitung neuer Stoffmonografien für das HAB mit den von den Verbänden vorgeschlagenen Stoffen ist aus analytischer Sicht grundsätzlich möglich.
Der Ausschuss Analytik sieht sich jedoch nicht in der Lage die im Schreiben der Verbände angesprochene hohe Relevanz der Stoffe abschließend zu beurteilen und verweist zur Beurteilung der Relevanz der vorgeschlagenen Stoffe auf das BfArM.
Im Ausschuss bestand jedoch allgemeiner Konsens, dass die Priorität nicht bei den neuen Stoffen für das HAB liegt, sondern aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Erarbeitung von Monografie-Entwürfen für die Ph. Eur., der Ausarbeitung von Gehaltsbestimmungsmethoden für toxikologisch relevante Inhaltsstoffe im HAB und den Revisionen bestehender HAB-Monografien.

6.2 Konsolidierte Monografie-Entwürfe

6.2.1 Aspidosperma quebracho-blanco (bereits Anhörung im Bundesanzeiger)

Ursache für die abweichenden Gehaltswerte mündlich

Wie auf der letzten Sitzung besprochen sollte die Ursache für die abweichenden Gehaltswerte, die in zwei Laboren festgestellt wurden, ermittelt werden.
Da zurzeit Probleme mit der Beschaffung einer Referenzsubstanz bestehen, konnten die Untersuchungen hierfür noch nicht durchgeführt werden.
Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung vorgelegt.

7 Vorschläge zu bestehenden Monografien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

7.1 Allgemeines

7.1.1 Diskussion zur Planung der Überarbeitung von HAB-Monografien mit fehlenden Gehaltsbestimmungen auf toxische Inhaltsstoffe

Aktualisierte Liste, 03.11.23 (vorläufig)

Auf der letzten Sitzung wurde unter anderem entschieden mit der Bearbeitung von Thujon-haltigen Stoffen zu beginnen und bei den Verbänden nachzufragen, ob die Firmen, die nicht im Ausschuss vertreten sind, ebenfalls Proben für die Untersuchungen zur Verfügung stellen können. Die Abfrage ist zwischenzeitlich erfolgt und das BfArM hat bereits Proben zu einigen Stoffen erhalten.
In Bezug auf die Estragol-haltigen Stoffe hat das BfArM sich mit den Verbänden in Verbindung gesetzt und den Stand des Projekts der Kooperation zwischen den Pharmaverbänden und der ESCOP erfragt. Die ESCOP-Monografien können nicht für die Erstellung von homöopathischen Stoffmonografien herangezogen werden, da sie keine Qualitätskriterien und somit auch keine Gehaltsbestimmungsmethoden enthalten. Sie fassen vielmehr die aktuelle Literatur zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneipflanzen und ihren Zubereitungen zusammen.
Aktuell ist beim EDQM in der Gruppe 13A (Expertengruppe für Phytochemie) in Diskussion, für die verschiedenen Monografien zu Fenchel und Salbei eine allgemeine Methode zur Bestimmung toxikologisch relevanter Inhaltsstoffe wie Estragol, Thujon und Pulegon auszuarbeiten.
Zudem läuft zurzeit noch ein Forschungsprojekt der TU Kaiserslautern zur Bewertung der Genotoxizität von Estragol und Zubereitungen aus Fenchel.
Der Ausschuss beschließt deshalb, die Bearbeitung der Estragol-haltigen Stoffe zunächst zurückzustellen und die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Abarbeitung der Liste trifft der Ausschuss die folgenden grundsätzlichen Entscheidungen:
- Aufgrund der in den pflanzlichen Ausgangsstoffen / Urtinkturen enthaltenen Vielstoffgemische soll möglichst eine Gruppenbestimmung der toxikologisch relevanten Inhaltsstoffe erfolgen, zum Beispiel mittels Photometrie, und keine Einzelbestimmung mittels HPLC.
- Bei instabilen Stoffen ist ein Limit-Test mit Obergrenze ausreichend.
- Eine Priorisierung der Bearbeitung soll nach der Anzahl der verkehrsfähigen Arzneimittel, der toxikologischen Relevanz, der Existenz einer etablierten Bestimmungsmethode oder der Möglichkeit der Adaption einer Methode für vergleichbare Stoffe erfolgen.
Weiterhin sollen, wenn möglich, Stoffe der gleichen Stoffklasse gemeinsam bearbeitet werden. Zudem muss für die Untersuchungen eine ausreichende Anzahl an Chargen vorliegen.

Der Ausschuss geht die Liste mit den einzelnen Stoffen durch und nimmt eine Reduzierung der Liste vor. Es sollen zunächst die folgenden Stoffe bearbeitet werden:

  • die Naphthochinon-Derivate in Drosera und Chimaphila umbellata sowie die Hydrochinon-Derivate in Arctostaphylos uva-ursi.
    Die Bestimmung soll gemäß der etablierten Methode für Juglans regia als Limit-Test erfolgen.
  • Thujon in Artemisia abrotanum; Artemisia absinthium; Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum und Artemisia vulgaris wie auf der 144. Sitzung besprochen
  • die Ergotaminalkaloide in Secale-cornutum-Urtinktur
    Wenn möglich soll die Bestimmung auf Ergotamin-Alkaloide mittels photometrischer Methode als Limit-Test erfolgen. Sollte dies nicht funktionieren, soll ausprobiert werden das Hydrolyseprodukt Lysergsäure zu bestimmen.

Danach sollen die folgenden Stoffe bearbeitet werden:

  • die Alkaloide in Spigelia anthelmia (Isochinoline) und Vinca minor mittels Photometrie
  • die Cardenolide/Cannogenine in Apocynum cannabinum mittels einer etablierten firmeneigenen Methode, bezogen auf Cymarin
  • die Furocumarine in Angelica archangelica, ethanol. Decoctum, wenn möglich, soll die firmeneigene Methode auf Cumarine adaptiert werden.
  • die Cumarine in Cinnamomum verum, Galium odoratum und Melilotus officinalis mittels einer firmeneigenen Methode

Das BfArM wird die Liste um die Spalten zur Angabe der verfügbaren Chargen für Droge und Urtinktur und den vorhandenen etablierten Bestimmungsmethoden ergänzen und an den Ausschuss weiterleiten mit der Bitte die Angaben in die Spalten einzutragen und die Liste rechtzeitig vor der 146. Sitzung an das BfArM zurückzusenden. (PMN: Die Weiterleitung der Liste ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Ausschuss wird um Rücksendung bis zum 31.01.2024 gebeten.)

Der Ausschuss beschließt, neben den Estragol-haltigen Stoffen (s. o.), die Erarbeitung einer Gehaltsbestimmung für Quassinoide in Ailanthus altissima zurückzustellen. Für letzteres erarbeitet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgrund des allergischen Potenzials des ubiquitär vorkommenden Baumes zurzeit eine Bestimmungsmethode, deren Veröffentlichung zunächst abgewartet werden soll.

Ebenso wird die Erarbeitung einer Bestimmungsmethode auf β-Asaron in Acorus calamus und Asarum europaeum vorerst als nicht erforderlich angesehen.
In der HAB-Monografie für Acorus calamus ist eine Reinheitsprüfung auf cis-Isoasaron (Synonym für β-Asaron) mit einer Obergrenze von 0,5 % enthalten, die zunächst als ausreichend angesehen wird.
Arzneimittel mit Asarum europaeum sind erst in einer Potenzstufe ab D11 verkehrsfähig, da aufgrund des Stufenplan-Bescheids vom 22.07.2010 zu Arzneimitteln, die unter Verwendung von Pflanzen der Familie der Aristolochiaceae mit der Gattung Asarum hergestellt werden, die Zulassung bzw. Registrierung bis einschließlich der Potenzstufe D10 widerrufen wurde.
In der D11 liegt kein toxikologisches Risiko von β-Asaron mehr vor (der „Acceptable Amount per Day“ bzw. die zulässige Menge pro Tag liegt basierend auf dem TTC-Konzept bei 0,15 µg/d).

7.1.2 Anpassung der HAB-Monografien an Ph.-Eur.-Monografien in Bezug auf das Ausgangsmaterial?

  • Aesculus hippocastanum ex cortice, ethanol. Decoctum (Aesculus, Cortex, ethanol. Decoctum), HAB 2010
    Bezug auf HORSE-CHESTNUT BARK, Hippocastani cortex (2945), Ph. Eur. 01/2024?
  • Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum (Capsella, ethanol. Infusum), HAB 2011
    Bezug auf SHEPHERD’S PURSE Bursae pastoris herba (2947)?
  • Centella asiatica (Hydrocotyle asiatica), HAB 2011
    Bezug auf Asiatisches Wassernabelkraut, Centellae asiaticae herba (1498), Ph. Eur. 10.0?
  • Grindelia robusta, HAB 2015
    Bezug auf Gumweed Herb, Grindeliae herba (2951), Ph. Eur. 04/2024?
  • Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum), HAB 2022
    Bezug auf Hamamelisrinde, Hamamelidis cortex (2532), Ph. Eur. 10.0?
  • Vaccinum myrtillus (Myrtillus), HAB 2014: Verwendet werden die frischen reifen Früchte von Vaccinium myrtillus L.
    Bezug auf Frische Heidelbeeren Myrtilli fructus recens (1602), Ph. Eur. 10.0?
    (Die frischen oder gefrorenen, reifen Früchte von Vaccinium myrtillus)

Zur Klärung der Frage, ob in den oben genannten HAB-Monografien ein Bezug auf das jeweilige Ausgangsmaterial der Ph.-Eur.-Monografien vorzunehmen ist, hat das BfArM einen ersten Abgleich vorgenommen.
Dieser wird im Ausschuss besprochen.
Bei den folgenden HAB-Monografien soll eine Bezugnahme vorgenommen werden:

  • „Aesculus hippocastanum ex cortice, ethanol. Decoctum“
  • „Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum”
  • “Centella asiatica”

Bei Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum bzw. Vaccinum myrtillus wird im HAB und der Ph. Eur. ebenfalls jeweils das gleiche Ausgangsmaterial verwendet.
Bei Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum wird jedoch für das Ausgangsmaterial im HAB ein Mindestgehalt an Gerbstoffen, berechnet als Pyrogallol, von 2,5 % gefordert; in der Ph.-Eur.-Monografie „Hamamelisrinde“ (2532) ein Mindestgehalt von 5,0 %.
Ein Ausschussmitglied bestätigt, dass der Mindestgehalt der Ph. Eur. von 5,0 % bei einer größeren Anzahl von Chargen nicht eingehalten werden kann.

Die Gerbstoff-Bestimmung basiert in beiden Monografien auf der Methode 2.8.14. der Ph. Eur., jedoch gibt es Unterschiede bei dem vorgeschriebenen Zerkleinerungsgrad der Droge, bei der Herstellung der Untersuchungslösung und bei der Berechnung des Gehalts bezogen auf die nicht getrocknete bzw. getrocknete Droge.
Deshalb wird eine vergleichende Gehaltsbestimmung gemäß HAB und Ph. Eur. durchgeführt.
Weiterhin werden die anderen Hersteller, die den Stoff im Programm haben, Rückmeldung geben, ob vergleichbare Probleme mit der Einhaltung des Mindestgehalts gemäß Ph. Eur. bestehen.

In der HAB-Monografie „Vaccinum myrtillus“ werden ausschließlich die frischen reifen Früchte (nicht die gefrorenen) eingesetzt. Hier besteht das Problem, dass bei Bezug auf die Ph.-Eur.-Monografie eine Gehaltsbestimmung auf Anthocyane durchgeführt werden müsste.
Aufgrund der erforderlichen sofortigen Weiterverarbeitung des frischen Ausgangsmaterials wird in der Homöopathie jedoch grundsätzlich keine Gehaltsbestimmung durchgeführt.
Das BfArM wird klären, ob die Möglichkeit besteht auf die Ph. Eur. Bezug zu nehmen, ohne die Gehaltsbestimmung durchführen zu müssen.

7.2 Monografien

7.2.1 Cerium oxalicum

Änderungsvorschlag bei der Titration, 26.06.23

Ein Ausschussmitglied berichtet über Probleme mit der Sichtbarkeit des Umschlagspunktes bei der komplexometrischen Titration.
Es schlägt vor, wie in der einschlägigen Literatur beschrieben (vgl. Jander, Blasius, 14. Auflage, S. Hirzel Verlag Stuttgart, Leipzig 1995), bei der Indikatorlösung von Dithizon das Lösungsmittel Methanol durch Ethanol 50 % R zu ersetzen. Damit war der Farbumschlag eindeutig erkennbar. Die Überprüfung wurde zunächst nur an der Substanz durchgeführt.
Ein weiteres Ausschussmitglied wird die Untersuchung an Substanz und Trituration D1 wiederholen.

7.2.2 Chelidonium-majus-Monografien

Chelidonium majus (Chelidonium)
- Ergänzung der HPTLC-Parameter, 15.08.23

Im Zusammenhang mit der Ergänzung der HPTLC-Parameter bei der DC-Methode stellte sich heraus, dass Probleme mit der Einhaltung der Obergrenze des Gehalts (Gehaltsspanne: 0,06–0,20 % Alkaloide, berechnet als Chelidonin) bestehen.
Die Hersteller, die Chelidonium-majus-Urtinktur nach Vorschrift 3a im Programm haben, werden gebeten dem BfArM alle verfügbaren Gehaltswerte, die mittels HPLC ermittelt wurden, zuzusenden.
Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts kann die revidierte HAB-Monografie noch nicht der HAB-Kommission auf der kommenden Sitzung zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Auf der nächsten Ausschuss-Sitzung soll entschieden werden, ob eine Anpassung der Obergrenze des Gehalts erforderlich ist.

Chelidonium majus Rh (Chelidonium Rh)
Chelidonium majus e floribus, ethanol. Digestio (Chelidonium, Flos, ethanol. Digestio)

Ebenso wie für die 3a-Urtinktur sollen die HPTLC-Parameter ergänzt werden.
Hierzu werden noch Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse dem BfArM vorgelegt.

7.2.3 Citrullus colocynthis (Colocynthis)

  • Chargendaten zur Urtinktur, 24.07.23
  • DC mit Cucurbitacin-haltigen Urtinkturen, 06.11.23

Zur Harmonisierung der HAB-Monografien für Cucurbitacin-haltige pflanzliche Ausgangsmaterialien wurde die DC-Methode für Citrullus-colocynthis gemäß dem aktuellen Methodenvorschlag mit der alternativen Probenaufarbeitung an den verschiedenen Cucurbitacin-haltigen Urtinkturen überprüft.
Die Methode war gut durchführbar.
Bei der Citrullus-colocynthis-Urtinktur wurden jedoch bei einem Auftragevolumen der Urtinktur von 5 µl und mit dem üblichen Volumen des Sprühreagenzes Vanillin-Phosphorsäure-Reagenz RH von 2 ml wesentlich schwächere Zonen erhalten als in den DCs der Berichte der anderen Labore. Aus diesem Grund wurden das Auftragevolumen auf 10 µl und das Volumen des Detektionsmittels auf 4 ml erhöht.
Weiterhin wird vorgeschlagen auf die zusätzliche Detektion bei 365 nm zu verzichten und die Referenzsubstanz Scopoletin durch eine Substanz zu ersetzen, die ebenfalls mit Vanillin-Phosphorsäure-Reagenz R detektiert werden kann. Hierfür würde sich Hydrochinon anbieten, dass in der HAB-Monografie „Luffa operculata“ bei einer vergleichbaren DC-Methode eingesetzt wird.

Laut einem Ausschussmitglied scheint die Platte nicht vollständig entwickelt worden zu sein, da sie nicht die für das Sprühreagenz übliche rosa Färbung aufweist.
Deshalb wird empfohlen die Platte noch einmal in den Trockenschrank zu stellen und bei einer Temperatur von 110 ° C bis zur deutlichen Farbentwicklung zu erhitzen.
Weiterhin soll ausprobiert werden, ob durch das Weglassen des Vorspülschrittes mit 20 % Methanol die Zonen intensiver werden.

Die HPTLC-Untersuchungen werden noch einmal wiederholt. Zuvor werden bei dem Labor, welches die alternative Probenaufarbeitung vorgeschlagen hatte, die genauen Untersuchungsbedingungen erfragt.

7.2.4 Gaultheriae aetheroleum (Oleum gaultheriae)

Werden die unten genannten Reinheitsprüfungen noch gemäß den DAB-Methoden 2.8.10 und 2.8.11 durchgeführt und somit benötigt oder sind diese zwischenzeitlich durch entsprechende moderne Methoden der Ph. Eur. ersetzt worden?

DAB N 2.8.10 „Wasserlösliche Anteile in ätherischen Ölen“
DAB N 2.8.11 „Halogenhaltige Verunreinigungen in ätherischen Ölen“

Die Nachfrage im Ausschuss Analytik ergibt, dass in der HAB-Monografie „Gaultheriae aetheroleum“ die Reinheitsprüfungen nicht relevant sind, da das ätherische Öl mittels Wasserdampfdestillation gewonnen wird.
Dem Ausschuss ist jedoch nicht bekannt, ob die Prüfungen gegebenenfalls für andere ätherische Öle benötigt werden, die nicht mittels Wasserdampfdestillation gewonnen werden.

Die Berichterstatterin wird Fachgebiet 45, welches für das DAB zuständig ist, entsprechend Rückmeldung geben.

7.2.5 Pyrrolizidinalkaloid-haltiges Ausgangsmaterial in HAB-Monografien

Revidierte Entwürfe, 07.11.23:

  • Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
  • Jacobea maritima (Senecio cineraria, Senecio bicolor, Cineraria maritima)
  • Packera aurea (Senecio aureus)
  • Petasitis hybridus (Petasites)
  • Symphytum officinale (Symphytum)
  • Tussilago farfara (Farfara)

Auf der letzten Sitzung ist eine Anpassung der Textpassage zu den Pyrrolizidinalkaloiden an die aktuell geltenden Anforderungen erfolgt. In dem Zusammenhang sind auch bereits einige formale Änderungen vorgenommen worden.
Es sind jedoch noch weitere Überarbeitungen der Monografien erforderlich.
Dies betrifft unter anderem auch den Ersatz der DC-Beschreibung durch einen DC-Kasten.
Die DC-Kästen sind, sofern diese noch nicht in den Monografien enthalten waren, in die oben aufgeführten Entwürfe eingearbeitet worden.

Der Ausschuss wird in allen Monografien die folgenden Punkte überprüfen:

  • die botanische Beschreibung des Ausgangsmaterials
  • die Überprüfung der Spezifikationen der Urtinktur für die relative Dichte und den Trockenrückstand
  • die DC-Kästen

Weiterhin sind für die Identitätsprüfung der Urtinktur mittels DC die HPTLC-Parameter zu ergänzen.

Bei Symphytum officinale werden bei der DC-Methode neben der in der HAB-Monografie eingesetzten Referenzsubstanz Allantoin als zusätzliche Referenzsubstanzen Chlorogensäure und Harnstoff aufgenommen. Ein Ausschussmitglied wird die DC-Methode mit den oben genannten Referenzsubstanzen mittels TLC und HPTLC überprüfen und einen DC-Kasten erstellen.

In den Monografien zu Jacobea maritima und Petasitis hybridus wird der Geruch der Urtinktur und bei Symphytum officinale und Tussilago farfara der Geruch der Droge und Urtinktur gestrichen.

In der Monografie „Tussilago farfara (Farfara)“ wird die Aktualität der Angaben der mikroskopischen Beschreibung überprüft.

Die Rückmeldungen zu den Überprüfungen und die Untersuchungsergebnisse werden dem BfArM bis zur nächsten Sitzung vorgelegt.

7.2.6 Pilocarpus (Jaborandi)

Mit der HPLC-UV-Methode zur Bestimmung der Pilocarpin-Derviate sollte zur Erhöhung der Praxistauglichkeit die Flussrate der mobilen Phase erhöht werden und unterschiedliche HPLC-Anlagen und Detektoren eingesetzt werden.
Das Ausschussmitglied, welches diese Untersuchungen durchgeführt hat, gibt Rückmeldung, dass auch bei einer Anpassung der Flussrate die Detektion der einzelnen Peaks weiterhin möglich ist.
Das Labor hat jedoch keine Möglichkeit intern die einzelnen Peaks den Pilocarpin-Derivaten zuzuordnen. Deshalb wird ein externes Labor mit der Identifizierung der Peaks mittels Massenspektrometrie beauftragt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung vorgelegt.

7.2.7 Plantago major (Plantago)

  • Überarbeiteter Entwurf, 09.10.23
  • Änderungsvorschlag für die DC-Methode, 01.09.23
  • Probleme mit der Reproduzierbarkeit der DC-Methode, 11.10.23

Auf der letzten Sitzung war besprochen worden eine formale Anpassung der HAB-Monografie an den aktuellen Stand vorzunehmen und die Monographe im Bundesanzeiger anzuhören. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass es Probleme mit der Reproduzierbarkeit der DC-Methode gibt aufgrund des verwendeten Toluol-haltigen Fließmittelgemisches, bei welchem sich eine variierende relative Feuchte der Umgebungsluft bei der Entwicklung der Platten extrem auswirkt und zu unterschiedlichen Retardationsfaktoren führt.
Deshalb spricht sich der Ausschuss dafür aus, die DC-Methode zu überarbeiten.
Dabei sollen möglichst geeignete pflanzenspezifische Referenzsubstanzen von Plantago major eingesetzt werden, wie Iridoidglykoside, Kaffeesäure-Ester oder Flavonoide. Gegebenenfalls würde sich auch die DC-Methode der Ph.-Eur.-Monografie „Spitzwegerichblätter“ (1884) mit den Referenzen Aucubin und Acteosid anbieten.
Ein Ausschussmitglied wird einen Vorschlag für die Überarbeitung der DC-Methode ausarbeiten und die Ergebnisse auf der nächsten Sitzung vorstellen.

7.2.8 Resina piceae (Abies nigra)

Änderungsantrag zu Trocknungsverlust und weiteren Punkten, 30.10.23

Ein Ausschussmitglied hat einen Änderungsantrag aufgrund von häufig bestehenden Problemen mit der Einhaltung des Trocknungsverlusts gestellt.
Darin wird vorgeschlagen diesen von maximal 0,2 % auf 1,0 % zu erhöhen analog wie im HAB- für das Harz Guajacum.
Die HAB-Monografie ist außerdem an den aktuellen Stand anzupassen, dabei sind die nasschemischen Identitätsprüfungen zu streichen.
Bei der Überprüfung der DC-Methode ist aufgefallen, dass die Referenz Vanillin nach dem Besprühen nicht sichtbar ist. Deshalb wird vorgeschlagen dieses bei 254 nm auszuwerten.
Zudem bestehen Probleme mit der Spezifikation der Sulfatasche von 0,1 %. Hier wird eine Aufweitung auf 0,3 oder 0,4 % vorgeschlagen.

Vor Änderung der Spezifikationen wird ein weiterer Hersteller, der Resina piceae ebenfalls im Programm hat, Chargendaten einreichen.
Weiterhin werden für die Erstellung des DC-Kastens DCs zur Verfügung gestellt.
Das BfArM wird einen Entwurf zur Aktualisierung der Monografie erstellen, der auf der kommenden Sitzung zusammen mit den oben genannten Punkten besprochen wird.

8 Anhörung im Bundesanzeiger

Bundesanzeiger BAnz AT 27.10.2023 B7, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 26. September 2023 (Kommentierungsfrist: 28. Dezember 2023)
Der Ausschuss wird, sofern erforderlich, um Kommentierung bis spätestens zum 28. Dezember gebeten.

- Kommentar zu Equisetum arvense und Equisetum hiemale, 24.10.23

Auf der letzten Sitzung war besprochen worden zu prüfen, ob in den bereits angehörten Monografien „Equisetum arvense" und "Equisetum hiemale" bei der Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre mittels DC bei der Herstellung der Untersuchungslösung ein 25 ml Meßzylinder zu verwenden ist. Dies ist nicht erforderlich. Die Verwendung eines Becherglases ist ausreichend. Die Formulierung wird in den beiden Entwürfen entsprechend geändert.
Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung, so dass beide Monografie-Entwürfe mit dieser Änderung der HAB-Kommission zur Verabschiedung vorgelegt werden können.

9 Dokumente zur Information

-

10 Termine

HAB-Kommission: 31.01.2024

Ausschuss Analytik: (Abstimmung erfolgt zurzeit noch):
146. Sitzung (eintägig, virtuell): Di 27. oder Mi 28. oder Do 29. Februar 2024 oder Di 5. oder Mi 6. oder Do 7. März 2024
147. Sitzung (zweitägig, in Präsenz): Di 2. und Mi 3. oder Mi 3. und Do 4. Juli 2024
148. Sitzung (eintägig, virtuell): Di 8. oder Mi 9. oder Do 10. Oktober 2024

HOM WP:
21. und 22. März 2024
7. und 8. November 2024

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 13:10 Uhr.