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Niederschrift (Kurzfassung) über die 147. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

03.07.202404.07.2024
Beginn13:10 Uhr09:00 Uhr
Ende17:00 Uhr14:30 Uhr

Tagungsort: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Tagungsart: Hybridveranstaltung in Präsenz und über Webex bzw. Microsoft Teams

1 Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen

  • Mitgliedschaft im Ausschuss
  • Interessenbekundung
  • Vertraulichkeit
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Anträge zur Tagesordnung
  • Annahme der Tagesordnung

Das BfArM eröffnet die 147. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden, da sich der Vorsitzende und zwei Ausschussmitglieder verkehrsbedingt verspäten.
Es stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und verweist auf die Vertraulichkeit der Sitzung sowie die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung. Diese ist ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten (TOP) besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 4, Stand 03.07.2024) wird angenommen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.
Die TOPs 2 bis 5 zum Europäischen Arzneibuch werden am zweiten Tag besprochen.

1.2 Annahme der Niederschrift der 146. Beratung des Ausschusses Analytik am 29. Februar 2024

1. Entwurf vom 17.06.2024

Das Protokoll wird mit folgenden Änderungen angenommen:
TOP 7.1.1, S. 11, Z. 2–5: Da in den Drosera-Urtinkturen die Absorptionswerte bei der photometrischen Bestimmung auf Gesamt-Chinon-Derivate gemäß der HAB-Monografie „Juglans regia“ gering waren, wird geprüft, ob eine firmeneigene Methode mittels Photometrie geeigneter ist und damit höhere Werte erhalten werden.

TOP 7.2.2, S. 15, Z. 6–7: bei 365 nm Markieren des Scopoletins, da entsprechend der HAB-Monografie in der Untersuchungslösung von Citrullus-colocynthis-Droge und Urtinktur nach Behandeln mit dem Detektionmittel B etwa auf Höhe des Scopoletins im Tageslicht eine rotviolette Zone liegt.

2 Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 178. Sitzung der Ph.-Eur.-Kommission am 19. und 20. März 2024

mündlich

2.2 Bericht über die 179. Sitzung der Ph.-Eur.-Kommission am 18. und 19. Juni 2024

mündlich

2.3 Bericht über die 31. Sitzung der HOM WP am 21. und 22. März 2024

mündlich

Im Zusammenhang damit:

  • Draft agenda (Stand 24/05/2024)
  • Summary of Decisions

Im Anschluss an den Bericht bittet das BfArM die Mitglieder des Ausschusses Analytik um ihre Meinung zur Frage, ob die in der HOM WP beschlossene Kompromisslösung semi-quantitative HPTLC-Methoden für nicht-toxische homöopathische Stoffe auszuarbeiten noch als sinnvoll angesehen wird.

Die Mitglieder äußern sich wie folgt:

  • Einige sprechen sich für die Beibehaltung der Kompromisslösung aus, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Möglichkeit der Durchführung der semi-quantitativen HPTLC im Routinebetrieb ohne hochpreisige instrumentelle Ausrüstung, der Verzicht des Anspruchs mit einer Methode die gesamte Palette von Urtinkturen verschiedener Herstellungsvorschriften und aus verschiedenen Ausgangsmaterialien abdecken zu wollen und angemessene Anforderungen an die Validierung der Methode.
  • Als problematisch wird insbesondere gesehen, dass die Anforderungen des EDQM bei der semi-quantitativen HPTLC eindeutig in Richtung „Gehaltsbestimmung“ gehen und dies nur wenig mit der ursprünglichen Idee zu tun hat, die Qualität der Urtinktur als Vielstoffgemisch über einen qualifizierten Fingerprint abzubilden. Damit wird der Aufwand für die Validierung der Methode unverhältnismäßig hoch. Im Vergleich dazu wird von Einigen die Durchführung einer klassischen Gehaltsbestimmung oder Grenzwertbestimmung meist als einfacher eingestuft.
  • Ein Ausschussmitglied empfiehlt die Erarbeitung von semi-quantitativen HPTLC-Methoden in pragmatischer Weise bei solchen Stoffen durchzuführen, bei denen dies möglich ist. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Arbeit der HOM WP eingestellt werden könnte.
  • Ein anderes Mitglied regt an sich nicht auf die semi-quantitative HPTLC als alleinige Methode zu beschränken, sondern die Auswahl weiterer Methoden, wie z. B. HPLC oder GC zu ermöglichen, um von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Methode geeigneter ist.
  • Abschließend wird festgehalten, dass die Methode, die letztendlich favorisiert wird, dem wissenschaftlichen Stand entsprechen und für alle Hersteller durchführbar sein muss.
    Dabei ist die Entwicklung einer Methode in der Ph. Eur. nur dort möglich, wo eine Harmonisierung machbar ist. Gibt es dagegen viele unterschiedliche nationale Monografien sollten diese im nationalen Arzneibuch verbleiben.

2.4 Bericht über die VK zu Arnica, Planta tota am 17. April 2024

mündlich

Im Zusammenhang damit:
Protokoll vom 16.05.2024

2.5 Bericht über die 30. Sitzung der HMM WP am 3. Juni 2024

schriftliche Zusammenfassung

Im Zusammenhang damit:

  • Draft agenda
  • Summary of Decisions

Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 bis 2.5 zur Kenntnis.

3 Europäische Monografien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Pharmeuropa 36.2 (Deadline: 30.06.2024 bzw. für NPAs: 31.08.2024)

3.1.1 Calendula for homoeopathic preparations (2492) (Rapporteur CH + DE)

Pharmeuropa-Entwurf

Laut Rückmeldung aus dem Ausschuss funktioniert die semi-quantitative HPTLC-Methode problemlos.
Es besteht kein Diskussionsbedarf.
Falls doch noch Kommentierungsbedarf bestehen sollte, bittet das BfArM um rechtzeitige Zusendung der Kommentare.
(PMN: Es wird um Kommentierung auf Englisch und Zusendung als word-Datei bis spätestens zum 5. August 2024 gebeten.)

3.1.2 Chamomilla for homoeopathic preparations (2493) (Rapporteur F)

  • Pharmeuropa-Entwurf
  • Kommentar zur semi-quantitativen HPTLC, 28.06.24
  • Kommentar zur semi-quantitativen HPTLC, 28.06.24
  • Interne Anmerkungen zum konsolidierten Kommentar, 26.06.24
  • Kommentar, 30.06.24

In dem Zusammmenhang:

  • Proposal for Identity and Test on Minimum Intensity, correction, Oct. 2022
  • Check of the HPTLC method, 03/2023

Mehrere Ausschussmitglieder haben die semi-quantitative HPTLC-Methode mit Herniarin an Urtinkturen nach Vorschrift 1.1.5 und dem vorgeschriebenen Auftragevolumen von 6 µl überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Herniarin-Zone der meisten Urtinkturen schwächer als die geforderte Mindestintensität der Referenzlösung von Herniarin von 0,25 mg/ml ist. Deshalb wird empfohlen bei den 1.1.5-Urtinkturen, ebenso wie bei den 1.1.10-Urtinkturen, das Volumen auf 12 µl zu erhöhen.
Ein weiteres Mitglied stellt klar, dass die Methode ursprünglich für die Auswertung bei 365 nm entwickelt wurde, so dass das Applikationsvolumen für die Auswertung bei 254 nm (aufgrund des Minimums der Absorption von Herniarin bei dieser Wellenlänge) erhöht werden müsste.
Neben Kommentaren aus dem Ausschuss Analytik liegt auch ein Kommentar eines deutschen pharmazeutischen Verbandes vor, der die oben genannten Ergebnisse bestätigt. Darin wird u. a. auch ausführlich erläutert, weshalb Herniarin kein geeigneter Qualitätsmarker ist.

Die Diskussion der vorliegenden Kommentare mündet in der folgenden konsolidierten Stellungnahme des Ausschusses Analytik:
Herniarin wird aus den unten genannten Gründen nicht als geeigneter Qualitätsmarker angesehen:

  • Herniarin ist ein Kontaktallergen und allein aus diesem Grund ungeeignet.
  • Der Gehalt von Herniarin in Kamille variiert stark in Abhängigkeit von dem zirkadianen Rhythmus, Stressfaktoren und der jeweiligen Varietät und kann niedrig sein.
  • Ein niedriger Herniarin-Gehalt würde bedeuten, dass Urtinkturen trotz hoher Qualität die Anforderung an die Mindestintensität von Herniarin nicht erfüllen und diese Urtinkturen nicht länger verwendet und in homöopathischen Arzneimitteln verarbeitet werden dürften. Letztendlich würde dies dazu führen, dass den bereits zugelassenen und registrierten Arzneimitteln der Marktzugang verwehrt würde.
  • Der niedrige Herniarin-Gehalt in Chamomilla-Urtinkturen ist durch Untersuchungsergebnisse von verschiedenen pharmazeutischen Firmen bestätigt worden. Vgl. auch Kommentare des deutschen Pharmaverbandes und Laborberichte verschiedener Firmen aus dem Ausschuss Analytik. Dies zeigt ebenfalls, dass die im Pharmeuropa-Entwurf spezifizierte Mindestintensität von Herniarin zu hoch ist und nicht den tatsächlich enthaltenen Mengen entspricht. Die niedrigen Herniarin-Gehalte werden auch durch einschlägige Literaturquellen belegt.
  • Zudem stellt sich die Frage, weshalb statt eines charakteristischen Inhaltsstoffs der Kamille mit Herniarin ein Abbauprodukt ausgewählt wurde, das sich erst im Laufe der Zeit und im Rahmen von Abbauprozessen bildet.

Da die Züchtung von Kamille insbesondere auf einen hohen Gehalt an ätherischen Ölen ausgerichtet ist, empfiehlt der Ausschuss Analytik als Alternative eine semi-quantitative HPTLC-Bestimmung auf ätherische Öle durchzuführen.
Diese werden im Pharmeuropa-Entwurf bereits als Referenzsubstanzen in der Identitätsprüfung verwendet, so dass die HPTLC-Methode für die semi-quantitative Bestimmung nur noch angepasst werden müsste. Dies dürfte keinen zusätzlichen großen Aufwand darstellen.
Als geeigneter Marker würde sich das bereits in der Identitätsprüfung eingesetzte Bisabololoxid A anbieten, welches in den Urtinkturen nach Herstellungsvorschrift 1.1.5 und nach 1.1.10 eine deutlich sichtbare Zone aufweist (siehe HPTLC-Chromatogramm des Pharmeuropa-Entwurfs, Seite 3).

Das BfArM wird den Kommentar des Ausschusses Analytik zusammen mit den bereits vorliegenden und gegebenenfalls noch eingehenden Einzel-Kommentaren an das EDQM weiterleiten.
Sofern weiterer Kommentierungsbedarf besteht, bittet das BfArM um rechtzeitige Zusendung der Kommentare.
(PMN: Es wird um Zusendung der Kommentare in Englisch als word-Datei bis spätestens zum 5. August 2024 gebeten.)

4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch

4.1 Allium sativum for homoeopathic preparations (2023)

  • Rückmeldung zur Überarbeitung der DC-Methode, 20.03.24
  • Überarbeitung des Entwurfs für den "Request for Revision", 28.06.24

Die auf der letzten Sitzung besprochenen Änderungen sind in den Entwurf eingearbeitet worden.
Der Ausschuss beschließt noch die folgenden Änderungen vorzunehmen:

  • Characters: "… odour of sulphur-containing compounds …"
  • Identification, HPTLC: application of 10 µL of the test solution (da die Platte mit 15 µL überladen ist)
  • TLC-box: Änderung der Lage der Zonen wie folgt:
  • Alle Zonen im unteren Drittel um zwei Zeilen hochsetzen
  • In der Untersuchungslösung die violette Zone eine Zeile unterhalb von Gallussäure verschieben
  • Gallussäure im unteren Drittel am Übergang zum mittleren Drittel angeben
  • Die gelbliche oder grünliche Zone eine Zeile höher als Resorcin aufführen
  • Oberhalb der gelblichen oder grünlichen Zone: „1–2 violet zones“ angeben

Nach Überprüfung des geänderten Entwurfs des „Request for Revision“ im Ausschuss wird das BfArM diesen an das EDQM weiterleiten. Dabei erfolgt aufgrund anderer prioritärer Aufgaben erst eine Weiterleitung nach Aufforderung durch das EDQM.

5 Europäische Dokumente

5.1 Semi-quantitative HPTLC-Pilotprojekte

5.1.1 Basisdokumente für die Ausarbeitung / Überprüfung von semi-quantitativen HPTLC-Methoden

  • Draft procedure
  • Draft template for analytical report HPTLC

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss Analytik erläutert das BfArM, dass in dem ersten Dokument noch Angaben enthalten sind, die historisch bedingt und nicht mehr relevant sind. In der HOM WP ist beabsichtigt ein neues Dokument zu erstellen, in dem diese Angaben nicht mehr enthalten sind.
Das Dokument „Draft template for analytical report HPTLC“ soll in der HOM WP die Durchführung von Untersuchungen in verschiedenen Laboren unter gleichen Bedingungen sicherstellen und die Erstellung von Laborberichten vereinheitlichen.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass in dem Dokument der Teil für die Droge fehlt und ergänzt werden müsste. Das BfArM wird dies auf der nächsten Sitzung der HOM WP ansprechen.
Sofern noch weitere Angaben fehlen oder nicht korrekt sind, bittet das BfArM den Ausschuss um Rückmeldung.

5.1.2 Hintergrundinformation zur Methodenentwicklung der semi-quantitativen HPTLC bei Calendula for homoeopathic preparations (2492)

  • Investigation of linerarity of the Test on Minimum Intensity by HPTLC
  • Observations of the EDQM on HPTLC method development, validation and verification

Die beiden Dokumente dienen der Information.
Das erste Dokument ist im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eignung der Methode durch den Rapporteur erstellt worden.
Das zweite Dokument verdeutlicht insbesondere, dass die Anforderungen des EDQM an die Validierung einer semi-quantitativen HPTLC-Methode vergleichbar wie bei einer Gehaltsbestimmung sind.

5.2 Monografien mit semi-quantitativer HPTLC

5.2.1 Arnica, Planta tota for homoeopathic preparations (2580) (Rapporteur DE)

  • HPTLC check with adjusted volumes, 03/2024
  • HPTLC Chlorogensäure-Methode mit 1.1.5- und 1.1.10-Urtinkturen, 28.06.24

Wie auf der Telekonferenz am 17.04.2024 für Arnica, Planta tota entschieden hat ein Labor die „Chlorogensäure-Methode“ mit Urtinkturen nach den Vorschriften 1.1.5 und 1.1.10 mittels Direktauftrag überprüft.
Als Referenzen wurden Chlorogensäure und zunächst die preiswertere Kaffeesäure (anstelle von 1,5-Dicaffeoylchinasäure) eingesetzt, um festzustellen, ob die Methode grundsätzlich funktioniert. Der Vorschlag der französischen Delegation mit den geänderten Konzentrationen der Chlorogensäure in den Referenzlösungen a, b und d ist dabei mit einbezogen worden. Demnach funktioniert die Chlorogensäure-Methode mit den 1.1.5-Urtinkturen.
Da mit dem vorgeschlagenen Applikationsvolumen der Referenzlösung d (0.0125 mg/ml) die Zone der Chlorogensäure nicht mehr sichtbar ist, empfiehlt der Ausschuss Analytik die Referenzlösung b (Verdünnung von 5,0 ml Referenzlösung a von 0,05 mg/ml zu 10,0 ml) gemäß dem französischen Vorschlag einzusetzen.
Aus Sicht des Ausschusses Analytik ist für die Beschreibung der intensiven hellblau fluoreszierenden Zone in der Untersuchungslösung bei dem RF-Wert von ca. 0,6, die der 1,5-Dicaffeoylchinasäure entspricht, die Referenzsubstanz Kaffeesäure ausreichend, auch wenn diese nicht auf der gleichen Höhe liegt. Somit kann auf 1,5-Dicaffeoylchinasäure als Referenzsubstanz verzichtet werden.
Die Zone ist aufgrund der sehr starken Intensität nicht für eine semi-quantitative Auswertung geeignet; da sie jedoch charakteristisch ist, sollte sie bei der Identitätsprüfung beschrieben werden. Für die semi-quantitative Bestimmung hält der Ausschuss den Marker Chlorogensäure für ausreichend.

Ein zweites Labor wird die „Chlorogensäure-Methode“ gemäß dem französischen Vorschlag mit der Referenzlösung b mit weiteren frisch hergestellten Urtinkturen nach den Vorschriften 1.1.5 und 1.1.7 aus Ausgangsmaterial von anderen Bezugsquellen überprüfen. Als Referenzsubstanz wird 1,5-Dicaffeoylchinasäure eingesetzt.
Das Labor, das die ersten Untersuchungen durchgeführt hat, wird die Methode ebenfalls noch einmal mit den gleichen Urtinkturen des zweiten Labors überprüfen.

5.2.2 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur DE für die semi-quantitative HPTLC)

E-Mails zur Abstimmung der semi-quantitativen HPTLC-Methode Methodenvorschläge:
Ph.-Eur.-Entwurf für „Loquat leaf“ (01/2025: 2978)
Ph.-Eur.-Monografie "Pumpkin seed" (07/2023: 2941)

In der 31. HOM-WP-Sitzung erging der Arbeitsauftrag an die deutsche Delegation eine semi-quantitative HPTLC-Methode für das getrocknete Ausgangsmaterial und die Urtinkturen nach 1.1.8 und 1.1.10 von Lycopodium basierend auf dem französischen Monografie-Entwurf (s. auch TOP 5.3.5) zu entwickeln. Vorher sollte eine Abstimmung mit dem Experten für semi-quantitative HPTLC-Methoden der HOM WP erfolgen.
Da bei der jetzt im Monografie-Entwurf enthaltenen DC-Methode für die Identitätsprüfung eine sekundäre Fließmittelfront auf Höhe von Oleanolsäure auftritt und die Zone der Ölsäure überladen ist, hat der Experte für die semi-quantitative Bestimmung eine andere besser geeignete HPTLC-Methode empfohlen. Hierfür würden sich die HPTLC-Methoden der Ph.-Eur.-Monografien für „Loquat leaf (Eriobotryae folium)“ (2978) und für "Kürbissamen“ (2941) anbieten. Bei der Methode in der ersten Monografie erfolgt ebenfalls u. a. eine semi-quantitative Bestimmung der Oleanolsäure, so dass zunächst diese Methode ausprobiert werden soll.

Ein Ausschussmitglied wird die Eignung dieser HPTLC-Methode überprüfen. Zunächst wird abgewartet, ob die HOM WP der Empfehlung zustimmt.
(PMN: Die Zustimmung der HOM WP ist zwischenzeitlich erfolgt und das BfArM hat dem Ausschussmitglied Rückmeldung zu den Details für die Durchführung der Untersuchung gegeben.)

5.3 Neue Monografien in Bearbeitung

5.3.1 Belladonna for homoeopathic preparations (2489) (Rapporteur DE)

Aktualisierter Entwurf, 24.06.24

Auf der letzten HOM-WP-Sitzung erging der Arbeitsauftrag an die französische Delegation die Methoden für die DC und HPLC zu überprüfen, die im Rahmen des „Request for Revision“ zur Harmonisierung der Tropanalkaloid-Monografien im Ausschuss Analytik erarbeitet wurden.
Hierzu hat das BfArM den Monografie-Entwurf noch einmal überarbeitet und unter anderem die Angaben für die Probenaufarbeitung der 1.1.10-Urtinkturen (soweit möglich) in den beiden Methoden ergänzt.
Der Ausschuss wird den Entwurf überprüfen und dem BfArM zeitnah Rückmeldung geben (PMN: Die Rückmeldung ist bereits erfolgt und der Entwurf ist an die französische Delegation weitergeleitet worden).

5.3.2 Coffea for homoeopathic preparations (3138) (Rapporteur F)

  • Updated draft, 03/2024
  • Comments on the updated draft, 03/2024
  • Check of HPTLC for identification C, 03/2024
  • Results for identification C, 03/2024
  • Überarbeiteter Entwurf für Finalisierung, 26.06.24

Der Monografie-Entwurf zu Coffea steht kurz vor der Finalisierung und soll nach Abstimmung mit der französischen Delegation in Pharmeuropa 36.4 veröffentlicht werden.
Aus diesem Grund bittet das BfArM den Ausschuss Analytik um Prüfung des aktuellen Entwurfs und um zeitnahe Rückmeldung (PMN: Die Rückmeldung ist bereits erfolgt und der Entwurf zwischenzeitlich mit der französischen Delegation abgestimmt worden).

5.3.3 Gelsemium recens for homoeopathic preparations (2498) (Rapporteur DE)

Discussion need for Gelsemium monographs

Das oben genannte Dokument dient der Information und belegt das Interesse der europäischen Mitgliedstaaten an der Ausarbeitung von homöopathischen Ph.-Eur.-Monografien für „Gelsemium recens“ und „Gelsemium siccum“.
Da in den Monografien für „Gelsemium recens“ und „Gelsemium siccum“ unterschiedliche Methoden für die Identitätsprüfung und Gehaltsbestimmung eingesetzt werden, hat die HOM WP entschieden, dass jeweils beide Methoden mit dem getrockneten Ausgangsmaterial gemäß Ph. F. und den Urtinkturen der Herstellungsvorschriften 1.1.5, 1.1.10 und 1.2.9 überprüft werden sollen. Danach wird entschieden, welche Methoden in die Monografien aufgenommen werden.
Dabei wird die französische Delegation die Proben gemäß der HAB-Monografie und ein Labor aus dem Ausschuss Analytik gemäß der Ph. F. untersuchen.

5.3.4 Gelsemium siccum for homoeopathic preparations (2828) (Rapporteur F)

Siehe TOP 5.3.3

5.3.5 Lycopodium for homoeopathic preparations (2503) (Rapporteur F)

Comments on draft, 03/2024

Die Kommentare aus dem Ausschuss Analytik zum Monografie-Entwurf der französischen Delegation sind in der HOM WP besprochen worden und werden zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Entwurf berücksichtigt.
Hinsichtlich der noch zu erarbeitenden semi-quantitativen HPTLC-Methode s. TOP 5.2.2.

5.3.6 Thuja for homoeopathic preparations (2518) (Rapporteur F)

  • Comments on draft
  • Check of the HPTLC method by a first lab
  • Check of the HPTLC method by a second lab
  • Validation report: assay for thujone content, 11/03/2021
  • Eingearbeitete Änderungen aus 31. HOM-WP-Sitzung, 27.06.24

Zurzeit ist in der HOM WP noch die Entscheidung offen, ob die Gehaltsbestimmung gemäß dem französischen Monografie-Entwurf oder HAB durchgeführt werden soll.
Hierfür sollen der HOM WP die Validierungsunterlagen der beiden Methoden vorgelegt werden. Die französische Delegation hat die Validierungsunterlagen bereits zur Verfügung gestellt. Das BfArM bittet das Ausschussmitglied, das die Validierung gemäß HAB durchgeführt hatte, um Zusendung der Validierungsunterlagen für die Weiterleitung an die HOM WP. In der HOM WP war vereinbart worden, dass nach Vorlage der Validierungsunterlagen, die französische Delegation die Gehaltsbestimmung gemäß HAB überprüfen wird.

Einschub zu den Thujon-haltigen Urtinkturen unter TOP 7.1.1:
Der Ausschuss Analytik beschließt die im Rahmen der Ausarbeitung von fehlenden Gehaltsbestimmungen im HAB geplante Thujon-Bestimmung in den verschiedenen Thujon-haltigen Urtinkturen vorerst zurückzustellen. Es soll zunächst abgewartet werden, für welche Gehaltsbestimmungsmethode die HOM WP sich bei „Thuja for homoeopathic preparations“ (2518) entscheidet.

5.3.7 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509) (Rapporteur CH)

  • Validierungsunterlagen gemäß HAB und überarbeiteter Entwurf, 04.06.24
  • Information zur Gehaltsbestimmung der D3, 02.07.24

Die deutsche Delegation erhielt auf der 31. HOM-WP-Sitzung den Arbeitsauftrag zu prüfen, ob Validierungsunterlagen für die photometrische Gehaltsbestimmungsmethode gemäß HAB vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Methode in wenigstens einem Labor überprüft und validiert werden.
Die Recherche in den Unterlagen des BfArM, des Schweizer Rapporteurs für Phosphorus und die Nachfrage im Ausschuss Analytik ergaben, dass die Entwicklung der Methode bereits in den 1980er-Jahren erfolgt ist und es keine Validierungsunterlagen gibt, welche die aktuellen Anforderungen erfüllen.
Es stellt sich daher die Frage, ob die Photometrie gemäß HAB beibehalten und eine Validierung der Bestimmungsmethode durchgeführt oder die validierte Methode mittels optischer Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) der französischen Delegation in den Monografie-Entwurf für die Ph. Eur. aufgenommen werden soll.

Der Vorsitzende schlägt vor zu prüfen, ob die DIN-EN-ISO-Methode 6878 zur Überprüfung von Wasser auf Phosphate mittels eines photometrischen Verfahrens mit Ammoniummolybdat der HAB-Methode entspricht. In dem Fall könnte auf die validierte DIN-EN-ISO-Methode verwiesen werden und es müsste nur noch ein Methodentransfer bzw. eine Verifizierung der Methode durchgeführt werden.
Ein Ausschussmitglied hat gegebenenfalls Zugriff auf die DIN-EN-ISO-Methode und wird versuchen diese dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss Analytik spricht sich gegen die ICP-OES-Methode aus, da in den meisten Laboren die apparative Ausrüstung hierfür nicht vorhanden ist und die Untersuchung extern an Auftragslabore vergeben werden müsste. Dies würde aufgrund der Gefährlichkeit von Phosphor ein enormer Aufwand sein.
Es wird entschieden die Untersuchung und Validierung der photometrischen HAB-Methode zunächst an Phosphorus Dil. D3 vorzunehmen. Hierzu erklärt sich ein Ausschussmitglied bereit.
Ein weiteres Mitglied merkt an, dass bei der Durchführung der Gehaltsbestimmung im eigenen Labor zum Teil zu hohe Phosphat-Gehalte auftraten. Ähnliche Erfahrungen liegen bei dem Rapporteur für Phosphorus vor. Ursache hierfür war laut Ausschussmitglied der Eintrag von Phosphat aus der Wasserstoffperoxid-Lösung, obwohl diese als phosphatfrei deklariert worden war. Um dies zu berücksichtigen, hatte das Labor den Phosphatgehalt des Reagenzes bestimmt und diesen vom ermittelten Gesamtgehalt abgezogen.
Zudem ist dem Mitglied aufgefallen, dass in dem bereits vom Rapporteur erstellten Monografie-Entwurf für Phosphorus Dil. D3 eine andere Kompensationsflüssigkeit für die Untersuchungslösung der D3 eingesetzt werden muss. Das BfArM wird den Hinweis an den Rapporteur weitergeben.

6 Neue Monografien für das HAB

6.1 Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)

  • Vergleichende Gehaltsbestimmung an der Urtinktur, 17.04.24
  • Vorschlag Gehaltsbestimmung an Droge und Urtinktur, 06.05.24

Das Problem mit den abweichenden Gehaltswerten in zwei Laboren konnte behoben werden.
Es wurden übereinstimmende Ergebnisse erhalten, wenn die Berechnung des Gehalts statt über die spezifische Absorption über die Einpunktkalibrierung der Referenzsubstanz Yohimbinhydrochlorid erfolgt. Ein weiteres Ausschussmitglied, das den konsolidierten Monografie-Entwurf der Verbände weiterentwickelt und experimentell überprüft hatte, befürwortet diese Vorgehensweise.
Vor der Anhörung im Bundesanzeiger wird überprüft, ob die Gehaltsspezifikationen für Droge und Urtinktur aufgrund der Änderung der Berechnung des Gehalts angepasst werden müssen.

7 Vorschläge zu bestehenden Monografien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

7.1 Überarbeitung von HAB-Monografien mit fehlenden Gehaltsbestimmungen auf toxische Inhaltsstoffe

Ergänzte Liste inklusive verfügbarer Chargen, 28.02.24

Das Dokument dient der Information und ist für die Priorisierung der Ausarbeitung von Gehaltsbestimmungen in den HAB-Monografien relevant.

7.1.1 Thujon-haltige Urtinkturen

7.1.1.1 Artemisia absinthium ex herba siccata, ethanol. Infusum (Absinthium, ethanol. Infusum)

Thujon-Bestimmung der Infuse, 11.06.24

Ein Ausschussmitglied hat überprüft, ob die Gehaltsbestimmungsmethode auf Thujon mittels GC-FID gemäß der HAB-Monographe „Thuja occcidentalis“ für Infuse von Artemisia absinthium ex herba siccata geeignet ist. Die Methode ist anwendbar. Aufgrund der ermittelten niedrigen Gehalte sind Anpassungen bei der Einwaage der Untersuchungslösung und bei der Konzentration der Referenzlösung α-Thujon vorzunehmen. Aus dem gleichen Grund wird eine Grenzwertbestimmung als ausreichend angesehen.
Der Ausschuss Analytik hat bisher noch keine Obergrenze des Gehalts festgelegt.
Das BfArM wird die Bestimmungsmethode in den Monografie-Entwurf für das Infus einarbeiten.

Die Thujon-Bestimmung in den anderen Thujon-haltigen Urtinkturen wird zunächst zurückgestellt, bis die HOM WP bei „Thuja for homoeopathic preparations“ (2518) entschieden hat nach welcher Methode die Gehaltsbestimmung erfolgen soll (siehe unter TOP 5.3.6).

7.1.2 Chinon-haltige Urtinkturen

Einschub zu Drosera (siehe auch Korrektur im Protokoll unter TOP 1.2):
Ein Ausschussmitglied wird mit Drosera-Urtinkturen die photometrische Bestimmung gemäß der Methode für „Juglans regia“ im eigenen Labor durchführen. Zusätzlich wird die Überprüfung einer anderen validierten Methode, die auf dem Arzneibuch der DDR basiert und von verschiedenen Herstellern genutzt wird, bei einem Auftragslabor in Auftrag gegeben.
Die Gehalte der beiden Methoden werden verglichen.
Hintergrund hierfür ist, dass die „Juglans-Methode“ bereits an drei Drosera-Urtinkturen ausprobiert worden ist und dabei relativ niedrige Absorptionswerte resultierten.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Methode, welche auf dem Arzneibuch der DDR basiert, sich aufgrund der komplizierten Durchführung im Routine-Betrieb nicht gut eignet.

7.1.2.1 Chimaphila umbellata

Gesamt-Chinon-Bestimmung gemäß Juglans regia, 24.06.24

Die Überprüfung der „Juglans-Methode“ in einem Labor hat gut funktioniert.
Die Eignung der Methode wird noch in einem zweiten Labor überprüft.
Das BfArM wird die „Juglans-Methode“ bereits in den Monografie-Entwurf einarbeiten.

7.1.3 Anpassung der HAB-Monografien an Ph.-Eur.-Monografien in Bezug auf das Ausgangsmaterial

7.1.3.1 Aesculus hippocastanum ex cortice, ethanol. Decoctum (Aesculus, Cortex, ethanol. Decoctum)
  • DC-Überprüfung des ethanolischen Decoctums gemäß Ph. Eur., 13.06.24
  • Ph.-Eur.-Monografie „Rosskastanienrinde“ (2945)

Die Überprüfung der Eignung der DC-Methode gemäß der Ph.-Eur.-Monografie „Rosskastanienrinde“ (2945) für das ethanolische Decoctum ergab, dass die Methode eingesetzt werden kann.
Der oben genannte Vorschlag für die DC-Methode wird in den Monografie-Entwurf eingearbeitet und nach Überprüfung des Entwurfs im Bundesanzeiger angehört.

7.1.3.2 Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum (Capsella, ethanol. Infusum)

Capsella bursa-pastoris, ethanol. Infusum wird laut dem Hersteller nicht mehr hergestellt. Somit stellt sich die Frage, ob die Monografie im HAB gestrichen werden kann (gegebenenfalls nach vorheriger Anhörung im Bundesanzeiger).
Das BfArM wird dies intern klären und auf der nächsten Sitzung Rückmeldung gegeben.

7.1.3.3 Centella asiatica (Hydrocotyle asiatica)

Die Überarbeitung der Ph.-Eur.-Monografie in der Gruppe 13B des EDQM ist bei der HPTLC-Methode noch nicht abgeschlossen.
Das BfArM wird noch einmal nach dem Stand des „Request for Revision“ in Bezug auf die Reinheitsprüfung mittels DC auf Bacopa monnieri und zur Änderung der Spezifikation für die Asche fragen und den Ausschuss darüber informieren.

7.1.3.4 Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum)

Rückmeldung zu Mindest-Gehalt an Gerbstoffen gemäß Ph. Eur. mündlich

Eine Überprüfung der Gehaltsbestimmung gemäß der Ph.-Eur.-Methode 2.8.14 mit Ph.-Eur.-konformem Ausgangsmaterial war bisher noch nicht möglich. Der TOP wird deshalb verschoben.

7.1.3.5 Vaccinium myrtillus (Myrtillus)

HPTLC mit DC-Kasten und Chargendaten, 16.04.24

Die DC-Methode des HAB ist mit Urtinkturen unter HPTLC-Bedingungen überprüft und ein DC-Kasten erstellt worden.
Das BfArM wird den Monografie-Entwurf erstellen und die HPTLC-Parameter ergänzen.
Weiterhin wird der DC-Kasten wie folgt geändert:

  • Die „ockerfarben fluoreszierende Zone“ wird als „orange fluoreszierende Zone“ bezeichnet.
  • Die blaugrün fluoreszierende Zone im unteren Bereich des oberen Drittels der DC-Platte wird gestrichen.
    Der Entwurf wird mit diesen Änderungen im Bundesanzeiger angehört.

7.1.4 Anpassungen im HAB aufgrund der beabsichtigten Streichung der folgenden Reagenzien / Methoden im DAB

1) Ephedrinhydrochlorid RN:
Betrifft die HAB-Monografien „Blatta orientalis“ und „Ephedra distachya spag. Zimpel“
→ Beim Anklicken des Links des Reagenzes wird bereits auf das Ph.-Eur.-Reagenz verwiesen, so dass das DAB-Reagenz entfallen kann.
→ In den Monografien wird eine Änderung auf das Ph.-Eur.-Reagenz vorgenommen.

2) Kaliumhydroxid-Lösung, methanolische RN: (Einsatz als Sprühreagenz: 10,0 g Kaliumhydroxid R werden in 30 ml Wasser R gelöst und mit Methanol R zu 100 ml verdünnt.)
Betrifft folgende HAB-Monografien:

  • Cinnamomum verum
  • Garcinia
  • Harungana madagascariensis
  • Melilotus officinalis spag. Zimpel
  • Rheum
  • Aufnahme des Reagenzes ins HAB als: Kaliumhydroxid-Lösung, methanolische RH

3) Lanatosid C RN (Identitätsprüfung mittels DC):
Betrifft folgende HAB-Monografien:

  • Urginea maritima, ethanol. Digestio: s. unter TOP 7.2.10, Dokument
  • Apocynum cannabinum
  • Euonymus europaea

→ In der HAB-Monografie „Drimia maritima“ (vormals „Urginea maritima“) hatte sich der Ausschuss Analytik bereits für die Änderung auf Lanatosid C R ausgesprochen, so dass auch bei den oben genannten Monografien eine Änderung in gleicher Weise erfolgen sollte.

4) Scopoletin RN (Identitätsprüfung mittels DC):
Betrifft folgende HAB-Monografien:

  • Apocynum cannabinum [s. a. unter 3)]
  • Levisticum officinale, ethanol. Decoct.
  • Ononis spinosa
  • Malva sylvestris, ethanol. Infusum

→ Änderung auf Scopoletin R analog wie bei den HAB-Monografien „Chamaelirium luteum“, „Herniaria glabra“ und „Humulus lupulus“

5) DAB-Methoden N 2.8.10 „Wasserlösliche Anteile in ätherischen Ölen“ und
N 2.8.11 „Halogenhaltige Verunreinigungen in ätherischen Ölen“
Betrifft Gaultheriae aetheroleum (Oleum gaultheriae)
→ Wie bereits im Ausschuss Analytik auf der 145. Sitzung besprochen werden die
oben genannten Reinheitsprüfungen in der HAB-Monografie nicht mehr benötigt und daher gestrichen.

Das BfArM hat die Monografien, in denen die oben genannten Reagenzien eingesetzt werden, überarbeitet und zusätzlich die üblichen redaktionellen Aktualisierungen vorgenommen. Die Entwürfe sind über die in SharePoint eingestellte Tagesordnung über den Link der jeweiligen Monografie einsehbar.
Es wird um zeitnahe Rückmeldung gebeten. Es sollen vor Anhörung im Bundesanzeiger insbesondere noch einmal die Spezifikationen überprüft werden.

7.2 Monografien

Allgemeiner Einschub:
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Entwürfen des BfArM bittet ein Ausschussmitglied darum diese zusätzlich als word-Dateien zur Verfügung zu stellen, damit eine direkte Kommentierung im Dokument erfolgen kann. Das BfArM wird dies zukünftig berücksichtigen.

7.2.1 Acidum arsenicosum (Arsenicum album)

Anfrage Herstellung D3, 29.05.24; Antwort BfArM, 12.06.24

Aufgrund unterschiedlicher Angaben zur Herstellung der Lösung D3 in den Vorversionen des HAB und ab dem HAB 2000 erhielt das BfArM eine Anfrage zur Richtigkeit dieser Angaben.
In den Vorversionen wurden nach Herstellung der Dil. D2 durch Lösen von einem Teil der Substanz durch Kochen in 90 Teilen Wasser, Filtrieren, Ergänzen auf 90 Teile und nach Erkalten Zufügen von 10 Teilen Ethanol 86 % (m/m), die folgenden Verdünnungen (einschließlich der D3) mit Ethanol 43 % (m/m) hergestellt.
Dagegen wird ab dem HAB 2000 die Verdünnung D3 mit Ethanol 15 % (m/m) und erst die folgenden Verdünnungen mit 43 % (m/m) hergestellt.
Ein Ausschussmitglied bestätigt, dass die Dil. D3 mit Ethanol 15 % (m/m) hergestellt wird wie in der aktuellen HAB-Monografie angegeben.
Das BfArM wird diese Information der Anfragenden mitteilen.

7.2.2 Cerium oxalicum

Überprüfung des Änderungsvorschlags für die Titration für die Substanz, 19.06.24

Aufgrund von Problemen der Endpunkterkennung bei der komplexometrischen Titration der Substanz und Trit. D1 wird statt Methanol R nach Zusatz der Acetat Pufferlösung Ethanol 50 % R und in der Indikatorlösung Ethanol 96 % R eingesetzt. Dies führt zu einer besseren homogenen Verteilung der Indikatorlösung und zur Erhöhung der Stabilität durch Solvatationseffekte.
Das Ergebnis ist durch zwei Labore im Ausschuss bestätigt worden.
Die Monografie wird mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört.

7.2.3 Chelidonium-majus-Monografien

7.2.3.1 Chelidonium majus (Chelidonium) (V. 3a)
  • Gehalte unter anderem mittels Photometrie, 29.02.24
  • Rückmeldung zur Änderung des Erntezeitpunktes, 21.06.24
  • Chargendaten für unterschiedliche Erntezeitpunkte, 26.06.24
  • Rückmeldung zu den Erntezeitpunkten, 28.06.24

Aufgrund der häufigen zum Teil deutlichen Überschreitung der Obergrenze der Gehaltsspezifikation in 3a-Urtinkturen von Chelidonium majus aus Ausgangsmaterial, das im Spätherbst geerntet wurde, waren die Firmenvertreter aus dem Ausschuss Analytik gebeten worden, Rückmeldung zu geben, ob eine Eingrenzung des Erntezeitpunktes auf den Beginn des Austriebs praktikabel ist. Die Firmen bestätigen, dass entsprechendes Ausgangsmaterial verfügbar ist. Es wurden auch für weitere Urtinkturen aus diesem Ausgangsmaterial Gehaltswerte vorgelegt, welche die Gehaltsspezifikation des HAB erfüllen.
In der HAB-Monografie wird der Erntezeitpunkt auf „… zu Beginn des Austriebs“ geändert und im Bundesanzeiger angehört.
(PMN: Im Nachgang der Sitzung ist jedoch aufgefallen, dass bei einer Urtinktur aus Ausgangsmaterial, das im Frühjahr geerntet wurde, der Gehalt mit 0,25 % die jetzige Gehaltsspezifikation im HAB überschreitet. Zudem liegt der Mittelwert von 6 untersuchten Urtinkturen aus Ausgangsmaterial aus dem Frühjahr bei 0,15 %. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden und auf Nachfrage im Ausschuss soll die Obergrenze der Gehaltsspezifikation auf 0,30 % hoch gesetzt werden.
Weiterhin wurde festgestellt, dass bei der Gehaltsbestimmungsmethode die relativen Retentionen bei einigen Alkaloiden in allen drei Chelidonium-Monografien trotz gleicher Methode z. T unterschiedlich sind. Es ist zurzeit noch in Klärung, ob, vergleichbar wie bei den HAB-Monografien für Solanum dulcamara und Solanum nigrum, Spannen für die jeweilige relative Retention angegeben werden sollen.)

7.2.3.2 Chelidonium majus e floribus, ethanol. Digestio (Chelidonium, Flos, ethanol. Digestio)

Entwurf, 19.06.24

Der Entwurf mit den ergänzten HPTLC-Parametern wird wie folgt geändert und im Bundesanzeiger angehört: Im DC-Kasten wird in der Untersuchungslösung bei der gelbgrün fluoreszierenden Zone ergänzt, dass diese intensiv ist.
Die Lage der blau fluoreszierenden Kann-Zone wird beibehalten.

7.2.3.3 Chelidonium majus Rh (Chelidonium Rh)

Entwurf, 19.06.24

Der Erntezeitpunkt wird, wie bei Chelidonium-majus-3a-Urtinktur, eingegrenzt (siehe auch TOP 7.2.3.1) und der überarbeitete Entwurf im Bundesanzeiger angehört.

7.2.4 Citrullus colocynthis (Colocynthis)

  • HPTLC gemäß dem Vorschlag für eine alternative Probenaufarbeitung und gemäß der modifizierten HAB-Methode, 19.06.24
  • HPTLC gemäß - dem Vorschlag für eine alternative Probenaufarbeitung und gemäß der modifizierten HAB-Methode, 27.06.24

Zwei Ausschussmitglieder haben bei der DC-Methode den Alternativvorschlag zur Probenaufarbeitung von Droge und Urtinktur mit Extrelut-NT-3-Säulen überprüft (in einem Labor zusätzlich mit NT-20-Säulen).
Zusätzlich wurden Urtinkturen von verschiedenen Herstellern gemäß einer modifizierten Variante der HAB-Monografie mittels Ausschüttelns mit Ether und Aufkonzentrieren der Untersuchungslösung aufgearbeitet. Hintergrund für die Untersuchung an einer größeren Anzahl an Urtinkturen ist, dass ein Labor mit der HAB-Methode schlecht getrennte DCs erhalten hatte. Daraufhin ist die alternative Probenaufarbeitung vorgeschlagen worden. Bei der Droge bestanden keine vergleichbaren Probleme.
Beide Mitglieder favorisieren die Probenaufarbeitung gemäß der modifizierten HAB-Methode, da vergleichbare Ergebnisse wie bei der oben genannten Aufarbeitung erhalten wurden.
Vorteile der ersten Variante sind die einfache Durchführbarkeit, die intensiven und gut getrennten Zonen sowie geringere Kosten im Vergleich zu der Aufarbeitung über Extrelut-Säulen.
Das Labor, das die Aufarbeitung mittels Extrelut-Säule vorgeschlagen hatte, wird die modifizierte HAB-Methode ebenfalls noch mit Droge und Urtinktur überprüfen.
Außerdem wird entschieden die Auswertung bei 365 nm und die Referenzsubstanz Scopoletin beizubehalten, da diese für die Beschreibung der Lage einer charakteristischen Zone in der Untersuchungslösung von Droge und Urtinktur erforderlich ist. Somit ist Hydrochinon, das als Referenz vorgeschlagen worden war, um auf die Auswertung bei 365 nm zu verzichten, nicht mehr erforderlich.

7.2.5 Pilocarpus (Jaborandi)

Identifizierung der Hauptpeaks und Erläuterung der Ergebnisse, 28.06.24

Bei der Gehaltsbestimmung von Pilocarpus-Urtinktur gemäß der HPLC-UV-Methode sind neben Pilocarpin drei weitere Peaks aufgetreten, deren Struktur noch mittels Massenspektrometrie (MS) aufgeklärt werden sollte.
Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Dabei hat sich ergeben, dass mit zwei verschiedenen LC-MS-Methoden die Identität der im Berichtdes ersten Labors mittels HPLC/MS ermittelten 11 Pilocarpin-Alkaloide nicht bestätigt werden konnte und die drei weiteren Peaks keinem Pilocarpin-Derivat zuzuordnen waren.
Der Ausschuss beschließt keine weiteren Strukturaufklärungen durchzuführen, welche eine zeit- und kostenintensive Methodenoptimierung erfordern würden, sondern die Bestimmung der Pilocarpin-Derivate in einem geeigneten Retentionsbereich vorzunehmen.
Da im HAB die drei Pilocarpus-Arten Pilocarpus microphyllus, Pilocarpus jaborandi und Pilocarpus pennatifolius zugelassen sind, die sich im Inhaltsstoffspektrum der Imidazol-Alkaloide zum Teil unterscheiden, ist für ihre weitgehende Erfassung ein ausreichend großer Bereich festzulegen. Hierfür sind die Retentionszeiten der Pilocarpin-Alkaloide der oben genannten Pilocarpus-Arten zu berücksichtigen.
Da nicht bekannt ist, ob alle drei Pilocarpus-Arten auf dem Markt verfügbar sind, wird dies zunächst geprüft.
Parallel dazu werden die Retentionszeiten der verschiedenen Pilocarpin-Derivate anhand von Literaturangaben recherchieren.
(PMN: Im Nachgang der Sitzung hat ein Ausschussmitglied hierzu eine Literaturstelle mit den chromatographischen Profilen der Pilocarpus-Arten und der Zuordnung der Peaks zu Imidazol-Derivaten mittels HPLC bzw. LC-MS zur Verfügung gestellt. Das Schreiben wird als Arbeitspapier für die 148. Sitzung aufgenommen.)

7.2.6 Plantago major (Plantago)

  • Vorschlag für die Überarbeitung der DC-Methode, 15.04.24
  • Ergänzungen zur botanischen Beschreibung, 24.04.24

Aufgrund von Problemen mit der Reproduzierbarkeit der DC-Methode sollte diese überarbeitet werden.
Ein Ausschussmitglied schlägt eine DC-Methode mit einem Toluol-freien Fließmittel vor und legt hierfür DCs vor. Daneben wird ein Antrag auf Änderung der Dichtespezifikation auf 0,935–0,960 basierend auf vorgelegten Chargendaten und zur botanischen Beschreibung gestellt.
Aufgrund der Überladung der DC-Platte mit der vorgeschlagenen DC-Methode wird ein zweites Labor die Methode mit einer geringeren Auftragemenge überprüfen.
Weiterhin werden alle, die den Stoff im Programm haben, die Spezifikationen überprüfen.
Danach wird die Monografie wie folgt überarbeitet:

  • Die botanische Beschreibung wird, wie vorgeschlagen, geändert.
  • Die vorgeschlagene DC-Methode wird eingearbeitet.

7.2.7 Pyrrolizidinalkaloid-haltiges Ausgangsmaterial in HAB-Monografien

7.2.7.1 Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
  • Erstellung eines DC-Kastens, 27.05.24
  • Revidierter Entwurf, 20.06.24

Ein Ausschussmitglied hat basierend auf den vorliegenden DCs einen Vorschlag für einen DC-Kasten erstellt. Dieser ist in den Monografie-Entwurf eingearbeitet worden.
Der Ausschuss beschließt den DC-Kasten wie folgt zu ändern:

  • Die ergänzte blaugrüne Zone (in Klammern und kursiv) wird gestrichen, da diese auch vorher nicht in der HAB-Monografie angegeben war.
  • Die oberste violette Zone wird eine Zeile höher gesetzt.

Sofern DCs unter HPTLC-Bedingungen vorliegen, werden die HPTLC-Parameter mitgeteilt und noch ergänzt.
Mit den oben genannten Änderungen wird die Monografie im Bundesanzeiger angehört.

7.2.7.2 Jacobea maritima (Senecio cineraria, Senecio bicolor, Cineraria maritima)
  • Rückmeldung zu Entwurf, Spezifikationen und Änderungsvorschlag, 15.04.24
  • Erstellung eines DC-Kastens, 27.05.24
  • DC-Fotos für den DC-Kasten und Chargendaten für die relative Dichte, 28.05.24
  • Revidierter Entwurf, 20.06.24

Ebenso wie unter TOP 7.2.7.1 ist ein DC-Kasten erstellt und in den Entwurf eingearbeitet worden.
Der Ausschuss beschließt im Monografie-Entwurf folgende weitere Änderungen vorzunehmen:

  • Die relative Dichte wird wie vorgeschlagen auf 0,930–0,960 geändert.
  • Im DC-Kasten, Detektion B wird die (blau)violette Zone im mittleren Drittel gestrichen.

Mit diesen Änderungen wird die Monografie im Bundesanzeiger angehört.

7.2.7.3 Packera aurea (Senecio aureus)
  • Erstellung eines DC-Kastens, 27.05.24
  • Revidierter Entwurf, 20.06.24

Der TOP konnte aus Zeitgründen nicht mehr besprochen werden.
(PMN: Sofern möglich wird der revidierte Entwurf inklusive des DC-Kastens auf schriftlichem Weg abgestimmt und im Bundesanzeiger angehört.)

7.2.7.4 Petasitis hybridus (Petasites)
  • Rückmeldung, 24.04.24
  • Revidierter Entwurf, 24.06.24

Der TOP konnte aus Zeitgründen nicht mehr besprochen worden.
(PMN: Sofern möglich wird der revidierte Entwurf inklusive des DC-Kastens auf schriftlichem Weg abgestimmt und im Bundesanzeiger angehört.)

7.2.7.5 Symphytum officinale (Symphytum)
  • DC-Überprüfung zusätzlich mit Harnstoff, 21.06.24
  • DC-Überprüfung zusätzlich mit Harnstoff, 21.06.24

Da die DC-Untersuchung mit Chlorogensäure zu keinem besseren Ergebnis führte, beschließt der Ausschuss die Referenzen Allantoin und Harnstoff beizubehalten. Die Detektion erfolgt bei 365 nm und mit Dimethylaminobenzaldehyd-Lösung R 7. Der DC-Kasten wird wie vorgeschlagen geändert.
Die Änderungen werden in die Monografie eingearbeitet und auf der 148. Sitzung abschließend überprüft.

7.2.7.6 Tussilago farfara (Farfara)

Eine inhaltliche Überarbeitung ist nicht möglich, da der Stoff bei den Herstellern im Ausschuss nicht im Programm ist.

7.2.8 Resina piceae (Abies nigra)

  • Rückmeldung zu Trocknungsverlust und Entwurf; Ergänzung der HPTLC-Parameter, 14.03. + 15.04.24
  • Revidierter Monografie-Entwurf, 19.06.24

Die Rückmeldung zur Durchführung der Prüfung des Trocknungsverlusts ergab, dass dieser wie in der HAB-Monografie beschrieben vorgenommen wird.
Weiterhin ist die DC-Methode zwischenzeitlich auch unter HPTLC-Bedingungen untersucht worden. Die HPTLC-Parameter sind in den revidierten Entwurf eingearbeitet worden. Dieser wird mit allen besprochenen Änderungen im Bundesanzeiger angehört.

7.2.9 Turnera diffusa (Damiana)

Änderungsantrag für Trocknungsverlust und botanische Beschreibung, 24.04.24

Der Änderungsantrag zur botanischen Beschreibung und beim Trockenrückstand auf mindestens 1,5 % werden angenommen und die in die Monografie eingearbeiteten Änderungen im Bundesanzeiger angehört.

7.2.10 Urginea maritima, ethanol. Digestio (Scilla alba, ethanol. Digestio)

  • Gehaltsbestimmung des ethanolischen Digestios und der 3a-Urtinkturen, 21.06.24
  • HPTLC-Untersuchung verschiedener Scilla-Urtinkturen, 28.06.24

Der Ausschuss beschließt die vorgelegte firmeneigene Gehaltsbestimmungsmethode mittels HPLC auf Gesamtbufadienolide, berechnet als Proscillaridin, in die HAB-Monografie aufzunehmen. Die Methode ist bereits validiert. Die Validierungsunterlagen werden noch zur Verfügung gestellt (PMN: Dies ist zwischenzeitlich bereits erfolgt).
Die Gehaltsbestimmung des ethanolischen Digestios mit der weißschaligen Drimia maritima ist vergleichend mit 3a-Urtinkturen der rotschaligen Drimia maritima durchgeführt worden.
Die Methode erlaubt aufgrund der unterschiedlichen Inhaltsstoffspektren der beiden Unter- bzw. Kleinarten, eine eindeutige Unterscheidung.
Das Ausschussmitglied, bei dem der Stoff im Programm ist, regt an die HPLC-Methode als Ersatz für die Reinheitsprüfung mittels DC auf die rotschalige Drimia maritima zu verwenden.
Denn es ist schwer zu beurteilen, ob im DC knapp oberhalb der Referenzsubstanz Lanatosid C keine Zone liegt, die intensiver fluoresziert als die Zone des Scillaren A (etwa auf Höhe der Lanatosid-C-Zone liegend), da die Fluoreszenz dieser Zone von einer braunen Zone unterdrückt wird.
Weiterhin ist zur Ergänzung der HPTLC-Parameter für die Identitätsprüfung die DC-Methode unter anderem auch unter HPTLC-Bedingungen überprüft und ein Vorschlag für den DC-Kasten vorgelegt worden.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus für die Reinheitsprüfung auf die rotschalige Drimia maritima die DC beizubehalten. Eine Unterscheidung scheint anhand der vorgelegten DCs über die fluoreszenzunterdrückende braune Zone etwa auf Höhe der Referenzsubstanz Lanatosid C (bei einem RF von ca. 0,3) möglich zu sein. Diese Zone tritt bei der weißschaligen Drimia maritima auf und fehlt bei der rotschaligen.
Das Ausschussmitglied wird dies anhand von weiteren DCs aus Freigabe- und Stabilitätsuntersuchungen prüfen. Sollte sich dies bestätigen, wird für die Reinheitsprüfung auf die rotschalige Drimia maritima eine entsprechende Formulierung in die Monografie aufgenommen.
Bei der Identitätsprüfung mittels DC werden die HPTLC-Parameter ergänzt, die firmeneigene Gehaltsbestimmungsmethode aufgenommen und die Monografie mit diesen Änderungen im Bundesanzeiger angehört.

8 Dokumente zur Information

8.1 Iberis amara for homoeopathic preparations (2838)

8.2 Ph. Eur. update for the 38th meeting of the HMPWG

Die beiden Dokumente dienen der Information.

9 Sonstiges

Verabschiedung
Der Vorsitzende und das BfArM ergreifen die Gelegenheit sich bei dem Ende des Jahres ausscheidenden Mitglied persönlich zu bedanken für das große Engagement, die langjährige kompetente fachliche Bereicherung und die vertrauensvolle sehr gute Zusammenarbeit im Ausschuss Analytik. Für die Zukunft wünschen der Vorsitzende und das BfArM alles Gute.

10 Termine

HOM WP: 30. und 31. Oktober 2024

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Sitzung um 14:30 Uhr.